schnupe hat recht: alle kinder sind unterhaltrechtlich gleich zu behandeln. dagegen geht zwar dein ehegatten-, trennungs- bzw. geschiedenen-unterhalt einem unterhaltsanspruch einer neuen ehefrau vor (die lebensgefährtin hat zunächst mal gar keinen). die unverheiratete mutter dagegen hat einen eigenen unterhaltsanspruch gegenüber dem vater, und um den gehts hier. es wird also ganz sicher eng werden, wenn auf einen schlag drei neue unterhaltsempfänger hinzutreten.
das bgb hat zwar sehr viele paragrafen, aber 16151 sind es dann doch nicht. die bestimmung ist 1615 l BGB. danach kann die mutter bis zu drei jahre nach der geburt unterhalt beanspruchen, wenn sie wegen der kinder nicht mehr arbeitet, und bei zwillingen wird das sicher der fall sein!
das sind schlechte nachrichten, aber ich fürchte, die rechtslage ist da ziemlich eindeutig.