Charisma
Aktives Mitglied
Hallo Zusammen!
Ich hab schon letztes Jahr die Ki-GA und Hortgebühren als Werbungskosten angegeben und dann den Musterwiderspruch vom VAMV (Alleinerziehenden-Verband) eingereicht.
Heute stolpere ich beim Lesen der Regierungserklärung von Herrn Schröder über folgendes:
Gute Kinderbetreuung kostet Geld, zum Teil viel Geld. Und das ist gerade bei Alleinerziehenden oftmals knapp. Wir haben deshalb dafür gesorgt, dass erwerbsbedingte Betreuungskosten seit dem 1. Januar 2002 steuerlich abzugsfähig sind.
Denn der Betreuungsfreibetrag ist ja nur was für Krösusse, die es sich leisten können, so viel Geld für Kinderbetreuung "vorzustrecken".
Lieben Gruß
Charisma
erwerbsbedingte kinderbetreuungskosten als werbungskosten absetzen - brauche einen rat dazu!
Ich hab schon letztes Jahr die Ki-GA und Hortgebühren als Werbungskosten angegeben und dann den Musterwiderspruch vom VAMV (Alleinerziehenden-Verband) eingereicht.
Heute stolpere ich beim Lesen der Regierungserklärung von Herrn Schröder über folgendes:
Gute Kinderbetreuung kostet Geld, zum Teil viel Geld. Und das ist gerade bei Alleinerziehenden oftmals knapp. Wir haben deshalb dafür gesorgt, dass erwerbsbedingte Betreuungskosten seit dem 1. Januar 2002 steuerlich abzugsfähig sind.
Denn der Betreuungsfreibetrag ist ja nur was für Krösusse, die es sich leisten können, so viel Geld für Kinderbetreuung "vorzustrecken".
Lieben Gruß
Charisma
erwerbsbedingte kinderbetreuungskosten als werbungskosten absetzen - brauche einen rat dazu!