Hallo Alle zusammen.
Ich brauche mal einen Rat bzw. wie sollte ich mich am Besten verhalten.
Der Anwalt meiner Exfrau hat das FG bemüht mit folgenden Hinweis: In der Vergangenheit ist es mehrfach dazu gekommen, dass der Antragsgegner ohne Angaben von besonderen Gründen ein zuvor geplantes Umgangsrecht der Antragstellerin mit den Kindern abgesagt hat.
Meine Gegendarstellung lautet: Außerdem möchte ich mich entschieden gegen die Behauptung verwahren, das ich ohne Angaben von Gründen ein geplantes Umgangsrecht der Antragstellerin verhindern würde bzw. absage. Diese Behauptung ist schlicht weg falsch und an den Haaren herbei gezogen. Es ist richtig, das die Kinder gelegentlich nicht bei der Mutter am Besuchswochenende waren. Mit dem Hintergrund, das die Kinder entweder krank waren, die Mutter andere Aufgaben am Wochenende wahr nahm (Besuche bei Freunden oder Ähnliches) oder aber selbst krank war und mich vorher informierte. Zuvor wurde es aber jedes Mal telefonisch besprochen und von der Mutter selber abgesegnet bzw. war sie damit einverstanden.
Es kostet mich teilweise Überredungskunst, *** und *** über das Wochenende zu ihrer Mutter zu schicken, da sich nach ihren persönlichen Angaben in der häuslicher Umgebung der Mutter nicht wohl fühlen. Der Grund liegt wohl in den häufigen Konflikten zwischen meiner Exfrau und ihrem jetzigen Lebenspartner.
Außerdem stellt der Anwalt noch folgende Forderungen: A.) Jedes zweite Wochenende von Freitag 17 Uhr bis Sonntag 19 Uhr. B.) Die Hälfte der jeweiligen Schulferien. C.) Jeweils einen der hohen Feiertage mit einem davor- oder danach liegenden schulfreien Nachmittag.
Mein Hinweis an das Gericht: Zu den einzelnen Punkten die Herr Rechtsanwalt A*** zu der Umgangsregelung anführt, möchte ich folgendes sagen. Zu Punkt 2.1 und 2.2 gilt zu sagen, das diese Regelung mit dem Jugendamt (zwei Mitarbeiterinnen), meiner Exfrau und mir ausgearbeitet worden ist (als Anlage beigefügt). Lediglich Absatz „c“ in beiden Punkten, wurden von Herrn Rechtsanwalt A*** hinzugefügt. Diesen genannten Punkten möchte ich widersprechen, da es den Kindern nach meiner Auffassung nicht gut tun wird, wenn sie nicht unmittelbar vor Schulbeginn in ihre gewohnte Umgebung zurückkehren. Jeder Mensch und auch insbesondere Kinder müssen sich erst einmal Akklimatisieren, zumal schulische Vorbereitungen zu treffen sind.
Nun zu meiner Frage. Ich bekam heute Post vom FG und darin waren drei Schreiben. Das erste Schreiben bezieht sich auf die Kinder (Neun und Elf Jahre alt) zwecks Anhörung der selben, das zweite Schreiben auf Anhörung der Eltern (31. März die Kinder und 9. Juni die Eltern). Das dritte Schreiben besagt, das den Kindern ein Verfahrensbeistand gestellt wird auf Grund ihres Alters.
Wo führt nach Eurer Meinung die ganze Geschichte hin und wie soll ich mich verhalten. Vielen Dank im Voraus für Eure Meinungen und Hinweise.
Gruß Wotan
Ich brauche mal einen Rat bzw. wie sollte ich mich am Besten verhalten.
Der Anwalt meiner Exfrau hat das FG bemüht mit folgenden Hinweis: In der Vergangenheit ist es mehrfach dazu gekommen, dass der Antragsgegner ohne Angaben von besonderen Gründen ein zuvor geplantes Umgangsrecht der Antragstellerin mit den Kindern abgesagt hat.
Meine Gegendarstellung lautet: Außerdem möchte ich mich entschieden gegen die Behauptung verwahren, das ich ohne Angaben von Gründen ein geplantes Umgangsrecht der Antragstellerin verhindern würde bzw. absage. Diese Behauptung ist schlicht weg falsch und an den Haaren herbei gezogen. Es ist richtig, das die Kinder gelegentlich nicht bei der Mutter am Besuchswochenende waren. Mit dem Hintergrund, das die Kinder entweder krank waren, die Mutter andere Aufgaben am Wochenende wahr nahm (Besuche bei Freunden oder Ähnliches) oder aber selbst krank war und mich vorher informierte. Zuvor wurde es aber jedes Mal telefonisch besprochen und von der Mutter selber abgesegnet bzw. war sie damit einverstanden.
Es kostet mich teilweise Überredungskunst, *** und *** über das Wochenende zu ihrer Mutter zu schicken, da sich nach ihren persönlichen Angaben in der häuslicher Umgebung der Mutter nicht wohl fühlen. Der Grund liegt wohl in den häufigen Konflikten zwischen meiner Exfrau und ihrem jetzigen Lebenspartner.
Außerdem stellt der Anwalt noch folgende Forderungen: A.) Jedes zweite Wochenende von Freitag 17 Uhr bis Sonntag 19 Uhr. B.) Die Hälfte der jeweiligen Schulferien. C.) Jeweils einen der hohen Feiertage mit einem davor- oder danach liegenden schulfreien Nachmittag.
Mein Hinweis an das Gericht: Zu den einzelnen Punkten die Herr Rechtsanwalt A*** zu der Umgangsregelung anführt, möchte ich folgendes sagen. Zu Punkt 2.1 und 2.2 gilt zu sagen, das diese Regelung mit dem Jugendamt (zwei Mitarbeiterinnen), meiner Exfrau und mir ausgearbeitet worden ist (als Anlage beigefügt). Lediglich Absatz „c“ in beiden Punkten, wurden von Herrn Rechtsanwalt A*** hinzugefügt. Diesen genannten Punkten möchte ich widersprechen, da es den Kindern nach meiner Auffassung nicht gut tun wird, wenn sie nicht unmittelbar vor Schulbeginn in ihre gewohnte Umgebung zurückkehren. Jeder Mensch und auch insbesondere Kinder müssen sich erst einmal Akklimatisieren, zumal schulische Vorbereitungen zu treffen sind.
Nun zu meiner Frage. Ich bekam heute Post vom FG und darin waren drei Schreiben. Das erste Schreiben bezieht sich auf die Kinder (Neun und Elf Jahre alt) zwecks Anhörung der selben, das zweite Schreiben auf Anhörung der Eltern (31. März die Kinder und 9. Juni die Eltern). Das dritte Schreiben besagt, das den Kindern ein Verfahrensbeistand gestellt wird auf Grund ihres Alters.
Wo führt nach Eurer Meinung die ganze Geschichte hin und wie soll ich mich verhalten. Vielen Dank im Voraus für Eure Meinungen und Hinweise.
Gruß Wotan