Krankengeld ?, sorry lang

K

kaktus74

Guest
Verfasst am: 16.10.06 - 11:31 Titel: Wer Kennt sich mit Krankenkassen aus , Krankengeld ?

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Hallo

Ich muss jetzt mal weiter ausholen damit ihr mich versteht. also es könnte länger werden

Also ich bin zum 01.09.06 von meinem arbeitgeber gekündigt wurden. durch zufall habe ich dann zum 25.09.06 schon wieder einen neue arbeit bekommen. ich mich riesig gefreüt und den vertrag unterschrieben. und dann paasiert mir folgendes.
am sonntag den 24.09.06 bin ich zuhause umgefallen. einfach so war ich weg. bin dann aber schnell wieder zu mir gekommen, aber schwindlich war mir immer noch. montag früh sollte ja die neue arbeit beginnen. aber es ging mir immer noch richtig mies. also meine freundin geschnappt und ab zum arzt. natürlich hat mich meine ärztin krankgeschrieben. ich also bei meiner neuen firma angerufen und bescheid gegeben. die waren natürlich nicht sehr begeistert, aber na ja.Es ging wirklich nicht. die firma wies mich dann noch darauf hin das ich von ihnen kein geld bekomme, ich solle mich an die krankenkasse wenden.
also bin ich mit meiner freundin auch noch da hin. habe den krankenschein abgegeben und die dame meintedann, ok ´sie bekommen dann noch ein schreiben von uns was der arzt ausfüllen muss. das kam dann auch ein paar tage später.
leider ging es mir nicht so schnell wieder besser wie gedacht, so das am 06.10.06 die kündigung ins haus flog .Ich ab zum arbeitsamt.
da sagte man mir so lange ich krank bin ist die krankenkasse für mich zuständig.
o.k. dachte ich und habe bei der krankenkasse angerufen. die junge dame sagte mir dann ja das geht in ordnung.
nun bekomme ich am freitag ein schreiben von der krankenkasse , das ich mich wegen meinem versicherungsschutz melden soll. ich also vorhin da angerufen. da hies es jetzt auf einmal ich bekomme kein geld von der krankenkasse, da ich die arbeit nicht aufgenommen habe . so nun bekomme ich kein geld von der krankenkasse, kein geld vom arbeitsamt, und nun ? soll ich mit meiner familie von der luft und der liebe leben ?

so nun die eigentliche frage

Weiss jemand ob das so rechtens ist? was kann ich machen?

sorry für den langen text und danke schon mal für die Antworten

lg kaktus74
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Soweit ich das weis hättest du dich beim Arbeitsamt Arbeitslos melden müssen. Klar die KK zahlt zwar erst mal weiter aber die wollen ja auch ihre beiträge sehen und in dem Fall hätt sie das Arbeitsamt zahlen müssen.
Gehe am besten zum Arbeitsamt und hau da mal auf den putz am besten ist es natürlich, wenn du noch weist bei welche/r Sachbearbeiter/in du nach dem du gekündigt wurdest warst, denn er oder sie ist dafür zuständig für das schlamassel.
 
U

User2

Guest
Es ist ja so: wenn du arbeitslos gemeldet bist, zahlt das Arbeitsamt deine Krankenversicherung. Dein Versicherungsschutz steht also und die Krankenkasse muß dir Krankengeld bezahlen wenn es gesetzlich in ihre Pflicht fällt bei langer Krankheit.
Wie das dann mit dem ALG verrechnet wird ist ja erstmal egal, aber anscheinend bist du ja nicht arbeitslos gemeldet, sonst würde dein Versicherungsschutz ja bestehen?

Was ist denn mit der Zeit zwischen dem 01.09. und 25.09.? Warst du da arbeitslos gemeldet? Ansonsten hattest du für diese Zeit auch keinen Versicherungsschutz, bzw. mußt die Beiträge für die KKV selbst bezahlen.
 
U

UserD

Guest
sehe das genauso wie mela
was war vom 1.09.- 25.09??????

Bei einer Kündigung bist du verpüflichtet dich innerhalb einer woche beim Arbeitsamt zu ,melden,auch wenn du 3 wochen später eine arbeit in Aussicht hast.

Bist du dem nach gekommen?
Wenn nicht denke ich das ist rechtens da du keinen Versicherungsschutz hast.Also ab mit der neuen Kündigung zum Arbeitsamt.


:druecker
 

Dragon82

EF-Team
Teammitglied
Für mich stellt sich die Frage, warum Dir die Firma kein Geld bezahlen will. Du hattest einen Arbeitsvertrag bis zum 06.10. Evtl. können die Dir gar nicht von einem Tag auf den anderen Kündigen sondern nur mit einer Frist von 2 Wochen. Ich bin mir jetzt aber nicht sicher, ob man jemandem in der Probezeit oder überhaupt Geld bezahlen muss, wenn der vom 1. tag an krank ist. Wenn der AG Dir was zahlen muss, entrichtet er ja auch davon was an die KK. Mit der Aufnahme der Beschäftigung wirst Du ja automatisch vom AG angemeldet.

Wie gesagt.... sehr komisch.

Wenn Du nicht AL gemeldet warst und hast auch keinen Antrag auf freiwillige Versicherung bei deiner KK gestellt, dann hast Du wirklich keinen Versicherungsschutz. Stell Dir vor, in der zeit hättest Du Dir beide Beine gebrochen und wärst im KKH. Dann müsstest Du jetzt einige 1.000 Euro zahlen.

Hast Du Kinder, die bei Dir familienversichert sind? Auch die haben dann keinen Versicherungsschutz. Das wäre verantwortungslos.
 
K

kaktus74

Guest
hallo

doch ich war vom 01.09.06 bis 25.09.06 arbeitslos gemeldet. habe mich dann aber zum 25.09.06 abgemeldet, weil ja da die arbeit losgehen sollte. der neue ag sagte mir das die krankenkasse die zahlung übernimmt wenn ich innerhalb der ersten 28 tage krank werde.
ich hatte wärend der probezeit eine kündigungsfrist von 1 werktag

lg kaktus74
 

Dragon82

EF-Team
Teammitglied
Die Sache stinkt an 2 Stellen.

1. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist möglich. Und man darf auch während Krankheit kündigen. Dies ist jedoch mit ganz bestimmten Voraussetzungen verbunden, etwa wenn angenommen werden kann, das wegen immer wiederkehrender Krankheit es nicht vermutet werden kann, daß der AN seine Vertraglichen Pflichten *auf Dauer* erfüllt oder ebenso bei langandauernder Krankheit.

2. Du hast bestimmt eine Probezeit, die bei "Bestehen" in ein unbegrenztes Arbeitsverhältnis übergeht. Dann geniesst Du auch schon während der Probezeit Kündigungsschutz. Nach § 622 BGB beträgt die gestzliche Kündigungszeit 14 Tage! Allerdings *können* Tarifverträge davon abweichen.

Ich empfehle Dir erst einmal zu prüfen, ob die Kündigung überhaupt rechtens ist, sowohl was die Zeit angeht als auch der Kündigungsgrund. Ich vermute Fehler des Arbeitgebers. Wenn Du eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen möchtest, musst Du das innerhalb von 3 Wochen tun... sonst ist die Kündigung in jedem Falle wirksam.

Ist die Kündigungsfrist, wegen evtl. Tarifverträge o.k., dann ist zu prüfen, ob der Kündigungsgrund o.k. ist. Deine vorübergehende Krankheit ist kein Kündigungsgrund, auch nicht während der Probezeit.

Naja... am Ende wirst Du wohl auch bei der gerichtlichen Erstreitung des Arbeitsverhältnisses wohl nicht dahin zurückkehren können/wollen. Dann ist Dir der AG aber entgeltpflichtig und das KK-Problem wäre erledigt.
 
K

kaktus74

Guest
@ mela

nei ich war am 06.10.06 auf dem AA und da wurde ich wieder nach hause geschikt mit der begründung sie seien erst wieder für mich zuständig wenn ich gesund bin :(

lg kaktus74
 
U

User2

Guest
Darf ich fragen was du hast? Bist du jetzt auf nicht absehbare Zeit krank?
Als Arbeitsloser kann man ja auch krank sein ohne den Anspruch zu verlieren, so lange du grundsätzlich erwerbsfähig bist.
Irgendwie hinkt das alles gewaltig, ich denke da solltest du professionellen Rat suchen, bei einem Anwalt.
 
K

kaktus74

Guest
hallo

ja darfst fragen. habe probleme mit dem kreislauf und der halswirbelsaule. na ja werde morgen erst mal zur krankenkasse fahren um nachzufragen was nun los ist

schönen abend noch
kaktus74
 
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