J
joe123
Guest
Hallo,
mein erster Thraed hier in eurem schönen Forum!
Also folgendes:
Meine Partnerin und ich leben in eheähnlicher Gemeinschaft in einem Reihenhaus.
Sie brachte einen damals anderthalb jährigen Sohn mit in die Partnerschaft.
Für diesen und für sich erhielt sie bis zu seinem Dritten Lebensjahr Unterhalt i.H. von 1250€ / monatlich. Nun möchte der Kindesvater Auskunft von ihr über die von ihr in dieser Zeit (!) durch Erwerbstätigkeit eingenommen Einkünfte haben. Als Grund gibt er an, es für seine EInkommensteuer zu benötigen. Er ist genau wie ich selbständig.
Allerdings kann man Unterhaltszahlungen AFAIK nur als aussergewöhnliche Belastung geltend machen, wenn man verheiratet war.
Muss sie ihm ihre Einkünfte offenlegen? Es geht ja nicht um eine Neuberechnung.
Er hat diesen Unterhalt auch auf freiwilliger Basis gezahlt und sich sogar bei der Euroumstellung vertan, er hat dann anstelle von 1250DM dieselbe Summe in € weitergezahlt , was mich zur zweiten Frage bringt:
Kann er das zurückfordern, wenn er es denn irgendwann merkt?
Aber in erster Linie geht es uns um die Auskunftspflicht ihrerseits.
Vielen Dank für die Hilfe-
Joe, Janina und Julian-Moritz
mein erster Thraed hier in eurem schönen Forum!
Also folgendes:
Meine Partnerin und ich leben in eheähnlicher Gemeinschaft in einem Reihenhaus.
Sie brachte einen damals anderthalb jährigen Sohn mit in die Partnerschaft.
Für diesen und für sich erhielt sie bis zu seinem Dritten Lebensjahr Unterhalt i.H. von 1250€ / monatlich. Nun möchte der Kindesvater Auskunft von ihr über die von ihr in dieser Zeit (!) durch Erwerbstätigkeit eingenommen Einkünfte haben. Als Grund gibt er an, es für seine EInkommensteuer zu benötigen. Er ist genau wie ich selbständig.
Allerdings kann man Unterhaltszahlungen AFAIK nur als aussergewöhnliche Belastung geltend machen, wenn man verheiratet war.
Muss sie ihm ihre Einkünfte offenlegen? Es geht ja nicht um eine Neuberechnung.
Er hat diesen Unterhalt auch auf freiwilliger Basis gezahlt und sich sogar bei der Euroumstellung vertan, er hat dann anstelle von 1250DM dieselbe Summe in € weitergezahlt , was mich zur zweiten Frage bringt:
Kann er das zurückfordern, wenn er es denn irgendwann merkt?
Aber in erster Linie geht es uns um die Auskunftspflicht ihrerseits.
Vielen Dank für die Hilfe-
Joe, Janina und Julian-Moritz