Ich habe folgende Petition an den Bundestag eingereicht:
Sorgerecht der Eltern: Gleichmäßige Aufteilung
„Der Petent fordert, im Falle einer Trennung der Eltern sollen bei einem gemeinsamen Sorgerecht die Kinder bevorzugt gleichermaßen auch bei beiden Eltern wohnen und von ihnen betreut werden, sofern eines der beiden Elternteile einen entsprechenden Antrag stellt. „
Bisher haben über 1400 Mitbürger diese Petition gezeichnet.
Begründung der Petition:
„In Artikel 18 Satz 1 der UN-Kinderkonvention ist vereinbart: ""Die Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, die Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, dass beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind."" Diese Erziehung endet nicht mit der Trennung der Eltern und der Kontakt der Kinder zu Eltern darf nicht darunter leiden, wenn die Eltern keine einvernehmliche Betreuungslösung finden. Der Bundestag unterstützt mit dem Konzept des Elterngeldes und der Elternzeit engagierte Väter, die Zeit für ihre Kinder haben und deren Entwicklung miterleben wollen. Dies ist ein sehr positiver Ansatz. Es gibt jedoch auch Väter deren Ehefrauen sich von ihnen getrennt haben. Wenn diese Mütter die Kinder mitgenommen haben und diese Mütter kein großes Interesse daran haben, dass ihre Kinder einen engen Kontakt zu ihrem Vater haben, bleibt diesn Kindern nur wenig gemeinsame Zeit mit ihrem Vater. Entsprechend der aktuellen Rechtsprechung werden häufig die Mütter bevorzugt, wenn sich beide Elternteile nicht einigen können. Dem Vater werden in den meisten Fällen nur Umgangskontakte eingeräumt. Dies entspricht nicht dem Interesse der Kinder, der Väter und der Gesellschaft. Kinder brauchen beide Eltern. Es gibt keinen unwichtigen Elternteil. Es muss verhindert werden, dass Kinder von einem Elternteil entfremdet werden. Es darf nicht sein, dass ein Elternteil das andere Elternteil ausgrenzen darf. Engagierte Väter werden in Deutschland an der Ausübung ihrer väterlichen Verantwortung behindert. Ein Lösungsansatz für dieses Problem ist die Übernahme der Konzepte, wie sie im Jahr 2006 in Belgien per Gesetz beschlossen wurden. Nach dem belgischen Modell sollen die Kinder möglichst gleich viel Zeit bei beiden Eltern verbringen. Auch in anderen Ländern gibt es ähnliche Konzepte wie es gerade in Belgien beschlossen wurde. Eine Gesetzesänderung könnte auch in Deutschland diesen Missstand beseitigen."
Hier kann man die Petition ansehen, Kommentare im Forum des Petitionsausschusses anschauen und ggf. auch die Petition unterstützen:
http://itc.napier.ac.uk/e-petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=322
Carsten
Sorgerecht der Eltern: Gleichmäßige Aufteilung
„Der Petent fordert, im Falle einer Trennung der Eltern sollen bei einem gemeinsamen Sorgerecht die Kinder bevorzugt gleichermaßen auch bei beiden Eltern wohnen und von ihnen betreut werden, sofern eines der beiden Elternteile einen entsprechenden Antrag stellt. „
Bisher haben über 1400 Mitbürger diese Petition gezeichnet.
Begründung der Petition:
„In Artikel 18 Satz 1 der UN-Kinderkonvention ist vereinbart: ""Die Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, die Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, dass beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind."" Diese Erziehung endet nicht mit der Trennung der Eltern und der Kontakt der Kinder zu Eltern darf nicht darunter leiden, wenn die Eltern keine einvernehmliche Betreuungslösung finden. Der Bundestag unterstützt mit dem Konzept des Elterngeldes und der Elternzeit engagierte Väter, die Zeit für ihre Kinder haben und deren Entwicklung miterleben wollen. Dies ist ein sehr positiver Ansatz. Es gibt jedoch auch Väter deren Ehefrauen sich von ihnen getrennt haben. Wenn diese Mütter die Kinder mitgenommen haben und diese Mütter kein großes Interesse daran haben, dass ihre Kinder einen engen Kontakt zu ihrem Vater haben, bleibt diesn Kindern nur wenig gemeinsame Zeit mit ihrem Vater. Entsprechend der aktuellen Rechtsprechung werden häufig die Mütter bevorzugt, wenn sich beide Elternteile nicht einigen können. Dem Vater werden in den meisten Fällen nur Umgangskontakte eingeräumt. Dies entspricht nicht dem Interesse der Kinder, der Väter und der Gesellschaft. Kinder brauchen beide Eltern. Es gibt keinen unwichtigen Elternteil. Es muss verhindert werden, dass Kinder von einem Elternteil entfremdet werden. Es darf nicht sein, dass ein Elternteil das andere Elternteil ausgrenzen darf. Engagierte Väter werden in Deutschland an der Ausübung ihrer väterlichen Verantwortung behindert. Ein Lösungsansatz für dieses Problem ist die Übernahme der Konzepte, wie sie im Jahr 2006 in Belgien per Gesetz beschlossen wurden. Nach dem belgischen Modell sollen die Kinder möglichst gleich viel Zeit bei beiden Eltern verbringen. Auch in anderen Ländern gibt es ähnliche Konzepte wie es gerade in Belgien beschlossen wurde. Eine Gesetzesänderung könnte auch in Deutschland diesen Missstand beseitigen."
Hier kann man die Petition ansehen, Kommentare im Forum des Petitionsausschusses anschauen und ggf. auch die Petition unterstützen:
http://itc.napier.ac.uk/e-petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=322
Carsten