Gela
Neues Mitglied
Guten Morgen an euch,
wahrscheinlich bin ich mit meinem Problem nicht alleine.
Trotz der Wünsche meiner Töchter, ihren Vater regelmäßig zu besuchen, läßt sich dieser nur ganz selten darauf ein.
Nach dem letzten Kontakt in den Sommerferien, bat ihn meine jüngste Tochter um ein Treffen.
Er fragte sie, wer sie sei, und erklärte ihr, dass er keinen Kontakt mehr wünsche, da von meiner Seite Unterhaltsklage eingereicht worden sei, während er seinen 4-wöchige Ferien verlebte..
Nachdem das Jugendamt 6 Jahre lang, aufgrund seiner permanenten Arbeitslosigkeit, den Mindestunterhalt für ihn geleistet hat, gehen die Kinder nun leer aus.
Keine Stelle ist mehr zuständig.
Wir wohnen im ehemaligen Haus meiner Eltern, für welches ich monatliche Kreditrückzahlungen in Höhe einer normalen monatlichen Miete leiste.
Mit meinen eigenen Einkünften liegen wir unter dem Regelsatz des Sozialamtes aber aufgrund des Hausbesitzes (in 35 Jahren ist es abbezahlt) kann auch das Sozialamt nicht die fehlenden Unterhaltszahlungen leisten.
Nur wenn wir in eine Mietwohnung, auch mit höherer monatlicher Belastung umziehen, wird uns Hilfe vom Staat gewährt.
Sind Kinder von unterhaltsunwilligen Elternteilen dazu verdonnert nach 6 Jahren Vorschuss seitens des Jugendamtes Sozialhilfeempfänger zu werden?
Warum können sie diese Hilfe von Ämtern nur bekommen, wenn ich, als Mutter auch diesen sozialen Status habe? Denn meine Versorgung und den hälftigen der Kinder, kann und konnte ich immer selbst bestreiten?
Somit trage ich meinen elterlichen Teil der Verantwortung und gerate durch den Unwillen des Vaters in die soziale Bedrängnis bezüglich unserer Kinder.
:bldgt
Trotzdem wünsche ich Euch ein schönes Wochenende
Gela