Frage -  Kindergarten / "rechtliche Grundlage"

Akira

Aktives Mitglied
Hallo zusammen!

Erstmal glaube ich, dass ich in der falschen Rubrik bin... :weg

Nun mein Problem... Sobald mein Sohn ein Jahr alt ist, muss ich wöchentlich 30-40 Stunden arbeiten. Eine Tagesmutter ist schlichtweg zu teuer. Somit bleibt nur die Kinderkrippe...

Der Kindergarten in unserem GEbiet bietet 4 Stunden am Tag an. Dazu würden Fahrzeiten von 20 Minuten zur Arbeit kommen. So kann ich keineswegs 6-9 Stunden am Tag arbeiten.

Im Kindergarten in dem Stadtgebiet, wo ich arbeite, wird Ganztagsbetreuung angeboten.

Nun haben wir gehört, dass der Arbeitsweg (wenn der Kindergarten auf dem Weg liegt) ein Grund ist, dass das Kind dort aufgenommen werden kann, obwohl es ein anderes Stadtgebiet ist.

Nun meine Frage: stimmt das? Ist das irgendwo geregelt, wenn ja, wo?

Die Ansprechperson dort meinte per Mail, dass wir uns in unserem Ort erkundigen müssen (haben wir schon, geht halt definitiv nicht) und ehe wir nun nochmal fragen, wie es denn ist, wenn es auf dem Weg liegt etc., wüssten wir doch gerne, inwiefern das so stimmt... Versteht ihr, was ich meine? :verleg
 

Birgit

EF-Team
Teammitglied
ruf doch direkt im Kiga an udn frage die Leiterin udn dann kannst du gleich fragen ob platz ist udn dann weißt du genau bescheid

Rechtliche grundlagen gibt es da sicher nicht, es gibt ne Satzung in der Stadt/Gemeinde wo evtl solche dinge geregelt sind
 

Lara1231

Lara
Hallo Akira,
also ich würde mal in der Kindergrippe nachfragen in die du ihn geben willst.
Ich glaube du mußt dann einen Gastantrag stellen in dem Bezirk wo er aufgenommen wird. Und der muß bewilligt werde.
Und wenn das bewilligt wird, bei dir liegt ja ein triftiger Grund vor, kann das klappen.
Aber ich würde direkt zu der entsprechenden Krippe gehen und fragen...
Viel Glück
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Puh das ist in jedem bundesland anschienend anders. Am besten du rufst in dem kiga an udn fragst da nach.
 
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