brauche Rat -  Hilfe beim Unterhaltsrecht

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eismanhobbit

Guest
Hallo

hoffentlich kann mir jemand beim diesem umständlichen Unterhaltsrecht helfen. Ich lebe von meiner Frau getrennt in unserer alten Wohnung. Wir haben 2 Kinder von 11 und 13 Jahren, wobei die 13jährige bei mir geblieben ist. D.h wir habe die Kinder "geteilt".
Nun ein paar Fakten zu meiner Frau:
Sie hat eine eigene Wohnung und verdient mit Steuerklasse 5 (wir sind ja noch verheiratet ca. 1020€ netto wie gesagt wohnt die 11 jährige Tochter bei ihr in der gemieteten Wohnung
Nun ein paar Fakten zu mir:
Ich wohne im Hause meiner Eltern mit der 13jährigen Tochter. Ich verdiene ca. 2750€ netto und wie gesagt die große ist bei mir.

Kindesúnterhalt ist ziemlich klar:
Meine Frau bekommt von mir 371€ für die 11-jährige

Wie berechnet sich jetzt der Unterhalt für meine Frau:
Grunsätzlich mein Gehalt minus das meiner Frau und ich kann mir den Kindesunterhalt noch abziehen - vom Rest 3/7 - soweit klar.

Nun die Fragen: ziemlich viele
1.) Ich habe ja auch Ausgaben für die Tochter, die bei mir lebt. Kann ich diesen Unterhalt bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts mit abziehen?
2.)Ich bekomme momentan das Kindergeld für beide Kinder und gebe die Hälfte natürlich weiter. Mss ich da auch was beim Unterhalt beachten ?
3.) Ich wohne mietfrei - inwieweit wird das angerechnet ?
4.) Ich habe jemanden neues kennen gelernt und irgendwann wollen wir vielleicht zusammen siehen. Wir ihr Einkopmmen dann irgendwie mit angerechnet und wie hoch (sie verdient ca. 1700 € netto)
5.)Wie sieht das bei einer Scheidung aus. Wer bezahlt den Anwalt ? Was ist wenn man zum gleichen Anwalt geht ,man also nur einen Anwalt nimmt.
6.) Wenn wir beide zum 01.02.2008 die Steuerklasse wechseln, bekommt dann jeder Steuerklasse 1 und 1 Kind ??? Oder wie sieht das aus ?

Hoffentlich kann mir jemand da ein paar Tipps geben.
Ich habe gemerkt, das es ziemlich schwierig ist infos über Fälle zu bekommen wo es so ist wie bei mir, da wir ja die Kinder "aufgeteilt" haben. Dachte am anfang, das ist falsch - aber die Kinder wohnen nur 10 Minuten auseinander und fühlen sich richtig wohl.

Na, dann watre ich mal auf Antworten und hoffe es kommen viele
Danke schonmal im voraus

eismanhobbit
 

Celeste

Vernarrte Jungmami + Alienstiefmutter
Hallo!

Ich kann dir leider nur Punkt 4. beantworten (verzweifle selber an der undurchsichtigkeit der Unterhaltsberechnung):

Also zu 4.
Nein das wird nicht eingerechnet, nichtmal wenn ihr heiratet :)

Gruß,
Celeste
 
E

eismanhobbit

Guest
:hae? Sorry, aber das kann ich nicht glauben !!

Jeder erzählt mir, dass zumindest ein Teil des Einkommens meiner Freundin angerechnet wird, sobald wir in häuslicher, oder eheähnlicher Gemeinschaft leben. Ist dem wirklich nicht so ???

Danke schonmal für die Antworten und vielleicht kann ja jemand die anderen Fragen, oben, noch beantworten
 
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