@ Chopi: Du verwendest den Begriff Zensur völlig falsch... Informiere Dich erst einmal.
Was ist "Zensur"?
Man muß streng zwischen der umgangssprachlichen und den verschiedenen juristisch-politologischen Definitionen des Zensurbegriffs unterscheiden. Zensur entstammt dem Lateinischen (censura) und meint den Versuch des Staates, Meinungsäußerungen - insbesondere in Massenmedien - zu unterbinden. In Demokratien ist Zensur üblicherweise verboten, da sie dem demokratischen Gedanken zuwiderläuft.
Zensur meint, wenn man den Begriff dogmatisch auslegt, jegliche Einflußnahme des Staates auf öffentliche Meinungsäußerungen der Bürger. Dies schließt die Presse natürlich mit ein.
Artikel 5 des Grundgesetzes sagt: "Eine Zensur findet nicht statt". Dennoch greift der Staat in vielerlei Hinsicht in die Meinungsfreiheit ein: Er verbietet z.B. die Verbreitung rechtsextremen Gedankenguts.
Obwohl dieses Verbot gemeinhin als "Zensur" angesehen werden könnte ist es dennoch keine Zensur im Sinne der Verfassung. Der Verfassungsgeber hat seine Definition des Zensurbegriffs in Artikel 5 schlüssig dargelegt: Er versteht unter Zensur nur die Vorzensur.
Diese setzt die Einrichtung einer Behörde, der alle geplanten Veröffentlichungen zur Genehmigung vorgelegt werden müssen, voraus. Eine "Nachzensur" durch Einziehung und Verbot entsprechender bereits existierender Publikationen ist in engen Grenzen erlaubt und von der Verfassung gedeckt. Der verfassungsrechtliche Zensurbegriff umfasst diese Nachzensur nicht.
Artikel 5 sagt nämlich auch: "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre".
Insofern handelt es sich nicht per se um verfassungwidrige Zensur, wenn verfassungsfeindliche, jugendgefährdende oder beleidigende Äußerungen durch Gesetze reglementiert werden. Zensur im Sinne von Art. 5 wäre es erst dann, wenn das Gesetz eine Kontrollinstanz vor die Veröffentlichung setzen würde.
Es handelt sich teilweise um ein philosophisches Problem: Darf die Demokratie (als anderen Meinungen gegenüber tolerante Lehre) auch gegenüber z.B. faschistischen und die Existenz der Demokratie gefährdenden Meinungen tolerant sein?
Die heftigsten und unergiebigsten Diskussionen über "Zensur" sind im Usenet bislang entstanden, wenn unterschiedliche Teilnehmer unterschiedliche Defintionen benutzt haben. Es macht daher Sinn, sich (wenn man Zensur nach Art. 5 GG meint) ausdrücklich auf Art. 5 oder den Begriff "Vorzensur" zu beziehen, um Mißverstännissen vorzubeugen.
Ist das freiwillige Sperren von Newsgroups durch einen Internet-Provider, Newsadmin oder Sysop Zensur?
Im Sinne der oben aufgeführten Definition: Niemals. Denn der Provider oder Sysop ist nicht der Staat. Und nur der kann überhaupt zensieren.
In allen anderen Fällen nennt man den Effekt "Marktwirtschaft" oder "Vertragsfreiheit". Man kann einen Provider ebensowenig zum Öffnen einer bestimmten Newsgroup zwingen, wie man einen Kioskinhaber zum Führen einer bestimmten Zeitung oder einen Buchverlag zum Verlegen eines eigenen Mauskripts zwingen kann.
In diesen beiden Fällen würde niemand ernsthaft über "Zensur" schimpfen. Warum also bei Providern? Hier gilt - so bitter das klingen mag - der alte Grundsatz "weß' Brot ich eß, des' Lied ich sing'".