brauche Rat -  Unterhalt vollj.ähr./eig. Haushalt

L

Loulou

Guest
Unterhalt volljähr.Kind/eig. Haushalt

Meine Tochter, 19 J., Schülerin, ist vor ein paar Monaten bei ihrem Vater ausgezogen und hat jetzt, zusammen mit einer Freundin, eine eigene Wohnung. Vorher habe ich, gemäß Düsseldorfer Tabelle, Unterhalt für sie an meinen Ex-Mann gezahlt. Was die neue Situation angeht, bestehen Uneinigkeiten. Meiner Meinung nach müsste der Barunterhalt für das Kind, da es nicht mehr bei einem der Elternteile lebt, NICHT mehr nach Düsseldorfer Tabelle berechnet, sondern mit einer Pauschale von EUR 600,- angesetzt werden (inkl. Kindergeld), wobei dieser Betrag anteilig nach Nettoeinkommen, zwischen den Eltern aufgeteilt werden müsste. Ist dies richtig so, oder gilt doch noch die Düsseldorfer Tabelle für Kinder ab 18?
Vielen Dank im Voraus für jede Antwort!
Loulou
 
M

melaniem

Guest
Ich muß zugeben das ich damit überfragt bin, daher möchte ich Dir den Rat geben, Dich an eine Familienberatungsstelle oder das Jugendamt zu wenden. Die werden Dir am besten weiterhelfen können.

Grüßle melaniem
 

lieberjoschy

Neues Mitglied
RE: Unterhalt volljähr.Kind/eig. Haushalt

hallo loulou,

gib mir doch bitte mal nachricht wenn du hinsichtlich deiner frage eine antwort - wo auch immer - gefunden hast. wir haben nämlich ein ähnliches problem, der sohn von meinem schmetterling wird ende januar 18 und ist im september vergangenen jahres von seinem vater weg in eine eigene wohnung gezogen wg ausbildung. müssen wir nu wetier den unterhalt gemäß tabelle leisten oder wie geht das jetzt?
 
M

mafa

Guest
... mit dem 600€ liegst du übrigens richtig....diese müssen aber von beiden Elternteilen aufgebracht werden.

Gruß

Manfred
 
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