Hallo .... ich (35) bin Neu hier und bräuchte Rat.
Zu meinen Umständen möchte ich soviel sagen, dass ich 2 Kinder habe (5 & 2 ) welche beide meinen Namen haben.
Ich selber bin Vollzeitbeschäftigt und Kinderfreundliche Arbeitszeiten.
Die Mutter (24) der beiden wird die gemeinsame Wohnung verlassen und wird nach Aussprache und Einsicht die Kinder bei Mir belassen.
Sie ist in einer Ausbildung (3 Jahre, begonnen im Februar 2009, Kinderfeindliche Arbeitszeiten) bekommt BAB sowie Ihre Ausbildungsvergütung.
Kindergeld ist auf meinen Namen umgeschrieben. (ab diesen Monat)
Es gibt Anrecht auf Wohngeld, welches aber noch über Ihren Namen läuft.
Das kann ich erst Neu, auf meinen Namen beantragen, wenn Sie Ihre Polizeiliche Ab und Anmeldung hat. :sn7
So sieht es auch bei dem Unterhalt für die Kinder aus.
Kann ich erst mit Termin des Auszuges beantragen.
Mal davon abgesehen, das bei Ihr kaum was zu holen ist.
Aber Vorschuss wäre ja auch schon was ....
Meine Frage wäre was ich als Alleinerziehender Vater schon im Vorfeld beantragen kann.
Hänge sonst Geldlich ziehmlich in der Luft ..... bis die alles bearbeitet haben.
Danke für Antworten .... Gruss Stippi
Zu meinen Umständen möchte ich soviel sagen, dass ich 2 Kinder habe (5 & 2 ) welche beide meinen Namen haben.
Ich selber bin Vollzeitbeschäftigt und Kinderfreundliche Arbeitszeiten.
Die Mutter (24) der beiden wird die gemeinsame Wohnung verlassen und wird nach Aussprache und Einsicht die Kinder bei Mir belassen.
Sie ist in einer Ausbildung (3 Jahre, begonnen im Februar 2009, Kinderfeindliche Arbeitszeiten) bekommt BAB sowie Ihre Ausbildungsvergütung.
Kindergeld ist auf meinen Namen umgeschrieben. (ab diesen Monat)
Es gibt Anrecht auf Wohngeld, welches aber noch über Ihren Namen läuft.
Das kann ich erst Neu, auf meinen Namen beantragen, wenn Sie Ihre Polizeiliche Ab und Anmeldung hat. :sn7
So sieht es auch bei dem Unterhalt für die Kinder aus.
Kann ich erst mit Termin des Auszuges beantragen.
Mal davon abgesehen, das bei Ihr kaum was zu holen ist.
Aber Vorschuss wäre ja auch schon was ....
Meine Frage wäre was ich als Alleinerziehender Vater schon im Vorfeld beantragen kann.
Hänge sonst Geldlich ziehmlich in der Luft ..... bis die alles bearbeitet haben.
Danke für Antworten .... Gruss Stippi