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Hallo, ich habe einen Sohn mit 17 Jahren, er lebt bei meiner geschiedenen Frau.
Nun ist es so das er eine Berufsausbildung macht und 500 Euro verdient.
Muss ich da eigentlich noch Unterhalt zahlen ???
ja Du wirst weiterhin zahlen müssen, aber weniger.
Die Ausbildungsvergütung wird um den ausbildungsbedinten Mehrbedarf (ist je nach OLG unterschiedlich. meist 90€) gekürzt, und dann zur Hälfte vom KU gekürzt.
war in der selben situation
bin 1 monat nach meinen18. mit der ausbildung fertig geworden und mein vater musste mir bis zur beendigung meiner ausbildung vollen unterhalt bezahlen. da wurde nix irgendwie angerechnet.
packt dein sohn die ausbildung nicht und fängt eine neue an musst du weiter zahlen
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