Hallo,
hat eigentlich eine inzwischen wiederverheiratete unterhaltspflichtige Mutter gegenüber ihrem volljährigem Kind auch einen Selbstbehalt (genauso wie der unterhaltspflichtige Vater), auch wenn sie ja eigentlich von ihrem jetzigen Ehemann versorgt wird und selbst nur auf 325 € Basis arbeitet?
Wenn ja, wo liegt eigentlich dieser Selbstbehalt (der Ehemann ist ja schließlich nicht unterhaltspflichtig für sein Stiefkind ). Ohne diesen 325 € Job kämen wir selbst in finanzielle Schwierigkeiten.
Gruß Tisiphone
hat eigentlich eine inzwischen wiederverheiratete unterhaltspflichtige Mutter gegenüber ihrem volljährigem Kind auch einen Selbstbehalt (genauso wie der unterhaltspflichtige Vater), auch wenn sie ja eigentlich von ihrem jetzigen Ehemann versorgt wird und selbst nur auf 325 € Basis arbeitet?
Wenn ja, wo liegt eigentlich dieser Selbstbehalt (der Ehemann ist ja schließlich nicht unterhaltspflichtig für sein Stiefkind ). Ohne diesen 325 € Job kämen wir selbst in finanzielle Schwierigkeiten.
Gruß Tisiphone