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Mafa
Guest
Alle Unterhaltsregelungen mit Vätern, die ALG II beziehen bzw. am Selbstbehalt liegen, sollten im Januar überprüft werden !
aus dem Internet:
Januar 2005 zur Unterhaltsüberprüfung!
Selbstbehalte der Unterhaltsverpflichteten steigen!
Im Hinblick auf die Hartz IV - Reform und die Erweiterung der Gruppe der Leistungsempfänger aus der Arbeitslosenkasse und der damit steigenden Einkünfte dieser Personengruppe gegenüber der Sozialhilfe, werden die Selbstbehalte der Düsseldorfer Tabelle ab 1.1.2005 steigen.
Wie der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf Dr. Jürgen Soyka auf einer Fortbildung am 5.12.2004 Fachanwälte im Familienrecht in Reda-Wiedenbrück erläuterte, wird der Selbstbehalt für den erwerbstätigen Unterhaltsverpflichteten auf ca 950 - 960 Euro steigen. Der genaue Wert steht noch nicht fest und wird derzeit innerhalb der Oberlandesgerichte diskutiert. Der Nichterwerbstätige wird möglicherweise ebenfalls angeglichen. Grund dafür ist, daß der erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete immer mehr im der Geldbörse haben soll, als der nicht arbeitende Erwerbstätige. Da nach Hartz IV alle Personen, die zwischen 15 Jahre und 64 Jahre und mindesten 3 Stunden am Tag arbeiten können, in die Arbeitslosenkasse fallen läßt, wird ein Großteil von Sozialhilfeempfänger aus der Sozialhilfe in die Arbeitslosenhilfe welchseln und damit eine Einkommensteigerung haben. Gerade über 14 Jahre Kinder und betreuende Mütter werden deshalb ab 1.1.2005 statt Sozialhilfe Leistungen auf der Arbeitslosenkasse bekommen. Deswegen sei die Anpassung der Selbstbehalte aus Gerechtigkeitserwägungen nötig.
Tipp: Wenn Sie bei der Unterhaltsberechnung auf den Selbstbehalt gesetzt sind, sollten Sie unbedingt im Januar 2005 ihren Unterhalt überprüfen lassen. Dieser wird wahrscheinlich in Hinblick auf die Erhöhung der Selbstbehalte sinken. Aber auch für andere Unterhaltspflichtige kann sich durch Hartz IV eine Entlastung ergeben, wenn die Einkommenseite der Berechtigten steigt.
Claus-Rudolf Löffler
Rechtanwalt am OLG Celle
Fachanwalt Familienrecht
Fachanwalt Steuerrecht
Mediator
Quelle: http://www.123recht.net/article.asp?a=11238
Gruß
Manfred
aus dem Internet:
Januar 2005 zur Unterhaltsüberprüfung!
Selbstbehalte der Unterhaltsverpflichteten steigen!
Im Hinblick auf die Hartz IV - Reform und die Erweiterung der Gruppe der Leistungsempfänger aus der Arbeitslosenkasse und der damit steigenden Einkünfte dieser Personengruppe gegenüber der Sozialhilfe, werden die Selbstbehalte der Düsseldorfer Tabelle ab 1.1.2005 steigen.
Wie der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf Dr. Jürgen Soyka auf einer Fortbildung am 5.12.2004 Fachanwälte im Familienrecht in Reda-Wiedenbrück erläuterte, wird der Selbstbehalt für den erwerbstätigen Unterhaltsverpflichteten auf ca 950 - 960 Euro steigen. Der genaue Wert steht noch nicht fest und wird derzeit innerhalb der Oberlandesgerichte diskutiert. Der Nichterwerbstätige wird möglicherweise ebenfalls angeglichen. Grund dafür ist, daß der erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete immer mehr im der Geldbörse haben soll, als der nicht arbeitende Erwerbstätige. Da nach Hartz IV alle Personen, die zwischen 15 Jahre und 64 Jahre und mindesten 3 Stunden am Tag arbeiten können, in die Arbeitslosenkasse fallen läßt, wird ein Großteil von Sozialhilfeempfänger aus der Sozialhilfe in die Arbeitslosenhilfe welchseln und damit eine Einkommensteigerung haben. Gerade über 14 Jahre Kinder und betreuende Mütter werden deshalb ab 1.1.2005 statt Sozialhilfe Leistungen auf der Arbeitslosenkasse bekommen. Deswegen sei die Anpassung der Selbstbehalte aus Gerechtigkeitserwägungen nötig.
Tipp: Wenn Sie bei der Unterhaltsberechnung auf den Selbstbehalt gesetzt sind, sollten Sie unbedingt im Januar 2005 ihren Unterhalt überprüfen lassen. Dieser wird wahrscheinlich in Hinblick auf die Erhöhung der Selbstbehalte sinken. Aber auch für andere Unterhaltspflichtige kann sich durch Hartz IV eine Entlastung ergeben, wenn die Einkommenseite der Berechtigten steigt.
Claus-Rudolf Löffler
Rechtanwalt am OLG Celle
Fachanwalt Familienrecht
Fachanwalt Steuerrecht
Mediator
Quelle: http://www.123recht.net/article.asp?a=11238
Gruß
Manfred