Ich könnt platzen vor Wut über den Ex

Gini

Mitglied
Hallo alle zusammen..

ich muß einfach mal meinen Frust loslassen, ich bin so sauer.. ich könnt sonstwastun.. aber mal von Anfang an.

Mein Ex (waren nicht verheiratet) und ich haben einen gemeinsamen Sohn (6 Jahre), er hat lediglich die Vaterschaftsanerkennung, aber weder Sorgerecht noch sonst irgendwas.. er zahlt nicht einmal Unterhalt, das tut das Jugendamt für ihn. Nun wohne ich seit 1,5 Jahren mit meinem Sohn 500 KM weit von "Vater" entfernt.

Jedesmal (was leider nicht oft der Fall ist) das er seinen Sohn sehen will, bringe ich meinen Sohn zu einem 50 Km entfernten Bahnhof, wo er ihn dann abholt. Damit ich ihn auch an diesem Bahnhof wiederbekomme, zahle ich meinem Ex jedesmal die komplette Bahnfahrt.. also er zahlt die erste fahrt, von Berlin nach Bielefeld und wieder zurück.. und ich dann wenn mein Sohn wiederkommt, die fahrt seines Vaters von Berlin nach Bielefeld und wieder zurück. Sind im Durchschnitt gut 60 EURO. Ich denke das das nicht wirklich unfair von mir ist, weil ich so dafür Sorge, das die beiden sich nicht aus den Augen verlieren.

So auch diesesmal.. mein Sohn fährt für 3 Wochen nach Berlin zu seinem Vater ! Grade eben bekomme ich von ihm bescheid, das er mal eben ne Rückfahrt erster Klasse gebucht hat und ich ihm dann doch bitte mal 100 EURO überweisen soll.. *Ich dacht mich trifft der Schlag* Als ich dann von ihm wissen wollt, wie er sich das vorstellt, wo ich das Geld hernehmen soll.. sagte er nur "Dein neuer Lover verdient doch gut" :angryfire
Ausserdem soll ich doch froh sein, das er nicht auch noch das Kindergeld und das Unterhaltsvorschußgeld anteilig für die 3 Wochen verlangt. * :angryfire :angryfire

Ich könnt echt platzen vor Wut ! Die ganzen Monate zwichen den Besuchen kümmert er sich einen Scheißdreck um seinen Sohn und nun kommt er auf die Idee das ihm das Kinder und Unterhaltsgeld zusteht ? Und ich doch auch mal locker 100 EURO für ne Bahnfahrt 1.Klasse zahlen kann ?

Wie sieht es eigentlich rechtlich aus, wenn er "nur" die Vaterschaft hat und sonst nix ?
Bin ich tatsächlich verpflichtet dazu, ihm den Jungen auf halber strecke entgegen zu brigen ?
Oder ihm gar anteilig für den 3 wöchigen Urlaub Kinder oder Unterhaltsgeld zu zahlen ?

Entschuldigt diesen langen Eintrag.. aber ich musst das grad mal loswerden hier, bevor ich mit dem :wand usw.

Wenn jemand rechtliche Hintergründe dazu benennen kann, würde ich mich echt freuen.

Lieben Gruß und Danke an alle die das lesen !
Marion
 

Damiana

Aktives Mitglied
Hallo Marion!

Ich kenne mich nicht 100%-tig aus, aber ich meine aus der Erfahrung mit meinem Ex zu wissen, dass es keine "Ferienabzüge" gibt. Da mag Dir aber jemand anderes etwas 100%-tiges sagen können!?

Was für ein A... Ich kann Deine Wut gut verstehen und Du bist wirklich sehr entgegenkommend!

Versuch Dir immer nur zu sagen: Du machst das für Deinen Sohn!!!! Nur für ihn!!!!

Atme tief durch und erkundige Dich mal, wie sich das rechtlich verhält. Ob Du Dich überhaupt an den Fahrtkosten beteiligen musst oder demnächst lieber nur Deinem Sohn eine Hin- und Rückfahrt bezahlst. Gefallen lassen würde ich mir das nicht - aber eben auch versuchen, den Sohn dabei nicht leiden zu lassen. Ist er gerne bei seinem Vater?
 

Laura304

Davids Mama
Hallo Marion,

ich denke auch, daß Du weder etwas für die Fahrt bezahlen mußt noch anteiliges Kindergeld. Aber ich weiß es auch nicht 100 %.

Ich finde es aber auch total Sch.... von Deinem Ex, daß er einfach ein 1. Klasse Ticket kauft. :shake
Ich finde er kann zumindest die Differenz zum 2. Klasse-Preis gut und gerne selber zahlen, wenn er unbedingt 1. Klasse fahren will!

LG, Eva
 

Gini

Mitglied
Hallo Eva

danke erstmal für die netten Worte..

Ich sage mir ja schon immer und immer wieder das ich das nur für meinen Sohne mache.. ansonsten fällt mir ja auch kein andrer Grund ein. Ich möchte mir halt nicht irgendwann vorwerfen lassen, ich hätte den Kontakt zwichen beiden verhindert.

@Damiana
Auch Dir ein liebes danke für die lieben Worte.
Ich bin ja bereit ihm das Ticket zu bezahlen, da ich mir dadurch viel Stunden Fahrerei erspare.. für meinen Sohn allein bräucht ich ja gar kein Ticket, da er mit 6 Jahren ja noch umsonst mitfährt. Nur allein fahren lassen kann man ihn ja nicht. Somit bin ich ja bereit die halben fahrtkosten zu übernehmen.

Aber diese wunderbaren zusatzsprüche, die können einen vor Wut echt verrückt werden lassen.

danke euch beiden nochmal für die lieben Worte.. *jetzt schon ein wenig ruhiger bin*

Marion
 
M

Mafa

Guest
....die Zusatzansprüche sind rechtlich nicht gerechtfertig, der Vater soll sich mal erkundigen bei www.vafk.de/berlin.

Die Kosten für die Bahnfahrt kann auch auf den Vater auferlegt werden, sofern keine rechtliche Regelung vorhanden ist.


Gruß

Manfred
 
M

Mausis-Mama

Guest
Hallo Gini,

Geld für die Zeit, die Euer Sohn beim Vater ist, kann er von Dir nicht verlangen. Für den Lebensunterhalt in dieser Zeit muß er selber sorgen.

Grundsätzlich muß auch der Umgangsberechtigte Elternteil selbst für die Fahrtkosten aufkommen. Wobei es aber in Eurem Falle entscheident darauf ankommt, wer die Entfernung geschaffen hat. Bist Du zum Beispiel weggezogen, könnte es durchaus sein, das im Falle eines Gerichtsstreites Du dazu verdonnert werden würdest, Dich an den Fahrtkosten zu beteiligen.

Aber da Du das eh schon freiwillig tust (was ich übrigens sehr gut finde :druecker ) erübrigt sich hier ja das weitere.
 
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