Umgangsrecht

GS_Biker

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Moin Moin,

da jetzt eine Scheidung im Hause kündigt, habe ich viele Fragen.
Aber erst mal zum Sachverhalt. Meine Frau und ich, haben 2 Kinder.Sie ist jetzt ausgezogen zu Ihrer Schwester.Dort steht auch der neue Lover schon in den Startlöchern.Sie ist einfach nicht mehr mit den Kindern aus dem Weihnachtsurlaub zurück gekehrt, hat die Kinder einfach abgemeldet und im neuen Ort wieder angemeldet. Das Sie es ohne meine Zustimmung nicht darf, weiß ich, ist aber ein anderes Thema.Momentan darf ich die Kinder noch am Wochenende sehen (mit Übernachtung), unabhängig von der 14 Tage Regelung.Dies wird sich aber bald ändern, glaub ich. Sie macht Druck und möchte das ABR für sich und eventuell das vorläufige Sorgerecht. Ich solle Ihr das ABR übertragen, wenn nicht, klagt Sie. So Ihre Aussage.
Wohnen tut Sie jetzt 100 km von Ihrem alten Wohnort entfernt.Mir ist es nicht möglich, eben mal die Kinder unter der Woche zu besuchen.(Schichtdienst, auch am Wochenende).Meine Fragen sind wie folgt:Was kann Sie mit dem alleinigen ABR machen? Kann Sie noch weiter von mir entfernt wohnen? Bekommt Sie es so ohne weiteres? Wieso darf ein Mann die Kinder nur am Wochenende, max alle 14 Tage sehen? Frau hat Sie ständig um sich. Und wegen der Entfernung kann ich nicht mal eben auf ein Eis oder so vorbei fahren. Das kann doch nicht im Interesse der Kinder sein.Sie wollen den Kontakt zu mir und ich auch.Der neue Freund von meiner EX hat mehr Kontakt, wie der eigene Vater.Bezahlen darf ich aber.
Wer macht solche Gesetze? Ich denke es ist immer alles im Sinne der Kinder.
Aber was hier abläuft, das kannes nicht sein.Welche Regelungen gibt es beim abholen oder bringen der Kinder?Muß ich dafür Sorgen?

So reicht erstmal.Über ein paar Antworten, wär ich dankbar.

LG Micha

ABR=Aufenthaltsbestimmungsrecht
 

melaniem

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Darf ich fragen, Wie alt Deine/Eure Kinder sind?
Wenn ich mich richtig entsinne, haben sie ab einem gewissen Alter ein Mitspracherecht.

Das ABR bekommt, meines Wissens, derjenige zugesprochen, bei dem die Kinder überwiegend leben. Ob es Einschränkungen, was die Entfernung betrifft, gibt, kann ich Dir leider nicht beantworten.

Was das Abholen und Bringen angeht.
Derjenige, der das Umgangsrecht hat, ist verpflichtet die Kinder pünktlich abzuholen und auch pünktlich wieder abzuliefern. Sollte dies einmal nicht möglich sein, sollte/muß derjenige rechtzeitig Bescheid geben.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.
LG Melanie
 

Krypa

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Hallo GS_Biker,

nun, was die Mama da gemacht hat, ist schon Kindesentführung.
Nur, leider ahnden das deutsche Richter nicht, sondern schreiben sogar das Ergebnis solchen Faustrechts als 'Kontinuität' fest.
Es bringt nichts, hier mit Mama ums Aufenthaltsbestimmungsrecht zu streiten. Es ist besser für einen Vater, vor Gericht zu sagen, jo, es ist schon ok. wenn die Geiseln, äääh, sorry, Kinder, bei der Mutter leben. Dann nämlich läuft so ein Antrag auf Zusprechen des Aufenthaltsbestimmungsrechts ins Leere. Für spätere Umzüge sollte man sich freilich eine Klage ausdrücklich vorbehalten, um hier nicht einen Freifahrtschein auszustellen.
Du könntest auch anwaltlich sondieren, ob die Gerichte für den Wohnort der Kinder
evtl. eine Kostenbeteiligung desjenigen Elternteils, das die Entfernung geschaffen hat, ausurteilen. Es heißt immer so schön und vordergründig, ''der Umgangsberechtigte'' habe die Kosten zu tragen, vergißt aber dabei, daß in erster Linie die Kinder umgangsberechtigt sind.

MfG Kyypa
 
U

User8

Guest
Hallo,
wir konnten das mit der drohenden Scheidung ja schon im Vorfeld miterlben, tut mir leid das es nun tatsächlich soweit gekommen nist.
Ich bin( wie man ja vielleicht schon gemerkt hat) ja grundsätzlich schon dafür zu versuchen soweit nur irgend möglich die Dinge ohne "Krieg" ( per Anwalts schreiben hin und her) zu lösen.
Überhaupt nicht in Ordnung finde ich das deine Bald-Ex- Frau so unehrlich zu dir wahr. Und es erscheint einem fast so als hätte sie alles sorgfältig geplant- um genau das zu erreichen was sie jetzt hat....
Auch wenn einem vielleicht als Erstes das Wort " Kindesentführung" einfällt- würde ich jetzt sowas nicht an ihren Kopf werfen. Es bringt dir gar nichts wenn dadurch eine "Hass" Lawine auslöst. Also...versuch ruhig zu bleiben. das wäre mein erster rat an dich( so schwer es dir fällt- und so sehr man dich auch verstehen kann)Soweit ich weiß fällt das übrigens eher unter dem begriff Kindesentziehung, denn du weißt ja wo sie sind und mit wem sie da sind.
Ich bin ja auch seid November geschieden und wohne ein ganzes Stück von meinem Ex- Mann weg. ich habe ihm das aber nicht verheimlicht, und zudem sind wir auch schon länger davor getrennt lebend gewesen.
Ich versuche jetzt mal einigermaßen übersichtlich meine Gedanken loszuwerden.
Übertrage NICHT das Sorgerecht allein auf sie. Bei meiner Scheidung hat meine Anwältin mir/ uns gesagt das man das GEMEINSAME Sorgerecht im Fall einer Scheidung immer hat- außer einer der Partner beantragt das alleinige. Dafür muß aber schon ein Grund vorhanden sein. Also wenn der Vater gefährlich ist oder so.
Das Aufenthaltsbestimungsrecht sagt eben aus wo das Kind lebt. Bei einer für
großen Entfernung bietet sich das deswegen an, damit man für bestimmte schnelle Entscheidungen als einzelner Elternteil seine Unterschrift setzten kann.Zum Beispiel anstehende Not-OP....
Die Einwilligung des Partners braucht man trotzdem weiterhin das Ok des anderen z.B bein Eröffnen eines Bankkontos für das Kind.
Wenn sich bei euch die Fronten so erhärtet haben rate ich dir einen Anwalt zu nehmen....übrigens kannst du auch um ein gemeinsames gespräch in Anwesenheit der Anwälte bitten. Und dabei alle Fragen um das Aufenthaltsbestimmungsrecht klären. Auf jeden Fall kann man sich- selbst wenn man das hat noch lange nicht alles erlauben, vor allen wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht hast- und darauf solltest du bestehen.
Was genau befürchtest du denn wenn sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat?
L.G
Rebecca
 

GS_Biker

Neues Mitglied
Hi Rebecca,

und Danke für Deine Antwort.
Für mich war es eigentlich auch klar, das Sie geht. Wollte es aber nicht war haben,
weil Sie einfach sehr Sprunghaft ist.Nur Sie hat halt momentan so viel Rückendeckung, das Sie planlos Vorwärts strebt.Das Sie zur Majonette ihrer Schwester geworden ist, begreift Sie nicht. Egal, um Sie geht es hier auch nicht.
Ich habe Angst meine Kinder zu verlieren. Aus den Augen aus dem Sinn.Man weiß es nicht, wie Sie dort beeinflußt werden.Ihre Schwester ist ein Schwein.Mir sagte Sie, das meine Frau mich noch liebt und dabei wußte Sie schon, das Sie einen neuen am Start hatte.Vor 4 Jahren versuchte Sie uns schon mal auseinander zu bringen. Sie hatte es nicht geschafft, aber dafür jetzt.Dazu kommt, das Sie sehr Proletenhaft veranlagt ist.Worte wie" Dich alte Sau mach ich fertig" gehören zur Umgangssprache, wenn Sie mit mir spricht.
Jedenfalls ist das das neue Umfeld, wo meine Kinder aufwachsen.1 Kinderzimmer für 4 Kinder.Jungs und Mädchen zusammen, in einer Frauen-WG.
Ich kann es nicht ändern.
Dazu kommt, das ich momentan nicht am Leben meiner Kinder beteiligt werde.Absprachen, Regeln usw kommen nur von Ihr.Ich hatte gerade gestern Bescheid bekommen, was die Kinder überhaupt zu Weihnachten bekommen hatten.
Sie pfeift auf alles.
Nur auf Unterhalt nicht. Da weiß Sie, wo es was gibt.
Ich beneide die Väter,die ein Umgangsrecht außerhalb der Gesetze haben.
Die es auch gut wegsteken können, wenn Ihre Kinder wieder abgeholt werden.
Für mich bricht jedesmal eine Welt zusammen und ich brauch ne gute Woche bis ich wieder auf dem Damm bin.
Ich verstehe jetzt auch einige Väter, die sich lieber ganz von den Kindern lossagen.Haben dann nicht ständig den Schwerz.
Wie handhaben es denn andere mit dem Besuchen?
Wie kommt Ihr darüber hinweg?
Wie verhaltet Ihr euch, gegenüber der KM?

LG Micha
 
U

user5fm

Guest
Was kommt mir das bekannt vor???
Kannst ja mal mein Blog lesen, da habe ich die Lebensgeschichte von meinem Mann ansatzweise niedergeschrieben.
Als Mann hat man in Deutschland leider immer noch schlechte Karten. Mein Mann hat damals, leider, auf sein Sorgerecht verzichtet, das JA hat ihn dazu überedet. Danach hatte er keine Chancen mehr.
Auch seine Ex ist mit den Kindern weg, ohne sein Wissen, aber er konnte nix machen. Ich meine es sind Kinder im Spiel, er wollte nicht mit der Polizei kommen und sein Umgangsrecht so umsetzten.
Aber wenn du magst dann lese mal, ich versuch das mal zu verlinken.
 
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