Trennung, zwei Kinder, Sorgerecht...?

Gehörnter - x

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Guten Tag,
ich habe am Anfang der Woche meine Frau vor die Tür gesetzt. Nach gut einem dreiviertel Jahr und viel Streit ist es dann am Dienstag eskaliert!
Meine Frau (verheiratet seit Dez.08) haben zwei Kinder(6 J. und 20 Monate). Sie wollte 2007 unbedingt noch ein zweites und ich stimmte dann auch zu. Unser Sohn ist aber um einiges agiler als unsere Tochter und bereitet meiner Frau halt Stress. Ich kann ihr da aber unter die Arme greifen, ich bin viel zu Hause(nicht arbeitslos, ausgegliederter Beamter). Ich bringe meine Tochter in den Kiga, nehme desöfteren meinen Sohn mit wenn ich den Einkauf erledige, ich koche und spüle ab, ich mache meinen Sohn frisch!
Das ist meiner Frau aber noch nicht genug!!! Sie ist nur Hausfrau und Mutter und lässt Sätze los, wie z.B: "Ich habe keine Zeit zum kochen" oder "Ich bin überfordert", "Ich habe keine Qualitätszeit mehr" ! (Kann ich nicht nachvollziehen)
Nun hat sie seit ca. 8 Monaten das Partyleben entdeckt und kommt in für mich schlechten Wochen dreimal die Woche mitten in der Nacht heim und ist betrunken und bekifft!
Morgends bekommt sie dann natürlich für die Kinder den Hintern nicht aus dem Bett! Am Donnerstag wollte sie an mein Konto, Geld abheben...! Donnerstag ist Ausgehtag, das Geld wäre in der Kneipe gelandet! (Seh ich nicht ein)
Jetzt kommt es voraussichtlich zum grossen Knall. Ich gebe einer Mutter mit diesem Lebenswandel aber nicht meine Kinder, zumal da noch ein anderer Mann im Spiel ist. Ein mittelloser Arbeitsloser Kiffer, sie haben wohl vor 16 Jahren mal Körperflüssigkeiten ausgetauscht! (Hab ich so im Tagebuch gefunden, deswegen der Rauswurf, die Scheibe der Haustür hat sie auch zertreten).So reagiert sie auch den Kindern gegenüber. Ich frage mich wie sie das alleine hinbekommen will , wenn sie mit mir zusammen schon überfordert war.Ich bekomme das jetzt alleine auch gut hin, alle sind gut versorgt! Eine Mutter verhält sich anders und ist für die Kinder da!

Ich verstehe Sie nicht und sie macht sich keine Gedanken über die Konsequenzen,
Keine Arbeit, Wohnung, Finanzen etc...!!!

Was haltet ihr davon, wie gehe ich am besten vor???
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Die Polizei kann eine Ehefrau höchstens 24 Stunden aus der gemeinsamen Wohnung verbannen (Platzverweis).
Dann muß der Ehemann seiner Gattin wieder den Zutritt gewähren. Wenn er sich bedroht fühlt, kann er mit Hilfe eines Anwaltes eine einstweilige Verfügung besorgen und die Ehegattin aus der Wohnung klagen. Eigenmächtig hat er kein Recht, ihr den Zutritt zu verweigern.

Ich habe heute in einer Fachzeitschrift dazu was gelesen, hätte ich mir das mal bloß besser gemerkt. Auf jeden Fall hat die Polizei das Ziel, gegen Gewalt in der Familie in der Zukunft strenger vorzugehen. So kann mittlerweile von Amts wegen ein Verfahren gegen die prügelnde Ehefrau eingeleitet werden, auch wenn der Mann sich nicht traut, Strafantrag zu stellen. Die Polizisten können die Frau allerdings nur für ein paar Stunden aus der Wohnung verweisen. Diese Zeit soll zukünftig noch ausgedehnt werden. Waren entweder 48 oder 64 Stunden, die zukünftig möglich sein können.

Deine Frau kann demnach nicht dauerhaft aus eurer Wohnung verbannt werden. Was hilft das Wissen jedoch...da hilft nur AUSZIEHEN!! Wenn er nicht aufpasst hat er demnächst eine Klage wegen Körperverletzung am Hals (gerechtfertigt oder nicht).

Sie soll sich eine eigene Wohnung (oder Zimmer) suchen, anders wird sich ja wohl keine gütliche Einigung finden lassen!

So sehr ich deine Hörner verstehe:
Wenn du mich fragst, würde ich dir empfehlen, noch heute deine Frau anzurufen und ihr mitteilen, daß sie wieder in eure Wohnung kann. Fahre notfalls auch mit dem Auto herum und sammle die Untreue ein, egal in welchem Zustand und bringe sie zu euch nach hause. Rede nicht unnötig, eher wenig, wahrscheinlich kannst du sie sowieso nur noch ins Bett legen und Handtücher reichen. Kündige an, daß aber schon bald darüber geredet werden muss, ob sie sich nicht eine eigene Whg. nehmen kann oder will. Um nicht rechtliche Nachteile zu bekommen.
Es muss ihr weiterhin aber klar sein, daß sie dir nichts antun darf, auch nicht mit Worten. Ihren Geliebten oder Haschpappi musst du zumindest nicht in eurer Whg. dulden bzw. irgendwie unterstützen.

Versuche, die Adresse des Mannes herauszufinden. Wohnt er da wirklich?
Sammle einfach Informationen über den - aber alles auf legale Weise. Keine Gesetze übertreten!
Denn einer späteren Gerichtsverhandlung, sofern die kommt, kannst du den anderen Mann als Zeugen oder bestenfalls als Scheidungsgrund verwenden. Mach das alles so, ohne dass es sie bemerken kann.
Ja, es stimmt, es wird nicht mehr mit der Schuldfrage geschieden. Aber es kann sich erheblich auf spätere Unterhaltsverpflichtungen auswirken...
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Verheiratet --> habt ihr beide gleichberechtigt das Sorge- und AB-Recht.

Wenn Trennung, dann muss das besprochen werden. Mit Kindern ist das ganz schwierg. Es kann auch in der bestehenden gemeinsamen Wohnung getrennt gelebt werden. Jugendamt kann eventuell nächste Woche helfen.

Lasse dich durch nichts weiter provozieren oder hinreissen. Du darfst dir jetzt nicht einen einzigen Ausraster mehr erlauben!!!

Sicher, sie ist die Schuldige, die Sünderin, - es berechtigt dich aber in keinster Weise dazu, dir irgenwelche Strafen oder Busse für sie auszudenken und auszuüben: Es gibt kein Deutsches Gesetz, daß Ehebruch/Seitensprung verbietet.
Und wenn du mich fragst, sie auch nicht mehr küssen/anfassen/schlagen/beleidigen. Das alles nicht.

Sehr wichtig werden jetzt für dich die Begriffe Kindeswohl, Elternbeziehung, Paarbeziehung(die habt ihr gerade nicht), Drogen-Entzug


Konzentriere dich auf die Kinder. Deine noch-Frau nicht belehren wollen. Sie nicht beschimpfen. Sie soll nach ein paar Tagen wieder in der Lage sein, für die Kinder da zu sein. Wenigstens stundenweise.

Elterliche Sorge im Bürgerlichen Gesetzbuch (Auszug)
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§ 1627 BGB (Ausübung der elterlichen Sorge)
Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohle des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen.
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§ 1631 BGB (Inhalt der Personensorge)
(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
(2) Entwürdigende Erziehungsmaßnahmen, insbesondere körperliche und seelische Mißhandlungen, sind unzulässig.
...
...
§ 1686 BGB (Auskunftsanspruch)
Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigten Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Über Streitigkeiten entscheidet das Familiengericht.
...
...
etc, usw.
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Der Streit ums Geld

-> http://www.fernkurse-fuers-leben.de/infothek/streitgeld.htm

http://community.rabeneltern.biz/thread.php?threadid=5641

http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/fzr/wochenthemen/index.html?thema=wochenthema200705.html

http://www.gutefrage.net/frage/keine-vollmacht-auf-konto-des-ehemannes


Momentan weiss ich nur, daß du sie nicht hungern lassen darfst. Ihr habt gemeinsame Kinder, also muss sie auch Anschaffungen, Einkäufe für die Kinder (ohne dich) machen können.
Wenn du alle Warmmiete kosten selber tätigst, bzw. Dauerauftrag - und ihr euch ein neues Haushalts-Kinder-Ausgaben-Konto einrichten lasst, auf das du z.B. 500,- überweist?
 
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