Frage zum Unterhalt

pseudomonas

Aktives Mitglied
Hallo zusammen,

kennt sich jemand mit dem Unterhalt aus?
Mein Ex (Vater meiner Tochter) und ich haben uns vor guten 3 Monaten getrennt.
Er macht gerade eine Ausbildung und verdient nur etwa 650,- Euro im Monat.
Nach der Trennung ist er wieder zu seiner Mutter nach Hause gezogen, lebt dort praktisch mietfrei. Die Kleine lebt bei mir. Wir haben uns damals - laut seiner Aussage muss er gar keinen Unterhalt zahlen, da er zu wenig verdient - auf 202,- monatlich geeinigt.
Doch jetzt überweist er keinen Unterhalt mehr und reagiert auch nicht auf meine Anrufe um ihn zur Rede zu stellen.

Wie ist das mit dem Unterhalt? Gibt es da wirklich eine Einkommensgrenze für Unterhaltspflichtige?

Sollte ich vielleicht doch den Anwalt einschalten oder habe ich da gar keine Chance, weil er eh kaum was verdient?
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Original von pseudomonas
Gibt es da wirklich eine Einkommensgrenze für Unterhaltspflichtige?

Sollte ich vielleicht doch den Anwalt einschalten oder habe ich da gar keine Chance, weil er eh kaum was verdient?

Ja, es gibt einen Selbsthalt für unterhaltspflichtige Eltern.

Ich würde dir zu einer Beistandschaft beim JA raten, die kümern sich dann um den Unterhalt und du bekommst UVG für dein Kind erstmal.

Ein Anwalt braucht es da eigentlich noch nicht.

LG,

Tina
 
U

UserC

Guest
dein ex hat recht:
der selbstbehalt für arbeitslose liegt bei 770 €, der für berufstätige bei €900 (glaub ich).

geh zum JA, lass es über die regeln. dei steht Unterhaltsvorschuss zu, da deine kleine erst 3,5 ist. das JA zahlt das bei kindern unter 12 für maximal 6 jahren. danach kannst du versuchen KIZ (kindergelzuschlag) zu beantragen.
 

pseudomonas

Aktives Mitglied
Hi, wollte nur mal berichten.
Ich war jetzt heute beim JA gewesen. Die nette Dame hat mich beraten und tatsächlich ist bei meinem Ex nichts zu holen, obwohl er ca. 650 € verdient und zur freien Verfügung hat, denn er wohnt mietfrei bei seiner Mutter und hat auch sonst keine Ausgaben.
Ich dagegen hab alle möglichen Ausgaben und muss von dem Bisschen Geld, welches mir nach Miete, Kinderbetreuungskosten, Strom, Wasser, Versicherungen usw. übrig bleibt noch Benzin und Lebensmittel bezahlen.
Naja, das ärgert mich zwar, aber ist nix zu ändern daran.
Ich habe jetzt einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss eingereicht. Jetzt soll das JA sich mit meinem Ex auseinandersetzen...
 
U

UserC

Guest
WIllkommen im Club - mir gehts seit november genauso.

wobei ich noch das glück habe, dass meine schon 16 ist, ich keinen unterhaltsvorschuss bekomme und der antrag aufs kiz wahrscheinlich irgendwo in ner schublade der familienkasse rumflattert......

ich hab im monat 80 euro weniger wie mein ex - aber das intersiert keinen.....

und den umgang, den darfst du ihm deshalb übrigens nicht verbieten.
 

Markus Becker

Neues Mitglied
Original von Zuckerschneckle
WIllkommen im Club - mir gehts seit november genauso.

wobei ich noch das glück habe, dass meine schon 16 ist, ich keinen unterhaltsvorschuss bekomme und der antrag aufs kiz wahrscheinlich irgendwo in ner schublade der familienkasse rumflattert......

ich hab im monat 80 euro weniger wie mein ex - aber das intersiert keinen.....

und den umgang, den darfst du ihm deshalb übrigens nicht verbieten.

Wie kommst du überhaupt nur auf die Idee den Umgang zu verbieten nur weil der Vater nicht zahlungsfähig ist?! Das ist eine erpresserische Haltung! Kein Geld - also Kind weg. Das wäre ja noch mal schöner...
 
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User3

Guest
Original von Markus Becker
Original von Zuckerschneckle
WIllkommen im Club - mir gehts seit november genauso.

wobei ich noch das glück habe, dass meine schon 16 ist, ich keinen unterhaltsvorschuss bekomme und der antrag aufs kiz wahrscheinlich irgendwo in ner schublade der familienkasse rumflattert......

ich hab im monat 80 euro weniger wie mein ex - aber das intersiert keinen.....

und den umgang, den darfst du ihm deshalb übrigens nicht verbieten.

Wie kommst du überhaupt nur auf die Idee den Umgang zu verbieten nur weil der Vater nicht zahlungsfähig ist?! Das ist eine erpresserische Haltung! Kein Geld - also Kind weg. Das wäre ja noch mal schöner...
Das ist so nicht geschrieben worden.
 

Einfachich2210

Mitglied
Kann auch nur sagen willkommen im club,
UVG kannst nur 72 Monate beziehen ,dein EX muss beim Jugendamt seine jetztige Finanzielle Situation dalegen,danach musst du selber den Unterhalt Einklagen .
Lg Heidi
 
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