Frage -  Berechnung des Streitwertes bei Unterhalt

wasserfarn

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Die Höhe des Streitwertes bei Unterhaltsstreitigkeiten bemisst sich nach den monatlichen Unterhaltsforderungen des Unterhaltsempfängers, mal 12, also auf 1 Jahr gerechnet zzgl. etwaiger Nachzahlungen.

Nehmen wir mal an, ein Anwalt fordert 1.000 Euro monatlich, gezahlt wurden aber nur 500 Euro monatlich, beträgt dann der Streitwert 12.000 Euro oder nur 6.000 Euro, weil ja 500 Euro unstrittig gezahlt wurden?

Oder weiter gefragt: Unter welchen Umständen mindert sich der Streitwert, wenn bestimmte Summen unstrittig gezahlt werden? Nur, wenn Sie tituliert sind, oder grundsätzlich, wenn das Geld pünktlich fließt?

Wenn jemand dazu etwas weiß, vielen Dank im Voraus!
 
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