P
paulina
Guest
Hallo!
Eine Bekannte von mir möchte den Kontakt zu dem Vater ihres Kindes möglichst gering halten. Aus diesem Grund beabsichtigt sie zu ihrer Mutter rnd. 6 BAhnstunden weit weg zu ziehen, da sie sich einbildet, der Kindsvater würde den Aufwand der Fahrt für eine Stunde alle drei Wochen (das Kind ist 5 Monate alt) nicht auf sich nehmen.
Unabhängig von der Seite des Fahrers mache ich mir Gedanken um meine Bekannte, denn ihre Situation insgesamt an dem neuen Wohnort ist zu neu und unsicher - unabhängig davon, dass ich mir nicht sicher bin, ob sie sich mit ihrer Annahme bezüglich des Vaters nicht irrt, zumal ich denke, dass er bei unserer "wunderbaren" Antimutterrechtssprechung (sorry, musste mal so gesagt werden, auch wenn ich das aktuelle Recht einigen Vätern gönne.) Wege findet. Er ist sowieso schnell dabei, zum Jugendamt zu gehen, wenn ihm etwas aufstößt! Irre ich mich da oder gibt es hier tatsächlich rechtliche Regelungen, denen meine Bekannte eben nicht weglaufen kann??
Eine Bekannte von mir möchte den Kontakt zu dem Vater ihres Kindes möglichst gering halten. Aus diesem Grund beabsichtigt sie zu ihrer Mutter rnd. 6 BAhnstunden weit weg zu ziehen, da sie sich einbildet, der Kindsvater würde den Aufwand der Fahrt für eine Stunde alle drei Wochen (das Kind ist 5 Monate alt) nicht auf sich nehmen.
Unabhängig von der Seite des Fahrers mache ich mir Gedanken um meine Bekannte, denn ihre Situation insgesamt an dem neuen Wohnort ist zu neu und unsicher - unabhängig davon, dass ich mir nicht sicher bin, ob sie sich mit ihrer Annahme bezüglich des Vaters nicht irrt, zumal ich denke, dass er bei unserer "wunderbaren" Antimutterrechtssprechung (sorry, musste mal so gesagt werden, auch wenn ich das aktuelle Recht einigen Vätern gönne.) Wege findet. Er ist sowieso schnell dabei, zum Jugendamt zu gehen, wenn ihm etwas aufstößt! Irre ich mich da oder gibt es hier tatsächlich rechtliche Regelungen, denen meine Bekannte eben nicht weglaufen kann??