M
mafa
Guest
Hallo,
plötzlich wurden die Steuergesetze geändert, alle die ALLEINERZIEHENDEN, die neben den minderjährigen Kind noch eine Oma einen Freund, Tante, Schwester oder ein volljähriges Kind im Haushalt haben und auf der Steuerkarte eine schöne II stehen haben, sollten sich warm anziehen und die Steuerklasse in die schöne I wechseln lassen.
Der erstmalig eingeführte Entlastungsbetrag (1.308 €) für Alleinerziehende mit Steuerklasse II wurde geändert, nachdem die Lohnsteuerkarten versandt wurden. Dieser Entlastungbetrag gilt aber nur noch für Mütter oder Väter, die mit Ihren Kindern unter 18 Jahren allein in einem Haushalt leben. Mütter und Väter, die ihre Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse II ausgestellt bekommen hatten, sollten dies unbedingt berücksichtigen. Sollten Sie nicht allein mit Ihrem Kind oder ihren Kindern in einem Haushalt leben, kann es zu erheblichen Steuernachforderungen kommen.
Gruß
plötzlich wurden die Steuergesetze geändert, alle die ALLEINERZIEHENDEN, die neben den minderjährigen Kind noch eine Oma einen Freund, Tante, Schwester oder ein volljähriges Kind im Haushalt haben und auf der Steuerkarte eine schöne II stehen haben, sollten sich warm anziehen und die Steuerklasse in die schöne I wechseln lassen.
Der erstmalig eingeführte Entlastungsbetrag (1.308 €) für Alleinerziehende mit Steuerklasse II wurde geändert, nachdem die Lohnsteuerkarten versandt wurden. Dieser Entlastungbetrag gilt aber nur noch für Mütter oder Väter, die mit Ihren Kindern unter 18 Jahren allein in einem Haushalt leben. Mütter und Väter, die ihre Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse II ausgestellt bekommen hatten, sollten dies unbedingt berücksichtigen. Sollten Sie nicht allein mit Ihrem Kind oder ihren Kindern in einem Haushalt leben, kann es zu erheblichen Steuernachforderungen kommen.
Gruß