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Dani
Guest
Hallo
ich bin neu bei euch und möchte hiermit an alle HALLO sagen!ich hätte auch gleich mal eine frage an euch!die ex-frau meines mannes lebt seit november 04 mit ihrem neuen freund in dessen haus.sie hat beim arbeitsamt das ganze als bedarfs gemeinschaft gemeldet.kann man nun ihren unterhalt kürzen oder nicht?man sagt ja das sie länger als zwei jahre zusammen sein müssen damit man sagen kann das es eine gefestigte beziehung ist,aber wer schon zusammen wohnt und das dann auch noch so dem arbeitsamt meldet?
dani
ich bin neu bei euch und möchte hiermit an alle HALLO sagen!ich hätte auch gleich mal eine frage an euch!die ex-frau meines mannes lebt seit november 04 mit ihrem neuen freund in dessen haus.sie hat beim arbeitsamt das ganze als bedarfs gemeinschaft gemeldet.kann man nun ihren unterhalt kürzen oder nicht?man sagt ja das sie länger als zwei jahre zusammen sein müssen damit man sagen kann das es eine gefestigte beziehung ist,aber wer schon zusammen wohnt und das dann auch noch so dem arbeitsamt meldet?
dani