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Guest
Familie mit einem Kind und noch zwei uneheliche Kinder - Unterhaltsverpflichtung
Hallo zusammen,
habe leider nichts für meinen speziellen Fall gefunden.
Hier mal eine kurze Schilderung:
Ich habe aus einer früheren Partnerschaft 2 uneheliche Kinder für die ich unterhaltspflichtig bin.
Für die achtjährige Tochter zahle ich 128% des Regelbetrages in Höhe von 292€. Hiervon wird Kindergeld in Höhe von 43€ abgezogen. Das ergibt einen Zahlbetrag von 249€.
Für den fünfjährigen Sohn einen Betrag von 241€ abzüglich 49€, womit ich 192€ bezahlen muss.
Insgesamt also 441€ jeden Monat. Was für einen Single mit 2049,-€ Netto ja kein Problem sein sollte und auch nicht wahr. Nun bin ich aber seit gut drei Jahren verheiratet und seit Dezember letzten Jahres um ein weiteres Kind reicher. Das heisst uns fehlt seit dem das Einkommen meiner Frau und der kleine neue Spross kostet auch einiges. Das Geld reicht hinten und vorne nicht!
Auf die Anfrage beim Jugendamt über eine mögliche Verringerung der Zahlungsverpflichtung kam lediglich zurück, das sich lediglich die prozentuale Einstufung ändert, von 128 auf 121%. Da sich dabei aber das abzuziehende Kindergeld verändert bleibt der Zahlbetrag der gleiche.
Irgendwie verstehe ich die Düsseldorfer Tabelle nicht, da steht was von 1050€ Selbstbehalt für mich und 535€ für meine nicht erwerbstätige Frau. Soweit kommt die Rechnung mit den 441€ die ich zu zahlen habe ja schon fast hin. Aber wo bleibt das Geld für das eheliche Kind, für das ich ja ebenfalls unterhaltspflichtig bin.
Kann mir das hier jemand erklären, oder hat das zuständige Jugendamt da einen Fehler gemacht.
Bin über alle Tips dankbar
Hallo zusammen,
habe leider nichts für meinen speziellen Fall gefunden.
Hier mal eine kurze Schilderung:
Ich habe aus einer früheren Partnerschaft 2 uneheliche Kinder für die ich unterhaltspflichtig bin.
Für die achtjährige Tochter zahle ich 128% des Regelbetrages in Höhe von 292€. Hiervon wird Kindergeld in Höhe von 43€ abgezogen. Das ergibt einen Zahlbetrag von 249€.
Für den fünfjährigen Sohn einen Betrag von 241€ abzüglich 49€, womit ich 192€ bezahlen muss.
Insgesamt also 441€ jeden Monat. Was für einen Single mit 2049,-€ Netto ja kein Problem sein sollte und auch nicht wahr. Nun bin ich aber seit gut drei Jahren verheiratet und seit Dezember letzten Jahres um ein weiteres Kind reicher. Das heisst uns fehlt seit dem das Einkommen meiner Frau und der kleine neue Spross kostet auch einiges. Das Geld reicht hinten und vorne nicht!
Auf die Anfrage beim Jugendamt über eine mögliche Verringerung der Zahlungsverpflichtung kam lediglich zurück, das sich lediglich die prozentuale Einstufung ändert, von 128 auf 121%. Da sich dabei aber das abzuziehende Kindergeld verändert bleibt der Zahlbetrag der gleiche.
Irgendwie verstehe ich die Düsseldorfer Tabelle nicht, da steht was von 1050€ Selbstbehalt für mich und 535€ für meine nicht erwerbstätige Frau. Soweit kommt die Rechnung mit den 441€ die ich zu zahlen habe ja schon fast hin. Aber wo bleibt das Geld für das eheliche Kind, für das ich ja ebenfalls unterhaltspflichtig bin.
Kann mir das hier jemand erklären, oder hat das zuständige Jugendamt da einen Fehler gemacht.
Bin über alle Tips dankbar