mutter nicht erziehungsfähig

tom86

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hallo Leute ich bin zwar noch neu hier aber ich hab mal gleich zu anfang ne frage.
es geht dabei um meinen Neffen.

Also die mutter des Kindes hat das alleinige sorgerecht für das Kind. leider ist es so das sie zur zeit schwere zychologische Probleme hat und deswegen auch bereits mehr oder weniger freillig im Krankenhaus ist. ( das 4. mal in 2 jahren) zuletzt auf eine richterliche andordnung.
das Kind selbst ist derzeit bei seinen Vater der jedoch kein sorgerecht hat. da sie jetzt längere zeit im Krankenhaus sein wird wollte ich mal fragen wie das nun geregelt wird . wird dann jemand als vormund Erklärt oder leuft das anders. Der Vater klagt das sorge recht jetzt ein . ist das überhaupt mach bar oder hat e,r da die beiden nicht verheiratet sind gar keine chancen auf das sorgerecht??. wer würde denn als Vormund in frage kommen ??.
dazu das das kind derzeit bei seinen vater ist kommt noch das der Vater in einer anderen stadt wohnt und das Kind dort dann zur schule gehen müsste.


Hat jemand ahnung davon ??
 

entsorgterVater

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Warum hat die Mutter das alleinige Sorgerecht? Üblicherweise ist heute selbst bei nicht verheirateten Paaren, das die elterliche Sorge gemeinsam geteilt wird. Die Erklärung dazu wird ja bei der Geburt des Kindes bei der Anerkennung der Vaterschaft im Standesamt gegeben.

Vergiss erst einmal die ganzen juristischen Dinge, der Vater sollte sich in der jetzigen Situation ausschließlich um das Wohlergehen des Kindes kümmern. Die Mutter ist im Krankenhaus und hat dort mit sich selber zu tun, so das sie überhaupt nicht in der Lage ist, irgend etwas zu unternehmen.

Das Kind am Wohnort des Vaters zur Schule zu schicken ist überhaupt kein Problem, am besten die Details mit dem Jugendamt besprechen und die Mitarbeiter dort immer auf dem Laufenden zu halten, ohne jedoch in Richtung der Mutter Vorwürfe zu machen.
 

Ilona

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Nein bei nichtehelichen Partnerschaften hat erst die Mitter das alleinige Sorgerecht erst wenn sie eine amtliche verzichtserklärung auf die hälfte des Sorgerechtes erteil haben beide Elternteile eni gemeinsames Sorgerecht. ich weis was für eni Akt das für unseren großen war. eliche Unterschrifetn ind zich ausführunegn wir für den großen das Sorgerecht geteilt hatten.

Elterliche Sorge des nichtehelichen Vaters
Allgemeines
Der nichteheliche Vater des Kindes kann gemeinsame elterliche Sorge im Allgemeinen nur erlangen, wenn die Mutter mit einer Sorgeerklärung zustimmt, sofern die Mutter nicht anderweitig verheiratet ist.
quelle:http://de.wikipedia.org/wiki/Elterliche_Sorge#Elterliche_Sorge_des_nichtehelichen_Vaters
 

entsorgterVater

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Das gemeinsame Sorgerecht wird seit der Gesetzesänderungvor wenigen Jahren im Standesamt bei Übereinkunft beider Eltern, die zusammen leben aber nicht verheiratet sind, problemlos ausgestellt.

Und das war auch nicht meine Frage, sondern in diesem speziellen Fall, warum das gemeinsame Sorgerecht nicht gegeben war. Böswillige Frauen kämpfen für so etwas vor Gericht und das Kind verliert den Vater.

Und dann wundern sich die Frauen, das der Mann wegen Kontaktabbruch zu seinem Kind nicht mehr den Unterhalt bezahlt und sie dann nur noch den geringen gesetzlichen Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt bekommen.

Übrigens, es gibt Länder in Europa, die solche deutschen Unterhaltstitel nicht anerkennen da sie um das rückständige deutsche Familienrecht wissen.
 

Ilona

Moderator
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Original von entsorgterVater
Das gemeinsame Sorgerecht wird seit der Gesetzesänderungvor wenigen Jahren im Standesamt bei Übereinkunft beider Eltern, die zusammen leben aber nicht verheiratet sind, problemlos ausgestellt.
Ja aber nur mit Zustzimmung der Mutter und bei mir wurde das Formular für das gemeinsame Sorgerecht nicht enifach so mit auf den tisch gepackt. ich musste darum bitten udn die mitarbeiterin des JAs hat noch einige male nachgefragt und vor und Nachteile erläutert. Es passiert eben nicht automatisch bei der vaterschaftsanerkennung.
man kann es gemenisam machen ja aber vielleicht wirklich leider ist es nicht ein Prosess der gemeinsam mit der vaterschaftsanerkennung gemacht wird.

Und das war auch nicht meine Frage, sondern in diesem speziellen Fall, warum das gemeinsame Sorgerecht nicht gegeben war. Böswillige Frauen kämpfen für so etwas vor Gericht und das Kind verliert den Vater.
Doch genau das hast du oben geschrieben du hast diesen Punkt der elterlichen Sorge/Sorgerecht angesprochen.

Und dann wundern sich die Frauen, das der Mann wegen Kontaktabbruch zu seinem Kind nicht mehr den Unterhalt bezahlt und sie dann nur noch den geringen gesetzlichen Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt bekommen.

Übrigens, es gibt Länder in Europa, die solche deutschen Unterhaltstitel nicht anerkennen da sie um das rückständige deutsche Familienrecht wissen.

Gut in so einem fall, wo ich aber nicht glaube das es wirklich so viele sind, oft snid es doch auch die Väter die einfach abhauen, jedenfals in meinem umfelöd ist der % satz der Väter die sich heimlich aus allen rausstehlen größer als anders herum mag deine Ansicht wohl stimmen.
Meine Meinung und vieler derer die hier im EF angemeldet snid lautet das ein kind, so weit es zum Wohle des Kindes ist, möglichstKontakt zu beiden Elternteilen haben sollte. also warum behauptest du das oder lässt zwichen den zeilen lesen, das deine meinung über allenierziehdne Mütter nicht gerade die beste ist. Es kommt schnell das gefühl auf als veruteilst du damit jede alleinerziehnde Mutetr und unterstellst ihr so zu sein.

Das es in anderen Ländern anders ist weis ich auch meni Schwager wohnt in Frankreich und da ist es ganz anders als hier nur da haben sie auch die Voraussetzungen dafür. Wenn nun hier von heute auf morgen es so geamcht werden würde wie z.B. in Frankreich, das würde nicht gut gehe. Veränderungen die plötzlich kommen brnigen sehr viel durcheinander. So eine veränderung kann nur langsam vvon statten gehen und in den letzten jahren hat sich da ja auch schon eine menge getan.
 
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