I
ichwerdMutti
Guest
Hallo ihr da draußen, :bye:
ich bin am Ende meiner Nerven!!!
Nicht nur, dass ich gerade im Umzugsstress stecke, die Vorfreude meines Lebensgefährten auf unser gemeinsames Wunschkind auf einmal verflogen ist und er sich dafür nun doch nicht bereit fühlt, habe ich mir zu allem Übel heut im Netz einige Diskussionen über Unterstützungsmöglichkeiten von Seiten des Staates durchgelesen. Und ich muss sagen:
------WOW----- :wand
Da blickt ja kein Mensch durch! Das ist glaub ich auch so gewollt.
Nun meine Frage: Ich habe von einer Freundin gehört, dass ich mir beim Geundheitsamt einen Antrag auf Erstaustattung holen kann und das bis zur 20. Schwangerschaftswoche. Soweit alles klar. Den Termin hab ich auch schon :druecker
Jetzt ist mein Problem, ich bin im Moment arbeitslos, erhalte jedoch noch kein HarzIV. Wenn dann aber meine kleine Motte da ist, werde ich wahrscheinlich HarzIV beantragen müssen. Kann ich dann noch nen Antrag stellen(Zusätzlich zu dem vom Gesundheitsamt)? Und gibt es verschiedene Auszahlungsbeträge? Kann es sein, dass man von der einen Stiftung mehr Geld zur Verfügung gestellt bekommt als von einer anderen (caritas - Gesundheitsamt)?
Es soll nicht so wirken, dass ich mich daran bereichern möchte. Ich kauf mir ja kein Auto oder so für das Geld. Ich will ja nur, dass es meinem kleinen Schatz gut geht und ich ihm/ihr was richtiges zum Anziehen kaufen kann.
Ich weiß auch, dass dieses Problem schon oft in den Foren besprochen wurde, jedoch hab ich auf meine gezielten Fragen keine stichhaltigen Antworten finden können.
Vielleicht kann mir ja jemand da draußen helfen :applaus
ich bin am Ende meiner Nerven!!!
Nicht nur, dass ich gerade im Umzugsstress stecke, die Vorfreude meines Lebensgefährten auf unser gemeinsames Wunschkind auf einmal verflogen ist und er sich dafür nun doch nicht bereit fühlt, habe ich mir zu allem Übel heut im Netz einige Diskussionen über Unterstützungsmöglichkeiten von Seiten des Staates durchgelesen. Und ich muss sagen:
------WOW----- :wand
Da blickt ja kein Mensch durch! Das ist glaub ich auch so gewollt.
Nun meine Frage: Ich habe von einer Freundin gehört, dass ich mir beim Geundheitsamt einen Antrag auf Erstaustattung holen kann und das bis zur 20. Schwangerschaftswoche. Soweit alles klar. Den Termin hab ich auch schon :druecker
Jetzt ist mein Problem, ich bin im Moment arbeitslos, erhalte jedoch noch kein HarzIV. Wenn dann aber meine kleine Motte da ist, werde ich wahrscheinlich HarzIV beantragen müssen. Kann ich dann noch nen Antrag stellen(Zusätzlich zu dem vom Gesundheitsamt)? Und gibt es verschiedene Auszahlungsbeträge? Kann es sein, dass man von der einen Stiftung mehr Geld zur Verfügung gestellt bekommt als von einer anderen (caritas - Gesundheitsamt)?
Es soll nicht so wirken, dass ich mich daran bereichern möchte. Ich kauf mir ja kein Auto oder so für das Geld. Ich will ja nur, dass es meinem kleinen Schatz gut geht und ich ihm/ihr was richtiges zum Anziehen kaufen kann.
Ich weiß auch, dass dieses Problem schon oft in den Foren besprochen wurde, jedoch hab ich auf meine gezielten Fragen keine stichhaltigen Antworten finden können.
Vielleicht kann mir ja jemand da draußen helfen :applaus