brauche Rat -  EU! Muss er mehr zahlen?

Sunny

Neues Mitglied
Hallo,

ich habe eine Frage zum EU.
Mein Freund lebt in Scheidung und zahlt an seine Ex TU und fürs Kind KU. Ihm bleibt noch der Selbstbehalt.
Nun steht die Scheidung ins Haus.

Wie steht es dann mit dem EU? Muß er genausoviel zahlen wie beim TU? Wie wird der EU berechnet?

Noch eine Frage. Am 1.1.05 ist er zu mir gezogen. Sinkt jetzt sein Selbstbehalt und er muß eventuell mehr EU als TU bezahlen?

Vielen Dank im voraus
Sunny
 

schnupe

Aktives Mitglied
So ohne Zahlen und nähere Angaben ist das schwer zu sagen.
Ich gehe mal davon aus, das das Kind noch so klein ist, das Mutter gar nicht oder nur Teilzeit arbeitet.
Demnach hätte sie Anspruch auf 3/7 seines Nettolohnes.
Unter seinen Selbstbehalt darf er allerdings nicht kommen.

Der zusammenzug wird wahrscheinlich dafür sorgen, das sein Selbstbehalt gekürzt wird, da eine gemeinsame Haushaltsführung günstiger ist.
 

Sunny

Neues Mitglied
Hallo Schnupe,

danke für Deine Antwort.
Ich habe die Zahlen rausgesucht. Hier steht:

Durchschnittliches Nettoeinkommen: 1866,00
abzüglich 5% berufsbedingter Aufwendungen 93,30

Zwischensumme: 1772,70
abzüglich Kindesunterhalt 309,00

Zwischensumme: 1463,70
abzüglich 10% Verdienerpauschale 146,37

Zwischensumme: 1317,33

Den Rest bis zum Selbstbehalt von 840€ bezahlt mein Freund an seine Ex als Trennungsunterhalt.

Was muß er denn nach der Scheidung als Ehegattenunterhalt bezahlen?
Wie weit sinkt jetzt sein Selbstbehalt, da wir jetzt zusammen wohnen?

Vielen lieben Dank schon mal im voraus
Sunny
 

Sunny

Neues Mitglied
Ach so hätte ich fast vergessen:

Das Kind ist 7 Jahre alt.
Die Mutter hat einen Job auf 400€ Basis, verdient aber nur ca 170€ monatlich, da sie nicht täglich arbeitet sondern auf Abruf in der Firma helfen geht.

Sie bewirbt sich zwar für eine Halbtagsstelle, findet aber keine, auf Grund der Schulzeiten des Kindes.
Sie müsste sich dann eine Kindertagesstätte suchen und da sie sich das nicht leisten kann, müsste mein Freund sich an den KOsten für die Tagesstätte beteiligen, hat man uns gesagt. Da beißt sich doch der Hund in den Schwanz. Oder?

Sunny
 
R

Rage

Guest
...waia!

Mein Gott Sunny,
ich bin in einer ähnlichen Lage...habe auch ein Kind mit meiner Ex.Der Kleine ist 10 Jahre alt und besucht nach der Schule eine Jugendeinrichtung wo für Essen und Hausaufgaben gesorgt wird.Da bleibt er bis vier,kann aber bis halb sechs bleiben. Meine Ex geht aber nicht arbeiten (sie ist zu faul,außerdem kriegt sie jede Menge von mir an Unterhalt) und ich lebe mit meiner Freundin und ihren drei Kindern zusammen.Ich zahle auch alles bis zum Selbstbehalt,allerdings wird das monatliche Einkommen inklusive Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld berechnet,so daß das Gericht auf ein monatliches Netto von ca. 2800€ kommt.Die hab ich natürlich nicht jeden Monat und so kommt es,das mir fast gar nichts mehr übrig bleibt.Die genauen Zahlen reiche ich mal nach,die Verhandlung war erst gestern.Ich weiß genau wie Du auch nicht mehr weiter und bin sehr gespannt,was jetzt passiert.Wenn ich eine Lösung weiß,werde ich mich sofort bei Dir melden.Im moment ist es so,daß ich arbeitslos echt besser dran wäre... :wand !
Bis dann....Kopf hoch!
 
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