Keine Wahrnehmung von Umgangspflicht und Unterhalt

Gela

Neues Mitglied
:rolleyes:
Guten Morgen an euch,

wahrscheinlich bin ich mit meinem Problem nicht alleine.
Trotz der Wünsche meiner Töchter, ihren Vater regelmäßig zu besuchen, läßt sich dieser nur ganz selten darauf ein.
Nach dem letzten Kontakt in den Sommerferien, bat ihn meine jüngste Tochter um ein Treffen.
Er fragte sie, wer sie sei, und erklärte ihr, dass er keinen Kontakt mehr wünsche, da von meiner Seite Unterhaltsklage eingereicht worden sei, während er seinen 4-wöchige Ferien verlebte..
Nachdem das Jugendamt 6 Jahre lang, aufgrund seiner permanenten Arbeitslosigkeit, den Mindestunterhalt für ihn geleistet hat, gehen die Kinder nun leer aus.

Keine Stelle ist mehr zuständig.

Wir wohnen im ehemaligen Haus meiner Eltern, für welches ich monatliche Kreditrückzahlungen in Höhe einer normalen monatlichen Miete leiste.

Mit meinen eigenen Einkünften liegen wir unter dem Regelsatz des Sozialamtes aber aufgrund des Hausbesitzes (in 35 Jahren ist es abbezahlt) kann auch das Sozialamt nicht die fehlenden Unterhaltszahlungen leisten.
Nur wenn wir in eine Mietwohnung, auch mit höherer monatlicher Belastung umziehen, wird uns Hilfe vom Staat gewährt.
Sind Kinder von unterhaltsunwilligen Elternteilen dazu verdonnert nach 6 Jahren Vorschuss seitens des Jugendamtes Sozialhilfeempfänger zu werden?
Warum können sie diese Hilfe von Ämtern nur bekommen, wenn ich, als Mutter auch diesen sozialen Status habe? Denn meine Versorgung und den hälftigen der Kinder, kann und konnte ich immer selbst bestreiten?
Somit trage ich meinen elterlichen Teil der Verantwortung und gerate durch den Unwillen des Vaters in die soziale Bedrängnis bezüglich unserer Kinder.

:bldgt
Trotzdem wünsche ich Euch ein schönes Wochenende

Gela
 

feli31

chaotenmutti
Du solltest vielleicht mal einen Wohngeldantrag machen,vielleicht bekommste dort ein paar Pfennig.Und vorallem wichtig,wenn Du keine Sozialhilfe bzw.ALGII bekommst Kindergeldzuschlag beantragen.Ob Du es dann bekommst weiss ich nicht.Aber das wäre ja ein Versuch wert.
Ansonsten wünsche ich Dir viel Glück
 

Gela

Neues Mitglied
Hallo Feli,

danke für Deine Antwort,

Der Wohngeldantrag wurde bereits im Januar gestellt, doch der Behindertenausweis musste noch für meine Tochter nachgereicht werden. Dieser befand sich zwecks Verlängerung beim Versorgungsamt Köln, ebenfalls seit Januar des jetzigen Jahres.
"Heute" erhielt ich endlich das Schreiben, nach mehrmaliger Anmahnung meinerseits, dass meine Tochter ihren genetischen Defekt weiterhin anerkannt bekäme, vorerst bis zum Jahr 2009.
Die Wohngeldstelle hat natürlich nicht solch lange Zeit warten wollen, und der Antrag wurde im Spätsommer dieses Jahres abgelehnt, worauf ich Widerspruch einreichte, welcher jedoch bisher trotz Anwalt unbeantwortet blieb.
Der Wohngeldstelle ist im übrigen nachzuweisen, dass es ohne ihre Zahlung möglich ist, den Lebensunterhalt zu bestreiten, denn sie wollen nicht als Ersatz für fehlende Unterhaltsleistungen in Anspruch genommen werden.
Offiziell und ehrlich habe ich dort auch mitgeteilt, dass ich für die Versorgung meiner Mutter den Teil der fehlenden väterlichen Zahlungen einnehme.
Mein früherer Arbeitgeber, der mich freudig zwischen den Geburten meiner beiden Töchter weiter beschäftigte, beabsichtigte dies auch nach dem letzten Mutterschutz. Durch die Trennung konnte ich jedoch die Versorgung der Kinder nicht mehr vollends gewährleisten.
Wohl kaum ein Arbeitgeber wird sich für eine Angestellte mich solchem Hintergrund interessieren. Gerade durch meine behinderte Tochter muss ich jederzeit abkömmlich sein, falls es z.B. von der Schule aufgrund eines Problems erforderlich ist, was nicht selten vorkommt.

Ob ein Anspruch auf Kindergeldzuschlag besteht werde ich in Erfahrung bringen. Meiner Meinung nach erhalten nur geringfügig Verdienende den Zuschlag für eine begrenzte Dauer, und ich bin mir nicht sicher, ob die Versorgung bei meiner Mutter und deren freiwillige Zahlung an mich als Arbeitsverhältnis anerkannt wird.

Die Unterhaltsklage an den Vater hat bisher auch nicht zu einem Ergebnis geführt, da er bisher nachweisen konnte, keine Anstellung erhalten zu haben. Laut seiner schriftlichen Aussage, lebt er von den Zuwendungen seiner jetzigen Lebensgefährtin und hat selbst keinerkei Einkünfte.

Liebe Grüße
Gela
 
M

Mafa

Guest
.... Schade wenn Umgang zusammen mit Unterhaltsstreit verschmelzen.


Aber als möglicher ALG II Empfänger ( falls du wirklich wenig Geld hast ) noch auf Unterhalt zu klagen ?? Lohnt sich doch nicht, jeder Euro Unterhalt wird doch vom ALG II abgezogen.


( also ist dir bzw. dem Kind damit geholfen, statt dem weit über 200€ hohen Kinderzuschlag pro Kind beim ALG II dann irgendwie den Vater zu einem Betrag pressen, der 100 vom Unterhalt abgezogen wird ?

In diesem Fall wäre es besser, der Vater zahlt ( wenn er kann, hier und da mal was fürs Kind - und alle sind zufrieden )

Der Vater sollte sich mal beim Väteraufbruch für Kinder www.vafk.de melden, wir würden ihm schon ins Gewissen reden und über seine Vaterpflichten informieren.

Gruß

Manfred
 

Gela

Neues Mitglied
Da ich leider nach nun bereits 7 Jahren Unterhaltsverweigerung davon ausgehen muss, das auch zukünftig nicht für die Kinder gezahlt wird. kann ich diese Hoffnung wohl auch für die Zukunft begraben.
Im vergangenen Jahr steckte er den Kindern einmal jeweils 50 Euro zu und bei einem anderen Treff je 20 Euro.
Also insgesamt 140 Euro im Jahr geteilt durch 2 Kinder gleich 70 Euro Unterhalt pro Kind pro Jahr. Wenn ich dies wiederum auf einen Monat ausrechne, beläuft sich seine Zahlung auf ca 5 Euro, die er alle 30 Tage für jedes Kind hergibt.

Diese 5 Euro können mir monatlich gerne vom Kindergeldzuschlag abgezogen werden, ....

....falls ich diesen überhaupt erhalte.

Denn die Tätigkeit bei meiner Mutter wird vielleicht gar nicht als Arbeitsverhältnis anerkannt; ich bin mir nicht sicher ob der Kindergeldzuschlag auch arbeitslosen Elternteilen gewährt wird.

Über die Existenz des VafK habe ich den Kindesvater bereits schon vor längerer Zeit informiert. Er ist nicht interessiert, sich dort auseinander zu setzen:
Nach wie vor, erklärt er mir gegenüber, dass ich ohne Probleme eine Sozialwohnung und Hilfe vom Staat in Anspruch nehmen könnte, und nur wieder aus dem Haus ausziehen müsse.
Meine Bank würde sich über ein Nichteinhaltung meiner Kreditschulden sicher freuen, das Haus käme unter den Hammer, und trotz dann erhältlicher Hilfe zum Lebensunterhalt wären meine Schulden immer noch vorhanden.

Danketrotzdem für die Antwort und ein schönes Wochenende
Gela
 
M

Mafa

Guest
Hallo Gela,


leider werden bei einer Trennung die Punkte Umgang und Unterhalt verknüpft, nach dem Motto - wenn du nicht zahlst bekommst du keinen Umgang.

Dieses ist sicherlich eine sehr harte Geschichte - das Ergebnis ist leider oft so, der Vater verabschiedet sich wegen dieses Streits von seinem Kind.

Bitte sage mir nun nicht, die Frage nach Unterhalt und Umgang haben nichts miteinander zu tun..die Statistik belegt, klappt es mit dem Unterhalt gut, klappt es auch mit dem Umgang.


Am Samstag hatte ich einen Vater bei mir, der zeigte mir ein Schreiben von der gegnerischen Anwältin: Über Umgang können wir verhandeln, wenn die Unterhaltsfrage ( es geht hier um 250 Euro, die mit einem Titel zu bestätgen sind) zu unserer Zufriedenheit abgeschlaossen ist. Ich werde in den nächsten Tagen eine Kopie des Schreiben als pdf.datei einfügen.

Sicherlich gibt es da mehrere Väter wo es lautet, Kind nur gegen Knete.


( das Schlimme an den oben genannte Fall, die Mutter bekommt im Januar 2005 ALG II - also wird der hier erpresste Unterhalt ihr zu 100% abgezogen - und da sage noch eine(r), der Anwalt wirke deeskalierend..)


Gruß


Manfred
 

Gela

Neues Mitglied
Hallo Manfred,

wir haben zum Glück trotz der Unterhalts- und Umgangsprobleme keinen Haß aufeinander. Natürlich gebe ich immer wieder zu verstehen, dass wir ohne einen Cent von seiner Seite, dazu verdammt sind Sozialhilfeempfänger zu werden, und seiner Meinung nach, ist somit ja auch genügend für seine Kinder gesorgt. Sie haben zumindest ein Dach über'm Kopf und bekommen ihre Mahlzeiten.

Über jede Stunde, welche er mit seinen Kindern verbringt, bin auch ich glücklich! Die beiden Mädchen sollen ihren Papa erleben; sie lieben ihn, und das soll auch so bleiben.
Da er für klare Regelungen der Umgangstermine nicht zu begeistern ist, nehmen wir jeden Termin wahr, den er, nach Drängen von unserer Seite, anbietet. Diese platzen dann leider viel zu häufig, durch kurzfristige Absagen seinerseits..
Für ihn stellt sich sicherlich die Problematik, dass er aufgrund seiner Wohnsituation im Haus seiner Freundin, eine Übernachtung der Kinder nur dort anbieten kann, was er dann wiederum mit ihr absprechen will.
Für kurze Treffs ist ihm die Distanz von einer halben Stunde Fahrtzeit nicht immer so angenehm.
Auf mich wirkt es so, dass er trotz der nun fast 4-jährigen Beziehung mit seiner Lebensgefährtin, diese nicht zusätzlich belasten will. Nebenbei bemerkt, kann ich mir auch gut vorstellen, dass sie auch in keiner angenehmen Lage ist, da sie immer wieder ihre Vermögenslage ( nicht belastetes Eigenheim, Vollzeitverdienst..) offenlegen muss.
Sie bietet ihm schließlich schon die Unterkunft in ihrem Haus und, laut seiner Aussage gegenüber dem Gericht, auch die notwendigen weiteren Kosten, die jeder Mensch zum Leben braucht.

Mir gegenüber gibt der Vater unserer Kinder zu, dass er nebenbei genügend verdient, und sich nicht aushalten läßt, sondern alle Kosten mit seiner Freundin teilt. . Soll ich in etwa, wegen seiner verschwiegenen Verdienste anschwärzen? Bringt das unseren Kindern was? Der jüngsten Tochter sagte er bereits ,dass die Polizei ihn einsperrt, wenn entdeckt würde, dass er arbeitet.
Musste das sein?

Seine Einnahmen reichen, laut seiner Aussage, jedenfalls nicht aus, um davon Unterhalt zu leisten; zumindest nicht mehr, als bereits erwähnte 5 Euro pro Monat. Bei diesem Thema blockt er vollkommen ab; auch will er sich wie er sagt einen gewissen Standart erhalten..

Gerne würde ich den fehlenden, relativ geringen Mindestunterhaltsatz von insgesamt 2 x 242 Euro dazu verdienen, und ihn nicht weiter bedrängen.
Aber nach wie vor, ist eine unserer Töcher behindert, und ich muss manches Mal mehr zur Verfügung stehen, im Vergleich zu anderen Elternteilen. Arbeitgeber ziehen verständlicherweise andere Bewerber vor.

So warte ich weiter und hoffe für unsere Kinder, dass er endlich eine Arbeitsstelle erhält, die dem von ihm gewünschten Niveau entspricht.

Bevor hier was falsch rüberkommt: Niemand soll hier ausgenommen oder angegriffen werden.
Schließlich haben wir uns mal geliebt, und daher sind auch 2 einzigartig wunderbare Kinder auf dieser Welt.

Immer noch hoffend und nach Unterhalt, für diese 2 Engel drängelnd grüßt die Gela
dGuten Wochenstart @ all !
 
N

Nickyta

Guest
hm....Mafa, daß es weit ber 200 EURO pro Kind bei ALG II an Zuschlag gibt, ist nicht ganz korrekt.

Ich habe jetzt die letzten 7 Woche täglich mehr als 30 Anträge bearbeitet-ich arbeite bei einer Datenerfassungsfirma und wir haben den Auftrag erhalten.

Man erhält für kleine Kinder 124 EURO Zuschlag-je nach Alter verringert sich dieser.

Wo die Maximalgrenze liegt, entzieht sich meiner Kenntniss, da ich keine Sachbearbeiterin bin. Allerdings kenne ich ein Beispiel, in welchem eine Mutti 8 (!!) Kinder hatte, alleinerziehend, im Alter 2-13 Jahre, die Jüngsten Drillinge mit 2-und diese bekam als Zuschlag 204 EURO, aber gesamt, nicht pro Kind.

Du kannst auf jeden Fall einen Zuschlag geltend machen für eine Behinderung-dieser ist vergleichsweise hoch-ebenso , falls eine spezielle Ernährung aus Krankheitsgründen erforderlich ist-dieses sollte per Attest(Vordrucke gibt es beim Amt) belegt werden.

Auch solltest Du im ALG II Antrag immer den Mehrbedarf Alleinerziehend ankreuzen, denn manche Ämter haben Order, diesen nicht zu gewähren, wenn nicht dieses Kreuz eindeutig gesetzt ist-was aber bestimmt städteabhängig ist.

LG
Naty
 
N

Nickyta

Guest
viel schlimmer finde ich eigentlich, daß der Vater nicht trennen kann-Du hast die Unterhaltsklage eingereicht, nicht Deine Kinder, warum ist er so hart zu ihnen?

Ich verabscheue Mütter, die sagen"Du siehst Dein Kind nur, wenn Du Unterhalt zahlst"-aber warum gibt es Väter, die es als persönlichen Angriff werten, daß sie ihren Kindern Unterhalt zahlen müssen? Sie haben die Kinder selbst mit in die Welt gesetzt, sollten sie eigentlich lieben und ehren und dankbar sein-meinen diese Väter, die Kinder werden von Luft und Wasser groß???
 
M

Mafa

Guest
Kinderzuschlag ist nicht ganz zutreffend 207 waren die Grundsicherung!


Leistungshöhe und Leistungsumfang

Die Grundleistungen betragen monatlich (für die alten Bundesländer):
- Alleinstehende / Alleinerziehende 345,- €
- Erwachsene Anspruchsberechtigte, die mit einem Partner/ einer Partnerin zusammen leben 311,- €
- Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 207,- €
- Kinder ab Beginn des 15. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 276,- €.
Als allein erziehend gelten Sie, wenn Sie sich alleine um die Pflege und Erziehung eines minderjährigen Kindes, das in Ihrem Haushalt lebt, kümmern. Wenn sich auch andere Personen (Eltern, Großeltern, Verwandte) für gleiche oder überwiegende Teile des Tages um die Erziehung und Pflege des Kindes sorgen, sind Sie nicht allein erziehend.
Personen, die Arbeitslosengeld I bezogen haben, erhalten nach dem Wechsel zu ALG II befristet für 2 Jahre einen Zuschlag zur oben genannten Grundleistung.


Schlimm finde ich ebenfalls wenn die Mutter sagt, kein Geld - kein Umgang !

Wenig Geld = wenig Umgang !


Aber welchen Rat gibst du einen wieder verheirateten Vater, der eine Umschulung machen muss, dort 1050€ Unterhaltsgeld bekommt, die Frau bekommt auch eine Umschulung. Nun kommt die Mutter des unehelichen Kindes und verlangt 250€ KU.

Zusammen haben die beiden 1500€ netto, 40 Stunden Schule / Woche.

360€ Miete, 250€ Kredite (aus neuer Ehe, also bei KU nicht berücksichtigt) - also leben die beiden nach Begleichung des Mindestunterhaltsatzes von 192€ doch glatt 698€.

Gruß

Manfred
 
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