Hilfe! -  Elternzeit des Vaters

Hallo zusammen,

ich werde hoffentlich um den 4.9.2011 Vater eines Mädchens :)
Meine Frau nimmt sich ein Jahr Auszeit. Soweit ich informiert bin, kann der Mann dann für 2 Monate Elternzeit anmelden? Bin ich soweit richtig?

Jetzt meine Frage: Ich würde gerne die ersten beiden Monate im Leben meiner kleinen Tochter der Mama zur Seite stehen um den ersten "Schock" erstmal zu verdauen :)
Können wir also beide die ersten beiden Monate rechtlich zu hause bleiben?
Und wenn, wie sieht das mit dem Geld aus. Wir sind beide Ärzte und werden nach dem TV
Ä bezahlt. Auf wie viel Geld (in %) kann man sich in dieser Zeit einstellen. Meine Frau bekommt ja 60% des vorherigen Nettos (bis max 1600) glaube ich. Was würde mir zustehen?

Vielen Dank schonmal für die Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,

Blume
 

cecile12

Neues Mitglied
weis jemand wie das ist mit lohnsteuerkarten lebe getrennt,war nicht verheiratet,frau hat das ganze kind auf der lohnsteuerkart zahle braf unterhalt,steht mir zu ein halbes kind auf der lohnsteuerkarte drau zu haben ,habe kein kontakt zu ihr ,wie kann ich das halbe kind trotzdem auch ohne sie eintragen lassen
 

Lilli4484

Aktives Mitglied
@Celile12
Einfach mal zum Bürgerbüro deiner Gemeinde gehen und nachfragen. Dort wird das eingetragen.

@Blumensammler Ich habe leider keine Ahnung, was die Elternzeit angeht... Ich habe mein 1. Kind bekommen, als ich grade ein halbes Jahr arbeitslos war, und meine beiden anderen Kids folgten schnell danach :D Ich bin seit der Geburt unserer Kinder zuhause, mein Mann geht arbeiten. An Elterngeld haben wir immer den Mindestbetrag erhalten.
 

Lena1979

Mitglied
Hallo Blumensammler:

Wie das finanziell aussieht wei ich nicht.

Aber das ist rechtlich erlaubt das du und deine Frau die ersten beiden Monate zusammen zu Hause seit. Deswegen heißen die Vater Monate auch Partnermonate.
Das ist rechtlich völlig in Ordnung. Da mach dir mal keine Sorgen.

Lena
 

pseudomonas

Aktives Mitglied
Hallo Blumensammler,

mein Mann macht auch die ersten 2 Monate Elternzeit.

Soweit ich weiß bekommst Du, wenn Du Netto mehr als 1200€ verdienst wenigstens 65% deines Nettoverdienstes, welches Du die letzten 12 Monate vor der Geburt Eures Kindes verdient hast (seit 2011 wird das Elterngeld ab einem Nettoeinkommen von 1200€ stufenweise von 67% auf 65% abgesenkt d.h. pro 2€ um 0,1%). Maximal aber 1800€.
Das gleiche gilt für Deine Frau.

Das Du gleichzeitig mit Deiner Frau daheim bis ist Rechtlich in Ordnung, so wie es Lena1979 auch schon gesagt hat.

Ich wünsche Euch alles Gute!
 
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