Frage -  erkundigung über Kinderfreibetrag

kleinesme

Aktives Mitglied
Huhu´s,

ich weiss jetzt nich wirklich ob ich mit meiner Fage hier richtig bin,
ich konnte es sonst nicht wirklich zuordnen *schäm*

Und zwar, weiss vielleicht jemand
wo man sich wegen dem Kinderfreibetrag erkundigen kann?

Es ist so, das ich bevor ich geheiratet habe, alleinerziehend war,
und ich hatte immer 0,5 Kinderfreibetrag auf meiner Lohnsteuerkarte.
(Den halben hat jetzt mein mann auf seiner Lohnstuerkarte, da nur er arbeiten geht.)
Ich dachte immer man hätte 0,5 pro Kind bis ich dann mal erfahren habe das man ja einen ganzen bekommt :hae? .
Jetzt würde ich gerne wissen, ob ich irgendwo in erfahrung bringen kann wo den bitteschön die andere Hälfte von dem Freibetrag hin ist.
Könnte sie evtl. auf der Lohnsteuerkarte (wenn die amis sowas überhaupt haben und überhaupt Kinderfreibeträge haben) von dem erzeuger meiner Tochter sein?
Das würde ich ja ziemlich heftig finden..immerhin bezahlt er nicht mal unterhalt...

Also es wäre wirklich klasse ,falls mir da jemand weiterhelfen könnte ;D
Danke schonmal !
 
U

User2

Guest
Ja klar wird es so sein, daß die andere Hälfte auf der Lohnsteuerkarte des leibliches Vaters ist, dagegen wirst du auch nichts machen können.
Ob er Unterhalt bezahlt oder nicht ist da völlig egal, genau wie beim Umgangsrecht. Wenn der Vater keinen Unterhalt bezahlt kann man ihm den Umgang deswegen auch nicht verbieten.
 

kleinesme

Aktives Mitglied
hi,

ja, aber er ist in den USA,
nützt ihm der Freibetrag überhaupt was?
Und wieso bekommt er ihn,
nur weil er der leibliche Vater ist?

Mit dem umgangsrecht hätte ich kein problem..
aber er kümmert sich eh nicht um sie..er hat sie einmal gesehen als sie ein halbes jahr alt war und seitdem nicht mehr...ich bin mir fast sicher das sie ihm egal ist...
Mir gehts bloss um den 0,5 Kinderfreibetrag...
ich wollte nur wissen wo er hin ist und ob ich ihn mir holen könnte.
 

Dragon82

EF-Team
Teammitglied
Grundsätzlich trägt Deine Gemeinde bei Dir nur den halben Kinderfreibetrag ein und das ist auch richtig so. Kinderfreibeträge kann man zwischen den Elternteilen übertragen lassen, etwa wenn einer wesentlich mehr verdient und dadurch mehr Vorteile entstehen, als wenn jeder 0,5 Freibeträge hätte.

Ich habs gerade nachgelesen: Leistet der andere Elternteil keinen Unterhalt oder lebt er im Ausland, so steht einem der volle Kinderfreibetrag zu.

Du musst nur Deine Gemeinde/FA darauf aufmerksam machen und selber handeln.
 
U

User2

Guest
Original von Micha
Ich habs gerade nachgelesen: Leistet der andere Elternteil keinen Unterhalt oder lebt er im Ausland, so steht einem der volle Kinderfreibetrag zu.

Ja, ich auch, es heißt wenn im "wesentlichen" der Unterhaltspflicht nicht nachgekommen wird.
Dann is damals der Vater meiner Kleinen wohl im "wesentlichen" seiner Unterhaltspflicht nachgekommen, auch wenn er nur alle paar Monate mal nen Bruchteil gezahlt hat ;D
 
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