Neue Sozialhilferegelung? Bin verwirrt!

K

Kasmira

Guest
soweit ich weiß, fallen alleinerziehende erstmal überhaupt nicht in diese regelung... ich kann ja nun auch nicht arbeiten und bin auf sh angewiesen... wie soll das auch sonst gehen? soll ich die kleine in die kammer sperren in dieser zeit? also - ich wüßte nicht, daß du dann darunter fallen würdest - wo sollte denn das kleine hin?
 

Nebelwolf

Namhaftes Mitglied
Deine Freundin hat Recht.
Mit Kind bist Du Hilfebedürftig, das fällt nicht darunter. Das wird sich auch ab 2005 nicht ändern bei Alleinerziehenden mit Kids unter 3 Jahren.
 

yoricko

Namhaftes Mitglied
@DieMine
ich kenne mich da nicht aus, aber Nebelwolf und lkt haben wohl recht...

es ist aber ganz schön traurig mit der trennung, so kurz nachdem ihr zusammengezogen seid.
hast du schon die prüfungsergebnisse?und wie geht es dir überhaupt? kriegst du mindestens von deiner familie etwas unterstützung?
 

Nebelwolf

Namhaftes Mitglied
Original von DieMine
Bist Du Dir sicher? Wär echt super! Das soll sich nicht so anhören, als wenn ich nicht arbeiten will, nur geht's ja mehr oder weniger schlicht und ergreifend nicht!


Ja, das wissen die doch auch, dass es mit einem Baby nicht so möglich ist. Aber zu Deiner Sicherheit frag halt dort beim SA nochmal nach.
Lehn Dich mal zurück und atme durch *g* Dir passiert schon nix, was das angeht.
 

Jaqueline

kleiner Grisu
also du fällst da nicht rein die ersten drei jahre, aber wenn deine herzele drei ist dann musst du dir eine teilzeitstelle suchen und deine kleines in giga , so ist das gemeint du hast ja dann einen säugling und bist dann noch in mutterschutz
 
K

Kasmira

Guest
ich hab dann doch endlich mal meinen sb aus der kaffeepause gelockt ;D ...

also, er sagte auch, daß v.a. alleinerziehende damit nichts zu tun haben - nach diesen drei jahren kommt es dann auch auf unterbringungsmöglichkeiten etc. an (die hab ich ja leider ausserhalb des kiga bislang gar nicht)... also insoweit: keine sorgen machen!
 

Nebelwolf

Namhaftes Mitglied
:] gaynau!! Entspann Dich bloss :)
Schon oll genug, wenn mitten in der Schwangerschaft der Partner geht :evil:
 
K

Kasmira

Guest
:angryfire da sprichst du ein wahres wort gelassen aus, nebelwolf :angryfire

jasmin, belaste dich nicht noch zusätzlich mit solchen sorgen... :maldrueck
 

Nebelwolf

Namhaftes Mitglied
Original von lkt
:angryfire da sprichst du ein wahres wort gelassen aus, nebelwolf :angryfire


Ich bin zwar generell kein Freund von... "wegen Kind zusammen bleiben"... Aber .. Frau hat doch echt genug Problemchen in der Ss. Wenigstens das könnte man doch zusammen meistern. Manchmal machen es sich Männer auch echt einfach :( Sie können ja mal eben so neu anfangen.
Wobei ich aber auch denke.. dass jedes Kind es wert ist, darum zu kämpfen, dass man vielleicht doch zueinander findet. Aber meist klappt scheint sowas ja nicht mal möglich :(
 
K

Kasmira

Guest
nur wegen eines kindes zusammenbleiben - nun, wenn ich so denken würde, wäre ich noch verheiratet 8o ... da verzichte ich auch drauf... aber gerad in der ss, wo man kind wie mutter gleichzeitig belastet, weil sie einfach noch miteinander verbunden sind, muß sowas echt nicht sein!!!
 

ladygabriele

Aktives Mitglied
Hallo Jasmin,

kannst Dich entspannen (sofern es in Deiner jetzigen Situation möglich ist).

Es gibt zwar ab 01.01.2005 einige Änderungen, aber eine Arbeit bleibt immer noch unzumutbar, wenn die geordnete Erziehung eines Kindes nicht gewährleistet ist. Genauer Gesetztestext des SGB II:

§ 10
Zumutbarkeit
(1) Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass
1. er zu der bestimmten Arbeit körperlich oder geistig nicht in der Lage ist,
2. die Ausübung der Arbeit ihm die künftige Ausübung seiner bisherigen überwiegenden Arbeit wesentlich erschweren würde, weil die bisherige Tätigkeit besondere körperliche Anforderungen stellt,
3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel dann nicht gefährdet, wenn und soweit unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse in der Familie die Betreuung des Kindes in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches sicher gestellt ist; die Agentur für Arbeit soll darauf hinwirken, dass Alleinerziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird,


Ich beschäftige mich auch gerade mit dem Thema SGB II und HartzIV ganz extrem, da ich zur Zeit Sozialhilfe bekomme. Bin alleine mit drei Kindern (Junge 12 Jahre mit ADS, Mädchen fast 9 Jahre mit Hochbegabung und Mädchen 5 Jahre mit Herzfehler und dadurch schwerbehindert und pflegebedürftig) und bin selbst auch schwerbehindert. Bin aber noch nicht so ganz dahinter gestiegen, wie es bei mir nächstes Jahr läuft. Würde ja gerne arbeiten, um aus der Sozialhilfe rauszukommen bzw. um den Betrag der Sozialhilfe wenigstens zu verringern, jedoch ist auf dem "normalen" Arbeitsmarkt nichts zu bekommen, was sich mit den ganzen Arzt- und Therapieterminen vereinbaren läßt. Selbst die Vermittlungsstelle für gemeinnützige Arbeit hier bei uns kann mich nicht "gebrauchen" (hab ich gestern gerade noch abgeklärt).

Mal abwarten, was da noch alles auf uns zu kommt.

Dir und Deinem Wurm alles Gute und keine Panik - dich schickt nächstes Jahr keiner Arbeiten.

Gruss Gaby
 
K

Kasmira

Guest
Mann, Gaby... wenn ich das so lese, komm ich mir ganz mies und schäbig vor, daß ich rumjammere, nur weil ich keine Betreuungsmöglichkeit hab, um arbeiten zu gehen.... :verleg
 

Nebelwolf

Namhaftes Mitglied
@Mine:
weshalb musst du denn ausziehen? vergiss nicht, falls er das so will, dass du schwanger und alleinerziehend vorrecht hast auf die wohnung.
kann der dir nicht helfen? :evil: immerhin kann er ja auch kinder zeugen.. *grummel*
 

ladygabriele

Aktives Mitglied
Hallo Ikt und Jasmin,

bitte kein schlechtes Gewissen oder ähnliches. Ich komme ganz gut klar mit der Situation bis jetzt. Man wächst da irgendwie rein. Ist halt nur blöd, mit dem nicht arbeiten können.

Tja, da mache ich mir weiter Gedanken drum, wenn ich wieder zurück bin. :D Jetzt fahr ich erst mal am Dienstag mit meiner Kleinen ins Herzzentrum nach Berlin zur Kontrolle und dann sehen wir weiter. Dort kann ich dann meine Oma mal wieder besuchen, sie wohnt in Berlin *g*

@ Jasim - kannst du mit dem Auszug nicht wenigstens warten, bis das Baby da ist? Ich find es schon heftig, daß Du am ET umziehen sollst. Was ist das für ein Papa? Der Vater meiner Kleinsten hat sich seiner Verantwortung wenigstens "schon" entzogen als ich gerade mal im 4. Monat war und ich musste nicht umziehen. Aber einen besch... Zeitpunkt konnte sich ja der werdende Vater bei Dir wirklich nicht aussuchen.

Ich wünsch Dir alles Gute.

Gruss Gaby

P.S. Wände musst Du in der neuen Wohnung normaler Weise nicht streichen. Die müsste bezugsfertig sein. Bleibt das Kisten schleppen und das geht am Ende der Schwangerschaft wahrlich nicht.
 

biene38

immer auf einer Berg- und Talfahrt
vieles ist schon gesagt worden.

Aber zum jetzigen Zeitpunkt ausziehen - Nee!! - Lass das man ruhig auf Dich zukommen. Es findet sich immer eine Lösung. Vielleicht kannst Du ja bei Caritas oder sonistigen Beratungsstellen mal nachfragen, was jetzt das gescheiteste ist. Aber ich würde jetzt erst mal in aller Ruhe mein Kind kriegen.

Alles Gute
 
K

Kasmira

Guest
jasmin, hast du dich schon mal von offizieller seite beraten lassen?

außerdem steht dir meines wissens eine vom sa gesponserte umzugshilfe zu... mach nicht den fehler, den ich gemacht hab und schmeiß den umzug so weit in der ss alleine! es schadet dir und vor allem dem kind mehr, als es sein muß, auch wenn man in dem moment meinen mag, es ginge alles...

zu deinem freund könnte ich noch mal das berühmte a...wort benutzen... daß männer mit einem derartigen "verantwortungsgefühl" sich dann papa nennen :shake

gaby... ich sag nichts mehr ;D ...meist ist es in schwierigen situationen ohnehin immer so, daß das mitleid der anderen oderwasauchimmer - "nervt"?! ich finde es einfach nur bewundernswert, daß du damit fertig wirst... und ich hier schon an den kleinen hürden im leben scheitere - das macht mich ein wenig kleiner, finde ich...
 
A

akebono

Guest
Gaby: es ist keinesfalls richtig, daß die Wohnung normalerweise gestrichen sein sollte! Vielmehr ist es so, daß das bisher meist so war - aber es kommt auf den konkreten Mietvertrag an!
Bislang war es meist so, daß der Mieter beim Auszug streichen/tapezieren muß (und viele Vermieter wollen das auch immer noch). Vernünftig und inzwischen öfter mal anzutreffen ist aber die Regelung, daß bei Einzug gestrichen oder tapeziert wird. Das hat den großen Vorteil, daß der Mieter so renoviert, wie er es selbst haben will - er wohnt ja dann auch darin únd hat deshalb ein Interesse daran, es richtig zu machen und so, wie es ihm gefällt.
 

broeseline

Aktives Mitglied
Oh jasmin, das ist ja schrecklich , was ich da lese. Hab mich gerade richtig darüber geärgert. Hoffe du schaffst das alles, drücke dir alle Daumen und Zehen. :druecker

Aber versuchs doch mal mit der Tagesmutter. Bei der Sozialberatung im Landratsamt hat man mir gesagt, dass die immer einen gewissen Vorrat von Tagesmüttern brauchen (allerdings arbeiten die nur für 3-4EUR die Stunde)
Die freien auf dem Markt nehmen mehr. Sie meinte, es gäbe da kaum Auflagen, nicht mal ne Ausbildung wäre nötig.
 

häsi1

Aktives Mitglied
Du musst nichtmal selber streichen . Lass dich auf dem s-amt nicht abwimmeln. Sag denen das du wegen der SS logoscherweise weder streichen noch Kisten und Möbel schleppen kannst. Die müssen dir jemanden zahlen der für dich renoviert und auch ne Umzugsfirma steht dir zu.
Lass dich bloss nicht abwimmeln. Wenn dein SB sich stur stellt, dann geh ne etage höher.
 
Oben