Hallo zusammen, eigentlich sind es gleich mehrere Fragen, hoffe auf die ein oder andere hier eine Antwort zu bekommen.
Erstmal zur Situation... mein Mann hat sich von mir getrennt (März/April), lebt aber noch mit im gemeinsamen Haushalt. Hat seit April auch eine neue Bezeihung. Nach dem über die Anwälte erstmal die Unterhaltsfragen für seinen Unterhalt geklärt werden müssen, stehen für mich die Fragen bzgl. unserer 3-jährigen Tochter an. Im Moment ist der Stand so, dass es geplant ist, dass sie bei mir bleibt und er sie alle zwei Wochen am we haben möchte, ohne auf Übernachtung zu bestehen. Im Moment überlässt er mir weitgehend die Zeit mit ihr, außer dass er morgen dann einen Ausflug mit ihr und seiner Neuen eingefordert hat.
Meine Fragen:
Wie sieht das generell mit dem alleinigen/ gemeinsamen Sorgerecht aus... soweit mir bekannt gibt es ersteres nur in Härtefällen?
Kann ich auch jetzt schon (über Anwalt? Familiengericht????) eine Regelung für nach dem hoffentlich bald erfolgenden Auszug erwirken? (falls er es sich aufrgund anderer Dinge nochmal anders überlegt, gedrpht hat er damit schon des Öfteren und nur um des Kindes wegen halte ich den Ball flach).
Welche (Besuchs)Regelung habt ihr in diesem Alter (3/4 J.) als sinnvoll empfunden?
Das wars erstmal, mir fällt sicher noch mehr ein, aber für ein paar Antworten wäre ich sehr dankbar
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Erstmal zur Situation... mein Mann hat sich von mir getrennt (März/April), lebt aber noch mit im gemeinsamen Haushalt. Hat seit April auch eine neue Bezeihung. Nach dem über die Anwälte erstmal die Unterhaltsfragen für seinen Unterhalt geklärt werden müssen, stehen für mich die Fragen bzgl. unserer 3-jährigen Tochter an. Im Moment ist der Stand so, dass es geplant ist, dass sie bei mir bleibt und er sie alle zwei Wochen am we haben möchte, ohne auf Übernachtung zu bestehen. Im Moment überlässt er mir weitgehend die Zeit mit ihr, außer dass er morgen dann einen Ausflug mit ihr und seiner Neuen eingefordert hat.
Meine Fragen:
Wie sieht das generell mit dem alleinigen/ gemeinsamen Sorgerecht aus... soweit mir bekannt gibt es ersteres nur in Härtefällen?
Kann ich auch jetzt schon (über Anwalt? Familiengericht????) eine Regelung für nach dem hoffentlich bald erfolgenden Auszug erwirken? (falls er es sich aufrgund anderer Dinge nochmal anders überlegt, gedrpht hat er damit schon des Öfteren und nur um des Kindes wegen halte ich den Ball flach).
Welche (Besuchs)Regelung habt ihr in diesem Alter (3/4 J.) als sinnvoll empfunden?
Das wars erstmal, mir fällt sicher noch mehr ein, aber für ein paar Antworten wäre ich sehr dankbar