L
Loulou
Guest
Unterhalt volljähr.Kind/eig. Haushalt
Meine Tochter, 19 J., Schülerin, ist vor ein paar Monaten bei ihrem Vater ausgezogen und hat jetzt, zusammen mit einer Freundin, eine eigene Wohnung. Vorher habe ich, gemäß Düsseldorfer Tabelle, Unterhalt für sie an meinen Ex-Mann gezahlt. Was die neue Situation angeht, bestehen Uneinigkeiten. Meiner Meinung nach müsste der Barunterhalt für das Kind, da es nicht mehr bei einem der Elternteile lebt, NICHT mehr nach Düsseldorfer Tabelle berechnet, sondern mit einer Pauschale von EUR 600,- angesetzt werden (inkl. Kindergeld), wobei dieser Betrag anteilig nach Nettoeinkommen, zwischen den Eltern aufgeteilt werden müsste. Ist dies richtig so, oder gilt doch noch die Düsseldorfer Tabelle für Kinder ab 18?
Vielen Dank im Voraus für jede Antwort!
Loulou
Meine Tochter, 19 J., Schülerin, ist vor ein paar Monaten bei ihrem Vater ausgezogen und hat jetzt, zusammen mit einer Freundin, eine eigene Wohnung. Vorher habe ich, gemäß Düsseldorfer Tabelle, Unterhalt für sie an meinen Ex-Mann gezahlt. Was die neue Situation angeht, bestehen Uneinigkeiten. Meiner Meinung nach müsste der Barunterhalt für das Kind, da es nicht mehr bei einem der Elternteile lebt, NICHT mehr nach Düsseldorfer Tabelle berechnet, sondern mit einer Pauschale von EUR 600,- angesetzt werden (inkl. Kindergeld), wobei dieser Betrag anteilig nach Nettoeinkommen, zwischen den Eltern aufgeteilt werden müsste. Ist dies richtig so, oder gilt doch noch die Düsseldorfer Tabelle für Kinder ab 18?
Vielen Dank im Voraus für jede Antwort!
Loulou