Auskunftspflicht des Unterhaltsberechtigten

IcedTea

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Hallo, ich wuerde gerne wissen,inwiefern jemand der Betreunngsunterhalt bekommt(Vom Ex Freund) Auskunftspflichtig ist? Was zaehlt zu den Einkuenften der Unterhaltsberechtigten Person?Auch z.B.Erbschaften oder Abfindungen?Und koennten diese "Einkuenfte"auf die Zahlungen des Unterhaltsschuldners angerechnet werden??Hat jemand mit soetwas Erfahrung?Muss darueber nach wiederholter Nachfrage Auskunft gegeben werden?
 
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