BlnClaudi70
Mitglied
Hallo,
sagt mal, wie läuft es eigentlich, wenn mein Sohn in 4 Jahren volljährig ist? (Huch, in 4 Jahren schon, bin ich nicht eben erst mit dem kleinen Bündel aus dem Krankenhaus raus? ).
Sein "Vater" hat noch nie Unterhalt gezahlt. Da es ein nichtehel. Kind ist, kümmert sich jetzt noch das Jugendamt -Amtspflegschaft-. Es ist jedoch nix zu holen. Er ist hoch verschuldet, ist poliz. gemeldet bei seiner Schwester und geht -so wie ich ihn einschätze und kurzweilig auch wusste- schwarz arbeiten. Strafantrag läuft auch. Wo genau er wohnt ... keine Anhnung, da seit ca. 1 1/1 Jahren gar kein Kontakt mehr besteht. Er hat noch ein weiteres Kind -weitaus jünger- für das er lt. Jugendamt vor 2 Jahren zahlte.
Wie läuft das nun, wenn mein Sohn volljährig wird, muss er dann selber klagen? Ist zwar noch nen bisschen hin, würde mich aber schon mal jetzt interessieren. U. a., ob ich meinem Sohn zum 18. eine Rechtsschutzversicherung in weiser Voraussicht sponser
sagt mal, wie läuft es eigentlich, wenn mein Sohn in 4 Jahren volljährig ist? (Huch, in 4 Jahren schon, bin ich nicht eben erst mit dem kleinen Bündel aus dem Krankenhaus raus? ).
Sein "Vater" hat noch nie Unterhalt gezahlt. Da es ein nichtehel. Kind ist, kümmert sich jetzt noch das Jugendamt -Amtspflegschaft-. Es ist jedoch nix zu holen. Er ist hoch verschuldet, ist poliz. gemeldet bei seiner Schwester und geht -so wie ich ihn einschätze und kurzweilig auch wusste- schwarz arbeiten. Strafantrag läuft auch. Wo genau er wohnt ... keine Anhnung, da seit ca. 1 1/1 Jahren gar kein Kontakt mehr besteht. Er hat noch ein weiteres Kind -weitaus jünger- für das er lt. Jugendamt vor 2 Jahren zahlte.
Wie läuft das nun, wenn mein Sohn volljährig wird, muss er dann selber klagen? Ist zwar noch nen bisschen hin, würde mich aber schon mal jetzt interessieren. U. a., ob ich meinem Sohn zum 18. eine Rechtsschutzversicherung in weiser Voraussicht sponser