Nehmen wir einmal an, Paar A ist nicht verheiratet. Bei Paar A lebt ein Kind von Frau A. Vater des Kindes ist B. B zahlt seit Jahren regelmaessig Unterhalt an das Kind, das bei Paar A lebt. B hat kein Sorgerecht.
Nun verdient Herr A viel Geld und hat Herrn B gebeten, ein offiziell ausschauendes Schriftstueck zu unterzeichnen, weil damit, so Herr A, viel Steuern gespart werden koenne - fuer Herrn A und damit letztlich fuer Paar A. Die Rueckzahlungen bzw. Steuererleichterung wird auf mehrere zehntausend Euro pro Jahr angelegt (Herr A verdient richtig viel Geld). Das Schriftstueck besagt durch die Unterschrift von Herrn B, dass das Kind von B (und Frau A) im Haushalt der As lebt (wahrscheinlich, aber das ist auch Frage 1).
Fragen:
1. Um was fuer eine (steuerliche) Befreiung fuer die As koennte es sich handeln, die das Schriftstueck ermoeglicht?
2. Wenn so viel Geld (weitaus mehr als der monatliche Unterhalt) aufgrund dieser Uebertragung ausgezahlt wird (bzw. nicht eingehalten), muss Herr B immer noch Unterhalt zahlen?
Zusatz zur zweiten Frage: so wie es sich darstellt bekommt Paar A Geld von Herrn B und noch Geld vom Staat. Nur Herr B zahlt, ohne Ansprueche geltend machen zu koennen (steuerliche Verguenstigungen).
Nun verdient Herr A viel Geld und hat Herrn B gebeten, ein offiziell ausschauendes Schriftstueck zu unterzeichnen, weil damit, so Herr A, viel Steuern gespart werden koenne - fuer Herrn A und damit letztlich fuer Paar A. Die Rueckzahlungen bzw. Steuererleichterung wird auf mehrere zehntausend Euro pro Jahr angelegt (Herr A verdient richtig viel Geld). Das Schriftstueck besagt durch die Unterschrift von Herrn B, dass das Kind von B (und Frau A) im Haushalt der As lebt (wahrscheinlich, aber das ist auch Frage 1).
Fragen:
1. Um was fuer eine (steuerliche) Befreiung fuer die As koennte es sich handeln, die das Schriftstueck ermoeglicht?
2. Wenn so viel Geld (weitaus mehr als der monatliche Unterhalt) aufgrund dieser Uebertragung ausgezahlt wird (bzw. nicht eingehalten), muss Herr B immer noch Unterhalt zahlen?
Zusatz zur zweiten Frage: so wie es sich darstellt bekommt Paar A Geld von Herrn B und noch Geld vom Staat. Nur Herr B zahlt, ohne Ansprueche geltend machen zu koennen (steuerliche Verguenstigungen).