brauche Rat -  umgang für nichtehelichen vater

N

Nordsee

Guest
ich hofe,ihr könnt mir einige tipps geben.
ich bin im 6. monat schwanger und das kind ist von meinem exfreund.
aus verschiedenen,ziemlich komplizierten gründen,kann ich ihn nicht als vater angeben.die anerkennung der vaterschaft habe ich allerdings schon lange schriftlich von ihm,denn man weiß ja nie was einmal passiert.
der unterhalt ist unter uns geregelt,wird auch beim jugendamt nicht beantragt.
nun möchte er gern umgang mit seinem kind und ich bin auch sehr dafür.ich möchte,daß er,trotz der umstände,jede möglichkeit hat sein kind zu sehen.
da das in meinem ermessen liegt,haben wir da auch kein problem.
aber was ist,wenn er z.b. das kind bei sich hat,es passiert etwas (was wir nicht hoffen wollen) und er darf nicht entscheiden? sprich ein medizinischer eingriff und ich bin,aus welchem grund auch immer,nicht erreichbar?
es kann so viel passieren und er wird keine rechte haben.
wäre es da vielleicht möglich,schon jetzt beim notar ein schriftstück zu verfassen,daß ihm rechte einräumt,obwohl er nicht der "ofizielle"vater ist?
ich wäre für jede idee dankbar,denn das bereitet uns kopfzerbrechen.

vielen dank
nordsee
 

mellipop

***Jungsmami***
Er muss beim Jugendamt die Vaterschaft anerkennen- mit einem Schriftstück, welches durch eine Person vom JA beglaubigt wird.
 
M

Mafa

Guest
Hallo Nordsee,

wie ich deinen Zeilen entnehme, wollt ihr den Vater des Kindes nicht angeben.

Sofern ihr keine Sozialleistungen ( hier der Unterhaltsvorschuß ) beansprucht -
(außgenommen dem, was Dir zusteht, Kindergeld, Erziehungsgeld etc.)
wird keiner geschädigt.

Auch wegen dem " wenn mal was passiert" brauchst du dir keine Sorgen zu machen, im Notfall wird das Kind immer behandelt - auch ohne ausdrückliche Zustimmung. Hier würde ich raten, eine kurze schriftliche Vollmacht zu erteilen, ähnlich wie du diese im Kindergarten oder Ferienlager erteilen würdest.

Wenn dir mal was passiert (was wir nicht hoffen) wäre ebenfalls eine schriftliche Erklärung wg. Vormundschaft / später Sorgerecht hilfreich.

Sicherlich solltet ihr dann nach der Geburt noch eine Umgangs- und Unterhaltsvereinbarung treffen, dieses geht auch ohne Anwalt ( - wenn du ganz sicher gehen willst, besser über einen Notar).

Als Mutter kannst du im Zweifelsfall noch immer zum Jugendamt gehen.....

Nach der Geburt kannst du beim Standesamt zum Vater schreiben: keine Angaben.


Gruß


Manfred
 
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