Krankenversicherung wegen Unterhalt?

Gundula34

Neues Mitglied
Huhu

mir brennt grad was unter den Fingernägeln:

Mein Ex bezahlt mir wegen der Kinderbetreuung 520 Euro Unterhalt.
Da wir noch nicht geschieden sind, bin ich über seine Krankenversicherung versichert.

Jetzt setzt er den Unterhalt steuerlich ab (dafür musste ich was unterschreiben), und nun habe ich ne Aufforderung bekommen, mich selbst krankenzuversichern, weil der Unterhalt irgend eine Freigrenze überschreitet.

Stimmt das, dass ich mich wegen dem Unterhalt jetzt selbst versichern muss?
Was kostet sowas, und muss ich das dann aus dem Unterhalt bestreiten, oder muss mir mein Noch-Mann da noch mehr Geld dafür geben?

Liebe Grüße
Gundi
 

Roland71

Mitglied
Hi,

ich wollte eigentlich auch den Unterhalt an meine Ex-Frau absetzen. Bringt mir ja wieder nix, weil eh Mangelfall im Selbstbehalt, aber eben meiner Ex-Frau wegen mehr netto.
Dann müsste ich sie ja aber auch krankenversichern, richtig?
Ook, MIR macht das wieder nix aus, aber im Endeffekt hat meine Ex dann doch wieder weniger Geld, weil ihre Krankenversicherung ja mein bereinigtes Netto verringert.

Kann man das irgendwie verhindern?

Vielleicht wenn man die Zahlungen als Sonderausgaben abzieht, wenns insgesamt mit ihrem Eigenverdienst unter 600 Euro bleibt?

Oder wenn man nur 350 Euro monatlich absetzt und den Rest eben versteuert (immer noch besser 110 Euro (ich zahle 460 EU) versteuern, als sich für 250 selbst versichern, oder?

Gruß Roland
P.S.:
Sorry Gundula34, dass ich den Thread bissel "geklaut" hab, aber vielleicht helfen Dir die Antworten auf meine Fragen ja auch etwas.
 

Gundula34

Neues Mitglied
Huhu,

tut mir Leid, dass ich mich so spät noch einmal melde, aber ich habe gerade wirklich sehr viel am Hals.

Also mein Ex muss zwar meine Krankenversicherung bezahlen, aber bei mir ist es genauso wie in dem Fall von Roland71, mein Mann behält den Selbstbehalt, und wenn er für mich die Krankenversicherung bezahlt, gibt es entsprechend weniger Unterhalt.

Kann man das nicht irgendwie umgehen?

In so einem Fall wie meinem "muss" man sich quasi "freiwillig" versichern.
Muss man dann einen Mindestbetrag zahlen, oder geht das wie wenn man arbeitet mit 14,5% vom Unterhalt, das wäre bei 520 Euro Unterhalt nämlich nur 75 Euro, also einiges weniger als der Freiwilligenbeitrag.

Liebe Grüße
Gundi
 
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