Dienstag, 27. März 2007
Gerichtsentscheid wird umgesetzt
Mehr Rechte für Väter
Väter sollen erstmals einen eigenständigen Anspruch auf Feststellung der Vaterschaft erhalten - heimliche Gentests bleiben aber verboten. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat am Dienstag einen Gesetzentwurf vorgestellt, wonach ein neues gerichtliches Verfahren zur Vaterschafts-Bestimmung eingeführt werden soll.
Anders als nach geltender Rechtslage würde damit dem Vater die Möglichkeit einräumt, die Abstammung eines Kindes zu klären, ohne dass er sich von vornherein vom Kind lossagen muss. Bisher hat ein Vater nur die Möglichkeit, eine so genannte Anfechtungsklage zu erheben. Sie hat im Erfolgsfall zwingend zur Folge, dass das Kind seinen Unterhaltsanspruch und der Vater sein Sorgerecht verliert. Dies wollen aber nicht alle betroffenen Männer. Neu wäre auch, dass nun das Kind oder die Mutter einen Anspruch auf Klärung der Abstammung erhält.
Zypries zieht mit dem Gesetzentwurf, mit dem sich das Bundeskabinett noch bis zur Sommerpause befassen soll, die Konsequenzen aus der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar diesen Jahres. Die Karlsruher Richter hatten heimliche Vaterschaftstests untersagt, weil selbst die Abnahme heimlicher Speichelproben und ihre Untersuchung gegen das Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung verstoße. Das Gericht hatte im Interesse der Männer den Gesetzgeber aufgefordert, ein neues Gerichtsverfahren zur Feststellung von Vaterschaften zu schaffen.
Vater müsste sich nicht vom Kind lossagen
Nach Auffassung der Ministerin wird nun "ein legales Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft" geschaffen. Vor allem müsste sich der Vater nun nicht vom Kind lossagen. Nach Aussage von Zypries bleiben die Gentests durch das Urteil weiter verboten. Sie räumte aber ein, ein Verstoß bislang keine Folgen hat. Die Schaffung einer Strafbestimmung wäre ein Punkt, der im Gendiagnostikgesetz geregelt werden müsste, an dem das Gesundheitsministerium von Ulla Schmidt (SPD) seit Jahren arbeitet.
Nach dem Gesetzentwurf erhält der Mann ohne weitere Voraussetzung einen Anspruch gegenüber dem Kind und der Mutter zur Abgabe von Genmaterial. Wird ihm das verweigert, so kann die Zustimmung beider durch das Familiengericht ersetzt werden. Nach diesem Verfahren kann dann der Betroffene entscheiden, ob er danach die Anfechtungsklage erhebt. Er erhält aber auch die Möglichkeit, die Situation in der Familie wie bisher zu belassen, wenn er nicht der Vater des Kindes ist.
Um die Interessen des Kindes zu schützen, kann das Gericht allerdings in dem vorgesehenen neuen Familienverfahren anordnen, das Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung auszusetzen. Beispiel: Ist ein Mädchen in der Pubertät an Magersucht erkrankt, könnte das Gericht erst einmal von der Speichelprobe absehen, bis sich die Situation wieder stabilisiert hat.
Zweijahresfrist bleibt
Auch das Anfechtungsrecht soll geändert werden. Nach bisheriger Rechtslage müsste ein Mann innerhalb von zwei Jahren der Vaterschaft entgegen treten, wenn er von Umständen erfährt, die ihn zweifeln lassen. Die Frist begann bisher damit zu laufen, wenn einem Mann von mehreren Seiten das Gerücht überbracht wurde, er sei nicht der Erzeuger. Bei der Frist soll es bleiben. Neu wäre, dass er nun auch nach einem Abstammungsverfahren zwei Jahre Zeit hätte, die Vaterschaft anzufechten.
Selbst wenn der Mann auch diese Frist versäumt, will ihm der Gesetzentwurf eine Chance zur Anfechtung geben. Damit sollen die Männer privilegiert werden, die trotz Kenntnis der Nicht-Vaterschaft zunächst die Beziehung zum Kind aufrechterhalten haben, um die Familie zu erhalten. Trennt sich aber nach Jahren etwa seine Frau mit dem Kind von ihm, soll er trotz Fristlauf die Anfechtungsklage erheben können.
Adresse:
http://www.n-tv.de/783724.html
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Es ist ein Kompromiss..aber der zweifelnde Vater bekommt nun Gewissheit...aber nur innerhalb der ersten beiden Lebensjahre...heimliche Vaterschafttest sind verboten, werden aber nicht bestraft. In den meisten Fällen wird übrigens die Vaterschaft bestätigt...
Manfred
Gerichtsentscheid wird umgesetzt
Mehr Rechte für Väter
Väter sollen erstmals einen eigenständigen Anspruch auf Feststellung der Vaterschaft erhalten - heimliche Gentests bleiben aber verboten. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat am Dienstag einen Gesetzentwurf vorgestellt, wonach ein neues gerichtliches Verfahren zur Vaterschafts-Bestimmung eingeführt werden soll.
Anders als nach geltender Rechtslage würde damit dem Vater die Möglichkeit einräumt, die Abstammung eines Kindes zu klären, ohne dass er sich von vornherein vom Kind lossagen muss. Bisher hat ein Vater nur die Möglichkeit, eine so genannte Anfechtungsklage zu erheben. Sie hat im Erfolgsfall zwingend zur Folge, dass das Kind seinen Unterhaltsanspruch und der Vater sein Sorgerecht verliert. Dies wollen aber nicht alle betroffenen Männer. Neu wäre auch, dass nun das Kind oder die Mutter einen Anspruch auf Klärung der Abstammung erhält.
Zypries zieht mit dem Gesetzentwurf, mit dem sich das Bundeskabinett noch bis zur Sommerpause befassen soll, die Konsequenzen aus der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar diesen Jahres. Die Karlsruher Richter hatten heimliche Vaterschaftstests untersagt, weil selbst die Abnahme heimlicher Speichelproben und ihre Untersuchung gegen das Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung verstoße. Das Gericht hatte im Interesse der Männer den Gesetzgeber aufgefordert, ein neues Gerichtsverfahren zur Feststellung von Vaterschaften zu schaffen.
Vater müsste sich nicht vom Kind lossagen
Nach Auffassung der Ministerin wird nun "ein legales Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft" geschaffen. Vor allem müsste sich der Vater nun nicht vom Kind lossagen. Nach Aussage von Zypries bleiben die Gentests durch das Urteil weiter verboten. Sie räumte aber ein, ein Verstoß bislang keine Folgen hat. Die Schaffung einer Strafbestimmung wäre ein Punkt, der im Gendiagnostikgesetz geregelt werden müsste, an dem das Gesundheitsministerium von Ulla Schmidt (SPD) seit Jahren arbeitet.
Nach dem Gesetzentwurf erhält der Mann ohne weitere Voraussetzung einen Anspruch gegenüber dem Kind und der Mutter zur Abgabe von Genmaterial. Wird ihm das verweigert, so kann die Zustimmung beider durch das Familiengericht ersetzt werden. Nach diesem Verfahren kann dann der Betroffene entscheiden, ob er danach die Anfechtungsklage erhebt. Er erhält aber auch die Möglichkeit, die Situation in der Familie wie bisher zu belassen, wenn er nicht der Vater des Kindes ist.
Um die Interessen des Kindes zu schützen, kann das Gericht allerdings in dem vorgesehenen neuen Familienverfahren anordnen, das Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung auszusetzen. Beispiel: Ist ein Mädchen in der Pubertät an Magersucht erkrankt, könnte das Gericht erst einmal von der Speichelprobe absehen, bis sich die Situation wieder stabilisiert hat.
Zweijahresfrist bleibt
Auch das Anfechtungsrecht soll geändert werden. Nach bisheriger Rechtslage müsste ein Mann innerhalb von zwei Jahren der Vaterschaft entgegen treten, wenn er von Umständen erfährt, die ihn zweifeln lassen. Die Frist begann bisher damit zu laufen, wenn einem Mann von mehreren Seiten das Gerücht überbracht wurde, er sei nicht der Erzeuger. Bei der Frist soll es bleiben. Neu wäre, dass er nun auch nach einem Abstammungsverfahren zwei Jahre Zeit hätte, die Vaterschaft anzufechten.
Selbst wenn der Mann auch diese Frist versäumt, will ihm der Gesetzentwurf eine Chance zur Anfechtung geben. Damit sollen die Männer privilegiert werden, die trotz Kenntnis der Nicht-Vaterschaft zunächst die Beziehung zum Kind aufrechterhalten haben, um die Familie zu erhalten. Trennt sich aber nach Jahren etwa seine Frau mit dem Kind von ihm, soll er trotz Fristlauf die Anfechtungsklage erheben können.
Adresse:
http://www.n-tv.de/783724.html
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Es ist ein Kompromiss..aber der zweifelnde Vater bekommt nun Gewissheit...aber nur innerhalb der ersten beiden Lebensjahre...heimliche Vaterschafttest sind verboten, werden aber nicht bestraft. In den meisten Fällen wird übrigens die Vaterschaft bestätigt...
Manfred