Aufenthalt von Kindern unter 14 Jahren?

Schiffchen

Namhaftes Mitglied
Hallo!

Nachdem mich heute jemand sehr erschreckt und mit der Polizei gedroht hat, weil ich meinem gut 13 Jahren alten Sohn erlaubt habe, nach 20 Uhr noch von meiner Freundin mit dem Fahrrad nach Hause zu fahren, stelle ich hier mal eine Frage:

Wie lange dürfen Kinder in dem Alter draußen sein? Im Netz habe ich nur etwas gefunden, dass Kinder in diesem Alter nicht in Kneipen etc sein dürfen. Aber was ist mit dem Aufenthalt draußen? Meine Söhne sind auch so ab und zu nach dem Training noch um diese Uhrzeit draußen unterwegs. Ist das alles wirklich nicht erlaubt?

Mit ratlosen Grüßen,

Schiffchen
 

Alicia

Aktives Mitglied
Hallo Schiffchen,

ich hatte da auch schon mal nachgeforscht. Es gibt aber wohl nur Regelungen in Bezug auf den Aufenthalt in Gaststätten und an jugendgefährdenden Orten. Nachzulesen im Jugendschutzgesetz. §§ 4 ff JuSchG

Schau mal bei www.elternimnetz.de unter "Ausgehzeiten"

Also lass' Dich nicht erschrecken, es gibt da kein gesetzliche Grundlage, Dir mit der Polizei zu drohen. Wie spät war es denn genau?

LG Michaela
 

Schiffchen

Namhaftes Mitglied
Ich habe auch nur Regelungen mit dem Gaststätten-Aufenthalten gefunden... Aber dieses alleinige Nachhausefahren mit noch nicht ganz 14 Jahren - da hab ich nichts gefunden.

Er ist übrigens so ca. 20.45 Uhr losgefahren und war um ca. 21.10 zu Haus...
 
I

IlkaM.

Guest
Ach du meine Güte :hae?

Lass Dich bloß nicht verrückt machen! Wo kommen wir denn da hin? Natürlich kann Dein Sohn um diese Zeit mit dem Fahrrad unterwegs sein. Wir sind hier doch nicht in einem Ausgehsperre-Staat! :wand

:bye:
 
U

User8

Guest
Hallo,
also ich habe sowas auch noch nie gehört... ?(
Ich weiß nur das es imJUZ hier den kids in dem Alter bis 18 Uhr erlaubt ist sich dort aufzuhalten...
 

cordu

Namhaftes Mitglied
Lass dich nicht kirre machen.

Deine Kinder hängen ja um die Zeit nicht in nem Lokal rum.

Ich würde mal sagen es geht niemand was an und du bist da auch keinem Rechenschaft schuldig.

LG :bye:Cordu
 
U

UserC

Guest
meine tochter war jahrelang im jazzdance. da war die übungsstunde auch erst um 20 uhr vorbei und sie ist auch alleine nach hause (zu fuss oder mit dem rad). sie hätte ja kaum in der halle übernachten können....

und ausserdem hatte er deine erlaubnis. er war - wie cordu schon sagte - in keinem lokal, bar oder was auch immer. er war unterwegs. man, wir haben als kind bis 10 uhr auf der strasse gespielt (ok, in den ferien) - das hat keinen interessiert....
 
U

User3

Guest
:maldrueck Och Mensch...
Hat der keine eigenen Sorgen anstatt dich so zu erschrecken?

Für jugendgefärdende Orte gilt das JuSchG, logisch.
Aber auch da gelten ja andere Regeln, wenn es zum Beispiel geschlossene Gesellschaften sind.
Und dein Sohn ist ja privat unterwegs gewesen und nicht in der Öffentlichkeit.
Da gibt es einen Toleranzbereich. Und du hast ja nicht grob fahrlässig gehandelt.

Sag dem Klugsch****** doch beim nächsten Mal, er soll die Polizei ruhig anrufen.
Die lachen sich tot, wenn sie sich den Unsinn anhören. :shake
 

Schiffchen

Namhaftes Mitglied
Ach Ihr Lieben, es tut gut, Eure Empörung auch so zu spüren :kisses ich habe diesen "Herrn" heute gesehen und habe ihm ordentlich meine Meinung gegeigt! Mit sowas macht man keine Scherze - hab ich ihm gesagt und hab ihn ansonsten heut mit Mißachtung gestraft! :bldgt

Ich danke Euch :bigkiss
 

Alicia

Aktives Mitglied
Da wollte sich wohl jemand wichtig machen. :shake
Die Uhrzeit war doch noch völlig ok, außerdem hat sich Dein Sohn nicht an einem jugendgefährdenden Ort aufgehalten. Also reine Panikmache. Leute gibt's. Na, jetzt weißt Du wenigstens Bescheid, falls mal wieder einer was sagt ....
 
N

NicoleM

Guest
Also zu Fuß auf einer Straße wandern - mit zwei Freundinnen.. um nach Hause zu kommen,
ist eigentlich auch nicht "die Jugend gefährdend". Allerdings wurden wir damals von der Polizei
angehalten und ausgefragt, was wir noch auf der Straße machen würden - das wäre verboten.
( ein Dorf, ein Dorfcheriff ;) )

Gut, das ist knapp 17 Jahre her :engel .. aber damals wars eben nicht egal, wo wir waren. Da wir nur noch ein paar Meter hatten, ließen sie uns gehen - aber ließen sich die Adresse geben und fuhren auch nochmal Kontrolle, ob wir wirklich nach Hause gehen. ( Es war allerdings auch schon halb elf abends )

Ich denke trotzdem, dass dein Sohn mit dem Rad nach Hause fahren darf. ;)
 

cordu

Namhaftes Mitglied
Wenn 13-Jährige um halb elf und abends (nachts) noch ohne Erwachsene auf der Straße sind dann finds ichs schon ok das der Polizist mal nachhakt was Sache ist.

LG :bye:Cordu
 
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