Haftung bei Diebstahl im Schullandheim

Seifenoper

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Während des Aufenthaltes im Schullandheim. sind meinem Sohn am letzten Tag die Sandalen abhanden gekommen. Diese hatte er wie immer vor der Zimmertüre abgestellt, beim Zusammenpacken waren sie dann aber verschwunden. Er hatte die Lehrerin vor der Abfahrt darüber auch informiert.

Ich war der Meinung, dass ein Kind die Sandalen versehentlich eingepackt hat, aber nachdem nun doch einige Tage vergangen sind und sich niemand gemeldet hat, halte ich das inzwischen für unwahrscheinlich. Eventuell wurden die Sandalen auch vor Ort mutwillig versteckt? Ich habe den Besitzer des Bauernhofes angerufen, aber dort wurden sie leider auch nicht gefunden.

Mein Sohn hatte die Lehrerin gestern nochmal nach der Stunde darauf angesprochen, sie ist einfach weitergegangen und hat ihm nicht einmal zugehört. Ich bin echt sauer, die Sandalen waren gerade mal 4 Wochen alt. Das kann's ja wohl nicht sein. Als immer wieder mal neue Farb-Bleistifte und Tintenkiller verschwunden sind bzw. kaputt gemacht wurden, habe ich aufgrund der "kleinen Beträge" nichts gesagt, aber mir wird das echt langsam zuviel. Sein Rad wurde ihm auch schon vor der Schule geklaut und ist 2 Tage später total ramponiert wieder aufgetaucht. Ich bin alleine mit meinem Sohn und es schneit nicht gerade beim Schornstein rein.

Kann ich die Schule haftbar machen? Mir kommt vor, dass ich hier Druck machen muss, sonst reagiert die Lehrerin überhaupt nicht. Ich habe meinem Sohn heute ein Schreiben mitgegeben mit der Bitte, die Kinder in der Klasse gesammelt anszusprechen. Ich glaube allerdings nicht, dass da was rauskommt.

Vielen Dank
 
U

User3

Guest
Ich denke, das ist so gut wie unmöglich.
Wären die Sandalen aus dem abgeschlossenen Zimmer verschwunden, könntest du den Bauerhof oder den Träger des Schlüssels verantwortlich machen. Aber so hat dein Sohn die Schuhe unbeaufsichtig stehen lassen, dann auch noch vor der Tür. Da spielt es keine Rolle ob es immer so ist, es ist dann eher vorher ein paarmal gutgegangen, mehr nicht. Du müsstest der Schule schon nachweisen, dass die Betreuer (grob) fahrlässig gehandelt haben. Z. B. indem sie den Kindern gesagt haben, sie sollten die Schuhe vor der Tür stehen lassen. Aber selbst dann bezweifle ich, dass du Erfolg haben könntest. Wenn du es genauer wissen willst solltest du den Sachverhalt einem Anwalt schildern. Aber ob eine Rechtschutz die Kosten bei dem verhältnismäßig geringen Streitwert übernehmen würde, wage ich auch zu bezweifeln.
Wie gesagt: Fragen kostet nix!
 
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