Nein, keine Erfahrung. Möchte ich auch nie machen.
Es gibt nichts, was es nicht gibt.
Ich kenne einen Fall, da ist der Streitpunkt der, daß 2 Eheleute zwar Güter besitzen, aber insgesamt eher wenig bis geringfügig. Und das vorhandene Wenig auch noch unklar bestimmt ist, was wem gehört, weil keine Gütertrennung vereinbart ist.
Ich weiss nur:
- Es ich grundsätzlich
nicht so, daß jeder das, was er/sie in die Ehe "mitbrachte" - auch wieder 1:1 bei Scheidung herausnehmen darf/kann;
- Auch bei online-Scheidung muss das Trennungsjahr abgewartet werden;
- Derjenige, bei dem das Kind nach der Scheidung seinen Lebensmittelpunkt hat, hat Anspruch auf mehr Güter, speziell alle Kindersachen und sonstige Gegenstände, die für die Versorgung des Kindes unerlässlich sind.
Wenn ich einen Rat geben soll, dann den(der sicherlich nicht beliebt ist

):
Geht zu einer Ehetherapie, gebt beide eure neuen Lebenspartner auf - und werdet wieder Eltern für's Kind.