Manuella11
Neues Mitglied
Grüß Gott an alle Forenteilnehmer, bin die "Neue" und Grüße alle Kinder, Mütter und Väter
Nun meine Frage: beim JA besteht Beistandschaft für meine 17 j. Tochter und es gibt einen Titel über das 18. Lebensjahr hinaus. Im Zuge der Neuberechnung des vollj. UH für privilegierte Volljährige (geht noch zur Schule-Realschule) wurden Gehaltsabrechnungen des Vaters angefordert. Im Januar wird Tochter 18J.Durch die Offenlegung der letzten 12 Abrechnungen wurde ich aufmerksam auf folgendes:Netto minus 5% berufsbedingte Aufwendungen ergab einen Durschnittsverdienst von 1485.- € monatl. Netto. Vater zahlt UH lt.DT der 1. Einkommensstufe in der 3. Altergruppe von 288.- € pro Monat.Auch hätte eine Höherstufung stattfinden müssen, da er nur für eine Person Unterhaltsverpflichtet ist- Lt. DT 2.EK-gruppe 1300.-€ bis 1500.- € macht = 309.- € pro Monat durch die Höherstufung in EK-Gruppe 3 abzüglich anteiliges KG = 312.- € pro Monat.Das macht eine Diffrz. von 24.- € pro Monat aus. Frage : besteht Anspruch auf Nachzahlung - wer ist dafür zur Verantwortung zu ziehen JA ? da Beistand, sollte man sich einen RA nehmen da Untätigkeit des JA.Hätte ich die Gehaltsabrechnungen nicht zufällig von dem RA des Vaters bekommen, wäre mir der erhöhte Verdienst seit Jahren ,nicht aufgefallen. Habe dem JA die Gehaltsabrechnungen übergeben und auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht. JA sagte lapidar zu mir:" ich hätte ja nie was gesagt. Beistand ist ja für Vaterschaftsfeststellung und Unterhalt zuständig. Seit Jahren ist keine Gehaltsüberprüfung veranlasst worden - noch nichtmal wenn alle 2 Jahre die neue DT zum tragen kam. Ist das i.O.? wie siehts mit Schadensersatz aus ? Evtl. erging es einem Forenteilnehmer ganauso und kann mir mit Auskünften behilflich sein.1000 Dank an ALLE die mir helfen wollen !!!
Nun meine Frage: beim JA besteht Beistandschaft für meine 17 j. Tochter und es gibt einen Titel über das 18. Lebensjahr hinaus. Im Zuge der Neuberechnung des vollj. UH für privilegierte Volljährige (geht noch zur Schule-Realschule) wurden Gehaltsabrechnungen des Vaters angefordert. Im Januar wird Tochter 18J.Durch die Offenlegung der letzten 12 Abrechnungen wurde ich aufmerksam auf folgendes:Netto minus 5% berufsbedingte Aufwendungen ergab einen Durschnittsverdienst von 1485.- € monatl. Netto. Vater zahlt UH lt.DT der 1. Einkommensstufe in der 3. Altergruppe von 288.- € pro Monat.Auch hätte eine Höherstufung stattfinden müssen, da er nur für eine Person Unterhaltsverpflichtet ist- Lt. DT 2.EK-gruppe 1300.-€ bis 1500.- € macht = 309.- € pro Monat durch die Höherstufung in EK-Gruppe 3 abzüglich anteiliges KG = 312.- € pro Monat.Das macht eine Diffrz. von 24.- € pro Monat aus. Frage : besteht Anspruch auf Nachzahlung - wer ist dafür zur Verantwortung zu ziehen JA ? da Beistand, sollte man sich einen RA nehmen da Untätigkeit des JA.Hätte ich die Gehaltsabrechnungen nicht zufällig von dem RA des Vaters bekommen, wäre mir der erhöhte Verdienst seit Jahren ,nicht aufgefallen. Habe dem JA die Gehaltsabrechnungen übergeben und auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht. JA sagte lapidar zu mir:" ich hätte ja nie was gesagt. Beistand ist ja für Vaterschaftsfeststellung und Unterhalt zuständig. Seit Jahren ist keine Gehaltsüberprüfung veranlasst worden - noch nichtmal wenn alle 2 Jahre die neue DT zum tragen kam. Ist das i.O.? wie siehts mit Schadensersatz aus ? Evtl. erging es einem Forenteilnehmer ganauso und kann mir mit Auskünften behilflich sein.1000 Dank an ALLE die mir helfen wollen !!!