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Praxisgebühr ist bei keiner vorsorgeuntersuchung beim arzt zu entrichten.
Außer man hat schon eine erkrankung die man in die schwangerschaft mitbringt und die einer besonderen untersuchung bedarf. z.b. immer wieder heparin oder aspirin nehmen weil man vor einiger zeit mal eine thrombose hatte.
es gibt richtlinien nach denen die ärzte die vorsorgeuntersuchungen durchführen, diese heißen "mutterschaftsrichtlinien" (die sind auch im internet) nach denen muß sich der arzt richten. alle dort aufgeführten untersuchungen sind praxisgebühr frei.
egal ob im laufe der schwangerschaft probleme auftauchen, wodurch dann weitere untersuchungen notwendig werden, es muß nie eine praxisgebühr bezahlt werden.
liebe grüße tine (hebamme aus niedersachsen)
info ist aus einem schreiben das ich am 30.05.2005 vom bundsministerium für gesundheit und soziale sicherung bekommen hatte
Außer man hat schon eine erkrankung die man in die schwangerschaft mitbringt und die einer besonderen untersuchung bedarf. z.b. immer wieder heparin oder aspirin nehmen weil man vor einiger zeit mal eine thrombose hatte.
es gibt richtlinien nach denen die ärzte die vorsorgeuntersuchungen durchführen, diese heißen "mutterschaftsrichtlinien" (die sind auch im internet) nach denen muß sich der arzt richten. alle dort aufgeführten untersuchungen sind praxisgebühr frei.
egal ob im laufe der schwangerschaft probleme auftauchen, wodurch dann weitere untersuchungen notwendig werden, es muß nie eine praxisgebühr bezahlt werden.
liebe grüße tine (hebamme aus niedersachsen)
info ist aus einem schreiben das ich am 30.05.2005 vom bundsministerium für gesundheit und soziale sicherung bekommen hatte