Ich könnte platzen....

moni_30

Mitglied
Hallo!

Einige werden meine Geschichte, von wegen Trennung vom Göttergatten, ja bereits kennen.

Wir sind inzwischen bereits ein Stück weiter.
Ich werde aus unserem gemeinsamen Haus ausziehen, und zwar haben wir als "Termin" mal den 31.3.
ins Auge gefasst.
Soweit so gut, muß noch einiges renovieren, neue Möbel kaufen etc.
Mein "geliebter Göttergatte" will mir auch mit vielen Sachen helfen.

Leider haben wir im Moment Krisenstimmung, bezüglich Thema Geld.
Wir haben eine Vereinbarung getroffen, daß er mir monatlich eine Summe überweist.
Die ist dann im Prinzip noch für unsere Lebenshaltungskosten gedacht.
Wir wohnen ja noch zusammen.
Das Kindergeld bekomme ich auch noch jeden Monat.

Im Januar sind die Ausgaben nun schon höher...wie jeder weiß..Versicherungen etc.
Ich habe ihn darum gebeten, mir doch nochmal 100€ extra zu überweisen.
Neee...will er nicht einsehen, kann sich nicht vorstellen, daß das ganze Geld schon weg ist, von den letzten Monaten muß ja auch noch was da sein...blablabla

Ich habe dann gesagt, daß ich das Kindergeld natürlich so nicht mitrechne, weil es schließlich
für unseren Sohn ist, da fallen ja auch Ausgaben an...mal mehr, mal weniger.
Aber er sieht es nicht ein.

Na egal...aber es kommt noch besser!
Heute hat er mir gesagt, daß sein Anwalt was schrifliches ausarbbeiten wird, bezüglich des Hauses, daß ich von allen Schulden ab bin etc.
Soweit in Ordnung.
Der Anwalt hat meinem Mann gesagt, daß wir uns, was den Unterhalt angeht, so einigen sollen, weil es keine gesetzliche Grundlage geben würde.
Wir sind ja erst getrennt, aber noch nicht geschieden.

Komisch...meine Anwältin kann mir aber schon was ausrechnen!!!

Ich habe ihn dann gefragt, was er mir denn zahlen wolle??!!

Er sagte: ob ich mit 500€ einverstanden wäre (da ist dann aber der Kindesunterhalt schon mit drin!!!!)
Er ist dann noch auf 600€ hochgegangen.

Ich würde ja auch noch das Kindergeld bekommen und zudem mietfrei bei meinen Eltern wohnen können!!

Ich könnte kotzen!
Es kann doch nicht angehen, daß er mich ein paar Euro fuffzig abspeisen will
und weiterhin ein schönes Leben führt.

Seine neue Tucke zieht dort ein, geht auch arbeiten und verdient
und seine Eltern werden ihn auch finanziell unterstützen.
Tun sie ja jetzt bereits, haben ihm mal locker flockig ein neues Bett bezahlt!!

Der arme arme Mann tut gerade so, als ob er am Hungertuch nagen würde....
und ich würde ja gut von dem Geld leben können.

Ich könnte ehrlich kotzen!!!!!

Ich habe erstmal nix weiter dazu gesagt, nur, daß ich mir das durch den Kopf gehen lassen werde
und dann schauen wir mal!!

Oder liege ich da so falsch???
Ich frage mich, was hat er für´n Anwalt?
Meine Anwältin ( bzw. inzwischen habe ich noch ein hinzugezogen) hat alles möglich von mir haben wollen, damit sie das alles genau ausrechnen kann.

Na....ich wollte einfach meinen Ärger loswerden...

werde jetzt schlafen gehen...
Danke fürs "Zuhören"

Moni
 

schnupe

Aktives Mitglied
Hallo Moni,

hm, ob nun 600€ viel oder wenig sind, ist sicherlich schwer zu beurteilen, wenn man nicht viel mehr weiß.

Und insgesamt stellt sich mir dann auch die Frage, wie alt ist das Kind? In wie weit kannst Du ein Stückchen selber für Dich finanzielle Verantwortung übernehmen?

Also was die Berechnung des Unterhaltes angeht, dafür gibt es klar die Tabellen, Einkommensnachweise, an denen sich der Unterhalt mißt.

Das er Dich schuldenfrei gehen lassen will, finde ich super von ihm

Vergessen solltest Du auch nicht, das selbst, wenn nun Unterhalt X ausgehandelt wird, aufgrund des Einkommens, das es in einem Jahr eh anders aussieht, und weniger wird, wegen Wechsel der Steuerklasse)

Ob er Unterstützung von seinen Eltern bekommt, oder nicht. Ob seine neue gut verdient oder nicht. Sind Dinge, die haben Dich genauso wenig zu interessieren, wie es ihn interessieren dürfte, wer Dich so nebenher unterstützt.

Du solltest lernen, davon abstand zu nehmen, damit Du nicht selber vergramst.

Anwälte sagen im übrigen immer viel, jeder zu gunsten seines Klienten, denn schliesslich leben sie von jeder noch so kleinen Streitigkeit um so besser, da sie mehr dran verdienen.

Also selbst meinem Anwalt würde ich nie blindlings 100%ig vertrauen.
 
B

B69P

Guest
Hallo und guten Morgen liebe Moni.

Irgendwie war es doch abzusehen, dass nun diese Reaktion kommt. Leider geht ein Grossteil der Trennung zweier Partner nicht immer ohne Streitigkeiten über die Bühne...

Im Regelfall müssen alle Daten (Einkünfte, Schulden, gemeinsame Konten) dem Anwalt vorgelegt werden damit er sich ein Gesamtbild machen kann. Es gibt wie von Schnupe beschrieben diese Tabellen wo ersichtlich ist wer, wann was zu zahlen hat...

Ich würde zum Beispiel, an Deiner stelle, mit Deinen Eltern eine monatliche Miete vereinbaren, die Du ihnen zahlen müsstest. Würde sogar soweit gehen und das dann monatlich überweisen. Was Deine Eltern dann mit dem Geld machen bleibt ihnen überlassen. Weil wenn Du dort nicht wohnen würdest, so hättest ja auch jeden Monat, Miete an einen Dritten zu zahlen...

Wenn Dein noch Mann sieht, dass Du in einigen Dingen eine andere Meinung hast so wird er stärkere Geschütze auffahren um nur das zu zahlen, was unbedingt sein muss. Ware nur ab wenn Du einen neuen Partner hast, dann wird er seine Meinung zum Thema Unterhalt bezahlen auch wieder ändern...

Wie im letzten Jahr auch schon geschrieben, sehe die Sache eher emotionsloser, auch wenn es schwer fällt und es wird Dir persönlich besser gehen. Auf keinen Fall Zusagen machen oder gar noch etwas ohne Rücksprache mit dem Anwalt unterschreiben. Am Ende steht dann noch das Besuchsrecht von ihm aus, da befürchte ich wirst Du auch sehr stark sein müssen und an Dein Kind in erster Line denken, denn die neue Lebensgefährtin wird dann auch irgendwann anwesend sein...

Ein ganz lieben Gruss

Bernd
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
Original von moni_30

Heute hat er mir gesagt, daß sein Anwalt was schrifliches ausarbbeiten wird, bezüglich des Hauses, daß ich von allen Schulden ab bin etc.


habt ihr die schulden bei einer bank und dafür zusammen unterschrieben?

wenn ja, dann hilft dir so ein schriftstück nicht wirklich denn die bank wird dich nicht aus den schulden raus lassen.
je mehr leute für einen kredit unterschrieben haben desto 'leichter' hat es eine bank ja das geld einzutreiben (im falle des falles) und da rauszukommen geht so einfach nicht. schon gar nicht mit irgendeinem schriftstück von einem anwalt.

wenn ihr beide für die schulden unterschrieben habt, werdet ihr auch u.U. beide zur tilgung herangezogen.
solange er brav zahlt ist das kein problem, zahlt dein noch-mann aber nicht mehr werden sie auf dich zurück kommen. da interessiert das schriftstück dann nicht wirklich (du könntest zwar dann erstmal an die bank zahlen und versuchen das von dir gezahlte von deinem mann einzuklagen aber ich hab keine ahnung wie da deine chancen stehen).



was den unterhalt angeht: es gibt berechnungstabellen für den TRENNUNGS-unterhalt und dann weitere für den Unterhalt nach der scheidung!
die kann normal jeder anwalt anwenden ;-)



was seine neue beziehung und die damit verbundene unterstützung angeht: so gehts dich nunmal wirklich nix an ob sie 400€ oder 4000€ im monat verdient!
ihr einkommen hat nix mit eurer trennung/scheidung zu tun und es bleibt ganz allein ihr überlassen was sie damit macht (ob shoppen gehn oder deinem noch-mann unter die arme greifen).
muss er nach der scheidung unterhalt nicht nur fürs kind sondern auch für dich zahlen, so ist es jedoch bei dir relevant ob du alleine lebst (also nur mit deinem kind) oder ob du einen neuen partner hast der mit dir zusammen wohnt (nen freund mit eigener wohnung darfst du natürlich haben ;-)). lebst du mit einem anderen mann zusammen kann dein noch-mann (dann evtl. schon ex-mann) allerdings von DEINEM unterhalt eine gewisse summe abziehen. (bei meinem mann waren es damals 300€ die er seiner ex-frau vom monatlichen unterhalt abziehen durfte)
das ergibt sich daraus, dass du dann ja einsparungen in etwa dieser höhe hättest (miete musst du nimmer allein tragen etc...).

das nur mal so zur info aus eigener erfahrung ;-)
 

nimo1207

Neues Mitglied
hallo moni,
ich kann verstehen das du stinkesauer bist...dann noch die neue "tussi"...!!! auf jeden fall bekommst du dein geld...in was für einer höhe, kann dir nur deine anwältin ausrechnen, aber in den meisten fällen gehen die frauen dabei besser aus....weil sie die kinder oder ein kind zu betreuen haben.mein ertser mann zahlt für meine beiden großen nix... :shake...noch nie einen cent oder pfennig gezahlt. könnte ihn würgen...aber wer nicht arbeitet, kann nicht zahlen.
WER HAT EINEN TIP AN IHN RAN ZU KOMMEN??????(nur so nebenbei)
schau das du mit deinem kind in deine wohnung ziehst...du hast dann deine ruhe und kannst wieder entspannen....ich wünsche dir viel kraft und glück...lieben gruß nicole
 

moni_30

Mitglied
Hallo!

Vielen Dank für Eure Beiträge!
Sicher weiß ich, daß mich alles, was mit der neuen zu tun hat, nix angeht...
Klar wird sowas nicht in die Unterhaltsberechnungen einfließen.

Das mit den Schulden bei der Bank wird dieselbige prüfen, wenn es darum geht, daß ich aus den Verträgen rausgehe.
Und bevor nicht alles in trockenen Tüchern ist und ich mich nicht zu 100% abgesichert habe, werde ich auch bestimmt nichts unterschreiben.

Es ist einfach alles nur so ungercht von ihm.
Denn vor ein paar Wochen / Monaten sprach er ja auch noch davon, daß ich ungefähr an die
900 -1000€ (inklusive KG) bekommen würde.
Und diese Zahlen hat mir ja auch meine Anwältin ausgerechnet.
Plötzlich ist halt nur noch die Rede von 600€

Aber ich werde jetzt erstmal abwarten, mal sehen was meine Anwältin dazu sagen wird.

Ich habe hier ja auch immer nur Bruchstücke von dieser ganzen verfahrenen Situation berichtet.
Alles aufzuschreiben, was in der Zwischenzeit passiert ist und wie sich mein Mann verhält...das würde einfach zu weit führen.

Leider habe ich das Gefühl, daß er meint, ich bin ein kleines Dummchen...und es wird schon alles
so passieren, wie er es will.
Aber das letzte Wort ist da noch nicht gesprochen.

Also...abwarten und Tee trinken.

Vielen Dank aber erstmal wieder
und bis dann

Moni
 

Zehner

Mitglied
Hallo Moni,

für die Zeit der Trennung gilt folgendes: derjenige, der mehr verdient zahlt dem anderen 3/7 der Einkommensdifferenz. Bei der Scheidung wird der "Wenigverdiener" nachehelichen Unterhalt geltend machen.
Wegen des Kredits würde ich mal zur Bank gehen. Meine Noch-Frau ist aus der Haftung entlasen worden, weil ich den Nachweis bringen konnte, dass ich den Kredit allein bedienen kann. Das solltet ihr auf jeden Fall vor der Scheidung bei einem Notar vereinbaren, denn dann sind die Scheidungskosten geringer.
Entscheidend für Berechnungen sind die Einkommesverhältnisse der beiden Parteien, jedoch nicht, was jemand von Dritten erhält. Unter Umständen ist es dann noch relevant, inwieweit dein Noch-Mann finanziell mit seiner neuen verbunden ist. Es spielt keine Rolle, ob die verheiratet sind. Die eheähnliche Lebensgemeinschaft ist das entscheidende. Ihm wird zum Beispiel ein fiktiver Wohnvorteil angerechnet, da sich bestimmte Kosten durch den Einzug der m"Neuen" nämlich ändern, um nicht zu sagen halbieren...

Ich wünsche dir viel Glück, vor allem aber unendlich viel Kraft - die habe ich nämlich auch gebraucht...es geht immer weiter, so schwer es auch zu Beginn sein mag und auch wenn du glaubst kein Land mehr zu sehen...Kopf hoch und kämpfe!

:bye: , der Zehner
 
U

usagimoon

Guest
Meiner Erfahrung nach, sobald der Nochehemann mit der neuen Frau zusammenzieht, wird ihr Gehalt angerechnet, da sie dann eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Und normalerweise kann elterliche finanzielle Unterstützung angerechnet werden, wenns dafür Beweise gibt, wie Überweisungen etc.

Lass Dich nicht austricksen!

Alles Gute :maldrueck

Jasmin
 

mafa

Aktives Mitglied
Also ich sehe das so:

a.) steht dir bzw. dem Kind Kindesunterhalt zu, dieser sollte von allen anderen Punkten getrennt werden. Bitte beachte die künftigen neune Regelungen bezüglich Mindestunterhalt und Regelunterhalt..sicherlich ab 1.4.2007 aktuell. Dieses ist eine langfristige Vereinbarung- siehe auch neuer Regelunterhaltsbetrag.

Hier sollte sich dein Mann klar outen, was er für ein Einkommen hat oder ob er wirklich nur den neuen Mindestunterhalt zahlen kann. Dieser beträgt künftig je nach Altersstufe 264/304/355€ abzüglich hälftiges Kindergeld.


b.) Was den Trennungsunterhalt betrifft, der wird heute nach der bekannten 3/7 Methode
berechnet.

Meiner Meinung nach ist es wichtig, der KU wird auf Basis des Einkommens fair berechnet ( Belege prüfen) – und sofern nur der Mindestunterhalt zu bezahlen ist, wird
Alles andere zu verhandeln sein, ohne die neue ins Boot nehmen zu müssen.
Sicherlich profitiert er heute noch von der Steuerklasse III – sollte sich also fair in der
Trennungszeit verhalten – sonst kommt für ihn das dicke Ende bei der Scheidung.

Wenn deine Anwältin mehr für den TU beechnet, wird er mehr als das gebotene Geld
zu zahlen haben..trefft euch notfalls in der Mitte. Wichtig ist hier die klare Trennung
KU und TU.

Notfalls, falls sich nichts bei ihm bewegen lässt, schalte das Jugendamt wegen KU
ein, dann hast du die Daten zur Berechnung des Trennungsunterhalts und kannst
dieses dann notfalls anwaltlich klären.

Wer wann und wo ein Bett kauft und wer darin schläft, ob du Miete bei deinen Eltern bezahlst, ist meiner Meinung nach unwichtig.

c.) Was den nachehelichen Unterhalt betrifft, da trifft dich sicherlich die neue
Unterhaltsrichtlinie voll, im Prinzip bist du dann selbst für deinen Unterhalt
verantwortlich. Dir obliegt ( quasi eine Verpflichtung) es, dir selbst ein Einkommen
zu verschaffen, die alten regeln mit alter des Kindes etc. zählen möglicherweise nicht
mehr. Ausgenommen die Zeit der ersten 3 Lebensjahre des Kindes.

- aber hier kannst du verhandeln, sicherlich ist eine Befristung des EU für die Erziehungszeit sinnvoll.

- im Grunde nach kannst du alles (außer KU ) verhandeln – ab 1.4.2007 ist
möglicherweise ein Gang zum Notar erforderlich.


Was die Schulden betrifft..musst du sehen, wie du am besten aus der Sache raus kommst, bitte gehe da auf Nummer sicher. Wenn du selbst ein Einkommen hast..nach der Scheidung für dich umso besser, dann hast du eine bereits eigene Krankenversicherung und musst dich nicht freiwillig versichern.

Sicherlich macht ihr einen Versorgungsausgleich, den Erziehungsunterhalt kann er später übrigens steuerlich absetzen.

Alles andere ist abhängig vom Alter des Kindes, Betreuungsmöglichkeit, der jeweiligen aktuellen Einkommenssituation, Verdienstmöglichkeiten, Eheschulden, Ehevertägen, und Dauer der Ehe.

Die Versorgungsehe auf Lebenszeit wird gerade abgeschafft, da sind die Vorteile klar auf der Seite deines Mannes. Also ist hier ein geschicktes Verhandeln erforderlich…und möglicherweise ein Nachgeben auf beiden Seiten.


Manfred
 

mafa

Aktives Mitglied
Original von usagimoon
Meiner Erfahrung nach, sobald der Nochehemann mit der neuen Frau zusammenzieht, wird ihr Gehalt angerechnet, da sie dann eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Und normalerweise kann elterliche finanzielle Unterstützung angerechnet werden, wenns dafür Beweise gibt, wie Überweisungen etc.

Wie kommst du in diesem Fall nur darauf?

Er zahlt sicherlich den vollen KU und ist somit kein Mangelfall und kann sich auf Freibeträgen ausruhen.

Unterhaltsrelevant ist dann hier nur das eigene Einkommen, sofern er nicht plötzlich auf Hausmann macht oder plötzlich nicht mehr Vollzeit arbeitet oder in Hartz IV abtaucht.

Dann ist auch die sporadischen finanzielle Unterstützung der Eltern seine eigene Privatsache, genau wie die Unterstützung der Frau durch ihre Eltern durch mietfreies Wohnen.

Und..die Uhr tickt in diesem Fall für den künftigen Exmann - Versorgungsehe ade..

Manfred
 

mafa

Aktives Mitglied
"Unser Lütter ist jetzt 3 Mon alt - nun auch schon seit 13 Jahren zusammen und seit 2 Jahren verheiratet."

Hallo Moni,

die fehlende Info habe ich aus deinen alten beiträgen gefunden....

Dann zählt für dich die Dreijahresfrist der Elternzeit noch, in dieser Zeit hast du noch vollen Unterhaltsanspruch.

- du bekommst sicherlich zusätzlich Erziehungsgeld und bist daher nich voll berufstätig?

- danach bist du relativ auf dich gestellt, neben KU solltest du nicht viel EU erwarten, da nur kurz verheiratet und sicherlich ergibt sich hier die Kinderbetreungsmöglichkeit und somit bist du wieder voll Arbeitsfähig. Du hast hoffentlich bis vor der Geburt gearbeitet und deinen Job nicht gekündigt uns kannst nach dem Erziehungsurlaub sofort wieder voll arbeiten.

Kinderbetreuung dürfte ja kein Problem sein, Kindergarten.., die Eltern sind ja noch da, übrigens zählt heute auch die mögliche Betreuung durch den Vater mit.

Du bist hier leider klar auf der Verliererseite...und das neue Unterhaltsrecht trifft dich voll.

per Edit nachträglich eingefügt:

Aus:

http://www.familien-u-erbrecht.de/110-unterhaltsreform_2007.html


2. Selbst wenn aus der geschiedenen Ehe Kinder hervorgegangen sind,…….kann künftig……. der Geschiedenenunterhalt befristet und /oder auf den sog. "angemessenen Unterhaltsbedarf" herabgesetzt werden. Denn die bisherigen gesetzlichen Regelungen, nach denen in diesem Fall der lebenslange, ´volle´ Unterhalt „in der Regel nicht“ unbillig ist, werden ersatzlos entfallen.


3. Auch während der Kinderbetreuungszeit ist der Betreuungsunterhalt für geschiedene Mütter keineswegs mehr so (lange) sicher wie bisher: Das so genannte ´Altersphasenmodell-Modell´, nach dem eine geschiedene Mutter bis zum 8. Lebensjahr des Kindes gar nicht, ab etwa dem 12. Lebensjahr halbschichtig und erst ab dem 15./16. Lebensjahr vollschichtig arbeiten musste, wird entfallen. Nach dem neuen Recht soll - ab dem 3. Geburtstag des Kindes - mehr als bisher auch Möglichkeiten zur Fremdbetreuung der Kinder durch Kindertagesstätten, die beiderseitigen Großeltern und - wohl auch - des unterhaltspflichtigen Vaters selbst beachtet werden. Auch das ist - neben der neuen Rangordnung - eine gravierende Änderung



( eien Bewertung des Vaters verkneife ich mir lieber an dieser Stelle)

Manfred


weiterer Nachtrag wegen aktueller Situation:


aus..

http://de.news.yahoo.com/04022007/12/reform-scheidungsrechts-wackelt-wochenendzusammenfassung.html

Auszug..:

Reform des Scheidungsrechts wackelt

Der «Focus» berichtete, vor allem weibliche Abgeordnete der Unionsfraktion seien gegen die Reform.

Zusammen mit den Kirchen wehre sich der konservative Flügel der Union dagegen, dass Geschiedene Einbußen beim Unterhalt hinnehmen sollen, schreibt das Magazin weiter.

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Andreas Schmidt (CDU) sagte «Focus»: «Wir diskutieren inhaltliche Fragen, vor allem die zukünftige Stellung der geschiedenen Frau.» Das Gesetz werde aber kommen
 

moni_30

Mitglied
Original von mafa
"Unser Lütter ist jetzt 3 Mon alt - nun auch schon seit 13 Jahren zusammen und seit 2 Jahren verheiratet."

Hallo Moni,

die fehlende Info habe ich aus deinen alten beiträgen gefunden....

Dann zählt für dich die Dreijahresfrist der Elternzeit noch, in dieser Zeit hast du noch vollen Unterhaltsanspruch.

- du bekommst sicherlich zusätzlich Erziehungsgeld und bist daher nich voll berufstätig?

- danach bist du relativ auf dich gestellt, neben KU solltest du nicht viel EU erwarten, da nur kurz verheiratet und sicherlich ergibt sich hier die Kinderbetreungsmöglichkeit und somit bist du wieder voll Arbeitsfähig. Du hast hoffentlich bis vor der Geburt gearbeitet und deinen Job nicht gekündigt uns kannst nach dem Erziehungsurlaub sofort wieder voll arbeiten.

Kinderbetreuung dürfte ja kein Problem sein, Kindergarten.., die Eltern sind ja noch da, übrigens zählt heute auch die mögliche Betreuung durch den Vater mit.

Du bist hier leider klar auf der Verliererseite...und das neue Unterhaltsrecht trifft dich voll.

per Edit nachträglich eingefügt:

Aus:

http://www.familien-u-erbrecht.de/110-unterhaltsreform_2007.html


2. Selbst wenn aus der geschiedenen Ehe Kinder hervorgegangen sind,…….kann künftig……. der Geschiedenenunterhalt befristet und /oder auf den sog. "angemessenen Unterhaltsbedarf" herabgesetzt werden. Denn die bisherigen gesetzlichen Regelungen, nach denen in diesem Fall der lebenslange, ´volle´ Unterhalt „in der Regel nicht“ unbillig ist, werden ersatzlos entfallen.


3. Auch während der Kinderbetreuungszeit ist der Betreuungsunterhalt für geschiedene Mütter keineswegs mehr so (lange) sicher wie bisher: Das so genannte ´Altersphasenmodell-Modell´, nach dem eine geschiedene Mutter bis zum 8. Lebensjahr des Kindes gar nicht, ab etwa dem 12. Lebensjahr halbschichtig und erst ab dem 15./16. Lebensjahr vollschichtig arbeiten musste, wird entfallen. Nach dem neuen Recht soll - ab dem 3. Geburtstag des Kindes - mehr als bisher auch Möglichkeiten zur Fremdbetreuung der Kinder durch Kindertagesstätten, die beiderseitigen Großeltern und - wohl auch - des unterhaltspflichtigen Vaters selbst beachtet werden. Auch das ist - neben der neuen Rangordnung - eine gravierende Änderung



( eien Bewertung des Vaters verkneife ich mir lieber an dieser Stelle)

Manfred


weiterer Nachtrag wegen aktueller Situation:


aus..

http://de.news.yahoo.com/04022007/12/reform-scheidungsrechts-wackelt-wochenendzusammenfassung.html

Auszug..:

Reform des Scheidungsrechts wackelt

Der «Focus» berichtete, vor allem weibliche Abgeordnete der Unionsfraktion seien gegen die Reform.

Zusammen mit den Kirchen wehre sich der konservative Flügel der Union dagegen, dass Geschiedene Einbußen beim Unterhalt hinnehmen sollen, schreibt das Magazin weiter.

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Andreas Schmidt (CDU) sagte «Focus»: «Wir diskutieren inhaltliche Fragen, vor allem die zukünftige Stellung der geschiedenen Frau.» Das Gesetz werde aber kommen
 

moni_30

Mitglied
Hallo!

Ich krieg hier echt bald die Krätze....

da wird man nach Strich und Faden besch....und ist am Ende noch die Dumme!!!

Wo bleibt da die Gerechtigkeit??

Meine Anwältin hat mir eigentlich was positives ausgerechnet und mir gesagt, daß ich, falls es hart auf hart kommen sollte, auch vor Gericht gute Chancen hätte, einen, meiner Meinung nach, guten TU zu erhalten....

na, man wird sehen...

Moni
 
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