Ich soll Unterhalt zahlen für meinen Sohn

E

EngelchenC67

Guest
Hallo ich habe da ein Problem

Ich habe mich 1999 von meinem Ex-mann getrennt er hat unseren Sohn mitgenommen ist auch ok unsere gemeinsame Tochter habe ich .
So nun habe ich von seiner Anwältin ein schreiben bekommen das ich unterhalt zahlen soll von 284,- euor .
Ich bin aber seit 2003 neu verheiratet und wir habe ein kind von fast 2j jetzt soll ich unseren 2j sohn zur Betreuung geben und soll auf 400,- EUOR arbeiten gehen um den Unterhalt an meinen Sohn zu zahlen.
Mein jetztiger Mann soll seine 12 letzten Gehaltsabrechnungen der Anwältin einreichen um das Taschengeld für mich auszurechnen .
Da aber, das ganze gehalt von meinem Mann für Miete und kredite und altschulden drauf geht und nichts über bleibt weiß ich nicht wovon wir das zahlen sollen .
Ich habe noch das Problem das ich einen Bandscheiben vorfall habe und deshalb nicht arbeiten kann .
es ist nicht das ich nicht zahlen will nur ich kann es nicht von meiner Gesundheit her schon nicht .
Muß mein Mann der Anwältin seine gehaltsabrechnungen darlegen ??
Was kann ich machen ??
Ich weiß das ich meinem Sohn gegenüber Unterhaltspflichtig bin aber wie und wovon ???
Wenn ich könnte würde ich es ja den unterhalt zahlen .
Wer kann mir seiten nennen wo ich es nachlesen kann ???
 
Bist du schon selber mal zum Anwalt gewesen?Grundsätzlich ist es so das du deinen Sohn gegenüber Unterhaltpflichtig bist.Bekommst du für deine Tochter denn Unterhalt von deinem Mann?
Meine Tochter(16 Jahre) lebt seit 2 Jahren bei ihrem Vater,ich bin damals zum Anwalt gewesen um zu fragen wie es aussieht mit Unterhaltsforderungen.Der hat mir gesagt das mir das Existenzminimum bleibt,bei 400€ die ich verdiene brauche ich nichts bezahlen,da ich auch noch zwei kleine Kinder von meinem neuen Partner habe.Meinen Mann haben sie ganz aus der Berechnung ausgeschlossen,der Anwalt meinte er wäre nicht Unterhaltspflichtig meiner Tochter aus 1 Ehe gegenüber.Aber wenn ich jetzt wieder mehr verdienen würde müßte ich meiner Tochter Unterhalt zahlen.Mein Ex-Mann hat allerdings auch noch keine Unterhaltsforderungen an mich gestellt.Er war damals froh das er sie soweit hatte und sie zu ihm gezogen ist,damit er den Unterhalt spart und das Kindergeld bekommt.Aber das ist eine andere Geschichte.
 
R

radiomann

Guest
Original von Mine
dein neuer mann kann millionär sein, das ist scheißegal. altschulden, unterhaltsforderungen usw. sind von sowas ausgenommen.

genau! Es zählt nur dein eigenes Einkommen, der "neue" Mann wird für Unterhaltsforderungen aus deine 1. Ehe nicht herangezogen. Und da die Tochter bei dir wohnt sollte es sich eigentlich ausgleichen, es sei denn du verdienst erheblich mehr als dein Exmann, in dem Fall könnte ein geringer Ausgleichsbetrag verlangt werden.
Lass dich von dem Anwalt nicht einschüchtern, die schiessen immer zuerst scharf, und wie Hypericum schon sagt geh zu einem eigenen Anwalt und beantrage auch gleich Prozesskostenbeihilfe.
 

cordu

Namhaftes Mitglied
Mine und radiomann

ich hab das etwa anders verstanden.

Der neue Mann soll nicht zum Unterhalt herangezogen werden sondern er soll/muß/darf seiner Frau Taschengeld bezahlen (wie jeder Mann übrigens eigentlich dazu verpflichtet ist) und das ist von seinem Gehalt abhängig. Und dieses Taschengeld hat Engelchen ja als Einkommen und daraus könnten sich evtl. Unterhaltsforderungen ergeben.

Aber ansonsten weiß ich darüber nicht Bescheid.

LG :bye: Cordu
 
Ich denke am besten ist es selber zum Anwalt zu gehen und sich zu informieren,ich kann nur von mir reden und da muß ich sagen wurde nichts von meinem neuen Mann angerrechnet.Es wurden nur meine 400€ berechnet und davon brauche ich keinen Unterhalt zu zahlen.Allerdings kenne ich auch einen anderen Fall da sind die Kinder zu ihrem Vater gezogen und die Mutter hat mit ihrem neuen Partner ein Kind.Da sollte sie von dem Erziehungsgeld den Unterhalt für die Kinder zahlen oder sonst auf 400€ Basis arbeiten gehen damit sie den Unterhalt zahlen kann.
Muß sagen das ich ganz froh bin das ich keine Unterhalt zahlen brauche,da es bei uns finanziell ganz schlecht aussieht.Hätte ich das Geld,würde ich es auch bezahlen.Wenn meine Tochter mich besucht und ich etwas Geld über habe dann bekommt sie so mal was zugesteckt.Schön finde ich es auch nicht unbedingt,da Väter für ihre Kinder ja auch Unterhalt zahlen müßen da ist es nur gerrecht das Mütter es auch müssen wenn das Kind beim Vater lebt.
 
R

radiomann

Guest
Original von cordu
Mine und radiomann

ich hab das etwa anders verstanden.

Der neue Mann soll nicht zum Unterhalt herangezogen werden sondern er soll/muß/darf seiner Frau Taschengeld bezahlen (wie jeder Mann übrigens eigentlich dazu verpflichtet ist) und das ist von seinem Gehalt abhängig. Und dieses Taschengeld hat Engelchen ja als Einkommen und daraus könnten sich evtl. Unterhaltsforderungen ergeben.

Aber ansonsten weiß ich darüber nicht Bescheid.

LG :bye: Cordu

möglich, aber hier liegt eine gegenseitige Verpflichtung vor die sich im Prinzip aufhebt. Das Taschengeld ist bestimmt nicht wesentlich höher als das Einkommen des Exmannes. Wenn hier überhaupt jemand Anspruch auf Unterhalt hat das ist es wohl eher EngelchenC67. Sie sollte versuchen den Spies umzudrehen und zum Anwalt gehen.
 

cordu

Namhaftes Mitglied
@radiomann

natürlich sind sie sich gegenseitig verpflichtet. Haben ja beide je ein Kind. Und wahrscheinlich hat der Ex auch ein höheres Einkommen als Engelchen. Sehe ich ja auch so.
Ich hab ja nur geschrieben das der Neue nicht zum Unterhalt des Kindes herangezogen werden soll sondern die Gehaltszettel abgeben muß damit das Taschengeld für Engelchen berechnet werden kann.
Und ein eigener Anwalt ist hier wohl auch mehr als ratsam.

LG :bye: Cordu
 

prinzessin05

Namhaftes Mitglied
Also ich würde auch den Spieß umdrehen und Unterhalt für die Tochter einfordern. Geh zum Anwalt und informiere dich, der kann auch gleich ein Schreiben für dich aufsetzen. Du musst das schon machen, sonst hast du hinterher ein klares Problem. Das Schreiben jetzt ist nur der Anfang. Als nächstes bekommst du eine Unterhaltsklage, dann musst du eh zum Anwalt. Also schieb es nicht auf, Anwälte können dich da am besten beraten.
Der kann dann ggf. auch eine Gegenklage für deinen Unterhaltsanspruch der Tochter wegen beantragen.
 

schnupe

Aktives Mitglied
Hm....alles schön und gut.....da gibt es viele verschiedene Urteile drüber.....wie es in solchen Fällen gehandhabt wird.
Mitunter das Frau auf 400€ Basis arbeiten gehen kann(auch mit Krankheit)....und da ihr als wiederverheiratete kein Mindestsatz mehr zusteht, kann sie somit auch für das Kind zahlen.
So fiel ein Urteil aus, was mir aus dem stehgreif so einfällt.
Mitunter also schlecht für Dich.....(wobei ich nun gar nicht an die Moral apelieren will.........Frauen wollten doch immer die Emanzipation......dann bitte auch ganz)....
Es gibt aber auch anders lautende Urteile.Das entscheidet im hiesigen Staat der Richter an sich(so scheint es jedenfalls).
Rein vom Prinzip, und vom Moralischen her, könntest Du Dir doch einen Job suchen, wo Du wenigstens den Mindestunterhalt verdienst(das ist auch mit einem Vorfall möglich).
Vielleicht bekommst Du ja auch Unterhalt für das Kind, welches bei Dir lebt....dann könntest ja auch das Geld nehmen.
Ich denke, wo ein Wille, da ist auch ein Weg....
Du hast nun mal 3 Kinder.....und bist allen gleich verpflichtet....
Vor Gericht....wie gesagt...liegt es oft am Richter......würde mich aber keinesfalls drauf verlassen, das Du nicht zahlen mußt.
Männer müssen auch Unterhalt zahlen.....und wehe sie tun es nicht....dann wird Mordstrara gemacht......wenn Frau zahlen soll...auch......was für eine Emanzipation.
Sorry, sollte nur mal zum Nachdenken anregen.
Suche auf jeden Fall einen Anwalt auf.
PS: Selbst für 2 Kinder unterhaltspflichtige, mit neuem Partner Säugling habende Mutter, deren Gesundheit auch hinüber ist, und trotzdem anders über das Thema denkt ;-)
 
R

rainerk

Guest
Guten Tag,
zunächst bist Du barunterhaltpflichtig. Wenn sich aber Unterhalt für die gemeinsame Tochter und den gemeinsamen Sohn aufheben, dann gibt es kein Problem für Dich. Die Tochter ist doch Euer gemeinsames Kind?

Es ist unerheblich, was Dein neuer Mann verdient, aber Deine Unterhaltspflicht bleibt. Geh einfach arbeiten oder beschaffe Dir den Unterhalt. Du mußt zahlen.

MfG Rainer
 
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