Hallo,
ich habe eine Frage zum EU.
Mein Freund lebt in Scheidung und zahlt an seine Ex TU und fürs Kind KU. Ihm bleibt noch der Selbstbehalt.
Nun steht die Scheidung ins Haus.
Wie steht es dann mit dem EU? Muß er genausoviel zahlen wie beim TU? Wie wird der EU berechnet?
Noch eine Frage. Am 1.1.05 ist er zu mir gezogen. Sinkt jetzt sein Selbstbehalt und er muß eventuell mehr EU als TU bezahlen?
Vielen Dank im voraus
Sunny
ich habe eine Frage zum EU.
Mein Freund lebt in Scheidung und zahlt an seine Ex TU und fürs Kind KU. Ihm bleibt noch der Selbstbehalt.
Nun steht die Scheidung ins Haus.
Wie steht es dann mit dem EU? Muß er genausoviel zahlen wie beim TU? Wie wird der EU berechnet?
Noch eine Frage. Am 1.1.05 ist er zu mir gezogen. Sinkt jetzt sein Selbstbehalt und er muß eventuell mehr EU als TU bezahlen?
Vielen Dank im voraus
Sunny