Hallo Zusammen,
Ich habe ein uneheliches Kind wofür ich Unterhalt zahle nach der Berechnung des Jugendamtes. Es ist jetzt schon in der 3. Altersstufe. Jetzt hat sich meine damalige Freundin von ihrem Mann scheiden lassen.
Jetzt habe ich Post von einem Anwalt bekommen der Einsicht von den letzten Gehaltabrechnungen haben möchte.
Jetzt meine Frage hat er das Recht dazu. Soweit ich das weis kann dieses nur Ämter also Jugendamt oder die ARGE.
Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe
Ich habe ein uneheliches Kind wofür ich Unterhalt zahle nach der Berechnung des Jugendamtes. Es ist jetzt schon in der 3. Altersstufe. Jetzt hat sich meine damalige Freundin von ihrem Mann scheiden lassen.
Jetzt habe ich Post von einem Anwalt bekommen der Einsicht von den letzten Gehaltabrechnungen haben möchte.
Jetzt meine Frage hat er das Recht dazu. Soweit ich das weis kann dieses nur Ämter also Jugendamt oder die ARGE.
Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe