Unterhalt von Arbeitslosengeld II Empfängern

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Mafa

Guest
Zur Information, ab dem nächsten Jahr werden viele Unterhaltstitel hinfällig, sofern der Unterhaltspflichtige Arbeitsosenhilfe ( ab 2005 Arbeitslosengeld II )beziehen. In diesem Fällen ist der Arbeitslosengeld II - Empfänger nicht mehr leistungsfähig.

" In der Regel dürfte das Einkommen von ALG-II-Empfängern bei Unterhaltsverpflichtungen gegenüber minderjährigen Kindern unter dem Selbstbehalt von ca. 670 - 730 Euro (regional unterschiedlich) liegen. Sofern Ihre Kinder noch keine 12 Jahre alt sind, tritt daher die Unterhaltsvorschusskasse bei den Jugendämtern ein. Wenn Ihre Kinder älter sind, so haben diese Anspruch auf Sozialgeld, welches ebenfalls bei der Arbeitsagentur zu beantragen ist."

( bertrifft auch der Trennungs- oder nachträgliche Ehegattenunterhalt sowie der Erziehungsunterhalt.)

Rechtzeitige Änderungsklage sind zu empfehlen, bzw. auch einen wideruflichen Zwangsvollstreckungsverzicht beim zuständigen Jugendamt.

Gruß

Manfred
 
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Dragonlady

Guest
Suuper, warum musste ich gerade heute hier lesen? Jetzt ist mein WE echt versaut. Na dann ruf ich mal meinen Anwalt an :crying
 

GerryG

...wer weiß schon was Frauen denken...
Was bedeutet in diesem Zusammenhang "eine Änderungsklage bzw. auch einen wideruflichen Zwangsvollstreckungsverzicht beim zuständigen Jugendamt"
???
 
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Mafa

Guest
Hallo Gerry,

falls ein Titel vorliegt, kann der Titel vor Gericht abgeändert werden;

oder du wendest dich an das Jugendamt ( falls dieses den Unterhalt von dir fordert ) und teilst mit, du bist nicht mehr leistungsfähig.Du erhälst dann vom Jugendamt eine Bescheinigung über den Zwangsvollstreckungsverzicht.

Dann bleibt den Unterhaltspflichtigen der Gerichtsvollzieher erspart bzw. kann der Unterhaltsempfänger gegebenenfalls somit vorab amtlich informiert werden, da ist kein Geld zu holen.


@dragonlady .... wenn dieser dich trösten kann :ausheck

Gruß

Manfred
 
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Mafa

Guest
aus " Stern"

Von Karin Spitra

Rutscht ein Langezeitarbeitsloser ab 2005 ins neue Arbeitslosengeld (ALG II), dann wird er so wenig Geld haben, dass er unter die Grenze für Unterhaltspflicht fällt. Verlierer sind einige tausend Kinder.

Kaum ist die erste Welle medial geschürter Empörung verebbt und klargestellt, dass keine Sozialamts-Schergen kleinen Kindern ihre Sparbücher wegnehmen werden, schon braut sich das nächste Hartz IV-befeuerte Sommergewitter zusammen. Diesmal im Mittelpunkt des Reform-Wirrwarrs: alleinerziehende Mütter und Väter.

ALG II liegt unter dem Selbstbehalt
Rutscht ab 2005 ein Langzeitarbeitsloser von Arbeitslosenhilfe in die neue ALGII, dann erhält er nur noch 345 Euro im Monat (Osten: 331 Euro). Die Grenze für den Selbstbehalt - jenes Geld, das nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige für sich behalten dürfen - liegt bei 730 Euro. Deshalb müssen sich jetzt etliche allein Erziehende (davon 85 % Frauen und 15 % Männer) darauf einstellen, dass sie für ihre Kinder vom Mann (bzw. der Frau) keinen Unterhalt mehr bekommen - schließlich liegt der ALG II-Satz ja deutlich unter dem Selbstbehalt.



Kinderzuschlag statt Arbeitslosengeld II Hartz IV:

Die Sozial-RevolutionHartz IV: So hart wird's wirklich

Eine Entwicklung, die besonders der "Verband der allein erziehenden Mütter und Väter" (VAMV), mit Sorge sieht: "Schon jetzt ist es so, dass immer mehr Unterhaltspflichtige unter dem Selbstbehalt von 730 Euro im Monat bleiben - es gibt also schon diese "Mangelfälle", erklärt VAMV-Geschäftsführerin Peggy Liebisch. "Mit der Umstellung auf ALG II dürften diese Mangelfälle noch zunehmen."

Kinderzuschlag gibt es nur drei Jahre
Können die Unterhaltspflichtigen ihrer Pflicht nicht mehr nachkommen, müssen die Unterhaltsvorschusskassen bei den Jugendämtern den Unterhalt übernehmen - genauso, wie sie es bereits jetzt bei Zahlungsunwilligen oder Zahlungsunfähigen tun. Der Pferdefuß dabei: Dieser Unterhaltsvorschuss wird höchstens sechs Jahre lang gezahlt und auch nur bis zum 12 Lebensjahr des Kindes. Danach wird's finanziell eng.

Normalerweise bliebe dem Alleinerzieher nur, jetzt selber Sozialhilfe zu beantragen. Bundesfamilienministerin Renate Schmidt reagierte allerdings auf den schon jetzt stattfindenden Anstieg von Sozialhilfeempfängern unter Kinder und Jugendlichen: Sie setzte Regierungs-intern den Kinderzuschlag durch. "Der Vorteil beim Kinderzuschlag ist, dass Familien nicht wegen ihrer Kinder auf ALG II angewiesen sind," erklärt Beate Moser, Sprecherin im Bundesfamilienministerium. "Damit können gezielt Eltern und Elternteile unterstützt werden, die zwar gerade für sich, aber nicht mehr für ihr Kind sorgen können".
 
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