Moin Moin,
da jetzt eine Scheidung im Hause kündigt, habe ich viele Fragen.
Aber erst mal zum Sachverhalt. Meine Frau und ich, haben 2 Kinder.Sie ist jetzt ausgezogen zu Ihrer Schwester.Dort steht auch der neue Lover schon in den Startlöchern.Sie ist einfach nicht mehr mit den Kindern aus dem Weihnachtsurlaub zurück gekehrt, hat die Kinder einfach abgemeldet und im neuen Ort wieder angemeldet. Das Sie es ohne meine Zustimmung nicht darf, weiß ich, ist aber ein anderes Thema.Momentan darf ich die Kinder noch am Wochenende sehen (mit Übernachtung), unabhängig von der 14 Tage Regelung.Dies wird sich aber bald ändern, glaub ich. Sie macht Druck und möchte das ABR für sich und eventuell das vorläufige Sorgerecht. Ich solle Ihr das ABR übertragen, wenn nicht, klagt Sie. So Ihre Aussage.
Wohnen tut Sie jetzt 100 km von Ihrem alten Wohnort entfernt.Mir ist es nicht möglich, eben mal die Kinder unter der Woche zu besuchen.(Schichtdienst, auch am Wochenende).Meine Fragen sind wie folgt:Was kann Sie mit dem alleinigen ABR machen? Kann Sie noch weiter von mir entfernt wohnen? Bekommt Sie es so ohne weiteres? Wieso darf ein Mann die Kinder nur am Wochenende, max alle 14 Tage sehen? Frau hat Sie ständig um sich. Und wegen der Entfernung kann ich nicht mal eben auf ein Eis oder so vorbei fahren. Das kann doch nicht im Interesse der Kinder sein.Sie wollen den Kontakt zu mir und ich auch.Der neue Freund von meiner EX hat mehr Kontakt, wie der eigene Vater.Bezahlen darf ich aber.
Wer macht solche Gesetze? Ich denke es ist immer alles im Sinne der Kinder.
Aber was hier abläuft, das kannes nicht sein.Welche Regelungen gibt es beim abholen oder bringen der Kinder?Muß ich dafür Sorgen?
So reicht erstmal.Über ein paar Antworten, wär ich dankbar.
LG Micha
ABR=Aufenthaltsbestimmungsrecht
da jetzt eine Scheidung im Hause kündigt, habe ich viele Fragen.
Aber erst mal zum Sachverhalt. Meine Frau und ich, haben 2 Kinder.Sie ist jetzt ausgezogen zu Ihrer Schwester.Dort steht auch der neue Lover schon in den Startlöchern.Sie ist einfach nicht mehr mit den Kindern aus dem Weihnachtsurlaub zurück gekehrt, hat die Kinder einfach abgemeldet und im neuen Ort wieder angemeldet. Das Sie es ohne meine Zustimmung nicht darf, weiß ich, ist aber ein anderes Thema.Momentan darf ich die Kinder noch am Wochenende sehen (mit Übernachtung), unabhängig von der 14 Tage Regelung.Dies wird sich aber bald ändern, glaub ich. Sie macht Druck und möchte das ABR für sich und eventuell das vorläufige Sorgerecht. Ich solle Ihr das ABR übertragen, wenn nicht, klagt Sie. So Ihre Aussage.
Wohnen tut Sie jetzt 100 km von Ihrem alten Wohnort entfernt.Mir ist es nicht möglich, eben mal die Kinder unter der Woche zu besuchen.(Schichtdienst, auch am Wochenende).Meine Fragen sind wie folgt:Was kann Sie mit dem alleinigen ABR machen? Kann Sie noch weiter von mir entfernt wohnen? Bekommt Sie es so ohne weiteres? Wieso darf ein Mann die Kinder nur am Wochenende, max alle 14 Tage sehen? Frau hat Sie ständig um sich. Und wegen der Entfernung kann ich nicht mal eben auf ein Eis oder so vorbei fahren. Das kann doch nicht im Interesse der Kinder sein.Sie wollen den Kontakt zu mir und ich auch.Der neue Freund von meiner EX hat mehr Kontakt, wie der eigene Vater.Bezahlen darf ich aber.
Wer macht solche Gesetze? Ich denke es ist immer alles im Sinne der Kinder.
Aber was hier abläuft, das kannes nicht sein.Welche Regelungen gibt es beim abholen oder bringen der Kinder?Muß ich dafür Sorgen?
So reicht erstmal.Über ein paar Antworten, wär ich dankbar.
LG Micha
ABR=Aufenthaltsbestimmungsrecht