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rudi2
Guest
Hallo,
ich lebe mit meiner Tochter (5) und meinem Lebensgefährten, der aber nicht der Vater meiner Tochter ist, zusammen. Jeder kommt getrennt für seinen Lebensunterhalt auf, d.h. nur die Wohnung und die Lebenshaltungskosten werden aufgeteilt.
Kurz nach der Trennung von meinem damaligen Mann und Vater von meiner Tochter habe ich einen Kinderhortzuschuß beim Jugendamt beantragt und auch bewilligt bekommen - Gott sei Dank ! Ich gehe zwar halbtags arbeiten, aber mit dem Geld ist es nicht so dicke - gerade auch seit der Einführung des T'Euros!
Nach der Verlängerung meines Zuschußantrages und der ehrlichen Mitteilung an das Amt, daß seit einem Jahr mein Lebensgefährte mit bei uns wohnt, haben diese den Zuschuß drastisch minmiert, da der sogenannte "Alleinerziehenden-zuschlag" weggefallen ist und ich somit statt eines niedrigen nur noch ein mittleres Einkommen habe. Jetzt wollen die natürlich auch die zuviel gezahlten Zuschüsse von mir zurück, was für mich natürlich eine ungeheure Belastung darstellt (schlappe 530,- Euro!!!). Abgesehen davon, daß ich gar nicht in der Lage bin, dies zu bezahlen, ist meine Frage: wie ist eigentlich die Definition von "alleinerziehend" ? Ich bin ja nach wie vor hauptsächlich allein für meine Tochter verantwortlich, erziehungstechnisch und auch finanziell. Was hat das damit zu tun, daß mein Partner jetzt bei uns wohnt ? Gerecht finde ich das nicht !
Ab 2004 hat sich ja auch die Steuerklasseneinteilung wegen des Wegfalls des Haushaltsfreibetrages geändert - also gilt jetzt für mich Steuerklasse I anstatt wie bisher II, so daß ich noch weniger Geld im Monat zur Verfügung habe abgesehen von dem verminderten Zuschuss. Ist es dann überhaupt rechtens, dass das Amt zurückrechnet ? Ich weiß es nicht !
Kann mir das jemand einen Rat geben, wie ich auf diese Zuschussforderung reagieren soll ? Evtl. einen Hinweis auf Sozialgesetzgebung bezüglich der Definition von "alleinerziehend". Vielen Dank.
Rudi02
ich lebe mit meiner Tochter (5) und meinem Lebensgefährten, der aber nicht der Vater meiner Tochter ist, zusammen. Jeder kommt getrennt für seinen Lebensunterhalt auf, d.h. nur die Wohnung und die Lebenshaltungskosten werden aufgeteilt.
Kurz nach der Trennung von meinem damaligen Mann und Vater von meiner Tochter habe ich einen Kinderhortzuschuß beim Jugendamt beantragt und auch bewilligt bekommen - Gott sei Dank ! Ich gehe zwar halbtags arbeiten, aber mit dem Geld ist es nicht so dicke - gerade auch seit der Einführung des T'Euros!
Nach der Verlängerung meines Zuschußantrages und der ehrlichen Mitteilung an das Amt, daß seit einem Jahr mein Lebensgefährte mit bei uns wohnt, haben diese den Zuschuß drastisch minmiert, da der sogenannte "Alleinerziehenden-zuschlag" weggefallen ist und ich somit statt eines niedrigen nur noch ein mittleres Einkommen habe. Jetzt wollen die natürlich auch die zuviel gezahlten Zuschüsse von mir zurück, was für mich natürlich eine ungeheure Belastung darstellt (schlappe 530,- Euro!!!). Abgesehen davon, daß ich gar nicht in der Lage bin, dies zu bezahlen, ist meine Frage: wie ist eigentlich die Definition von "alleinerziehend" ? Ich bin ja nach wie vor hauptsächlich allein für meine Tochter verantwortlich, erziehungstechnisch und auch finanziell. Was hat das damit zu tun, daß mein Partner jetzt bei uns wohnt ? Gerecht finde ich das nicht !
Ab 2004 hat sich ja auch die Steuerklasseneinteilung wegen des Wegfalls des Haushaltsfreibetrages geändert - also gilt jetzt für mich Steuerklasse I anstatt wie bisher II, so daß ich noch weniger Geld im Monat zur Verfügung habe abgesehen von dem verminderten Zuschuss. Ist es dann überhaupt rechtens, dass das Amt zurückrechnet ? Ich weiß es nicht !
Kann mir das jemand einen Rat geben, wie ich auf diese Zuschussforderung reagieren soll ? Evtl. einen Hinweis auf Sozialgesetzgebung bezüglich der Definition von "alleinerziehend". Vielen Dank.
Rudi02