unterhalt

ines84

Neues Mitglied
hallo


ich lebe mit mein freund zusammen wir haben seid 3wochen ein eigenes kind zusammen.
er hat aber zwei kinder aus einer ehe lara 4jahre und niklas 2jahre , sie leben bei der mutter.er ist seid september dieses jahre geschieden. nun meine frage haben die kinder anspruch auf unterhalt vom vater. er verdient netto ausgezahlt 1400 euro. arbeitet seid 15oktober erst.es währe toll wenn ihr mir antworten könntet.

danke in vorraus. mfg ines84 :preg
 

ines84

Neues Mitglied
hallo sandra
MEINE FRAGE WAR GEWESEN . WER ALS ERSTES VORRECHT HAT?????
DIE KINDER DIE BEI DER MUTTER LEBEN ODER UNSER KIND,WAS IM HAUSHALT BEI MIR UND IHM LEBT? HABE SELBER NOCH ZWEI KINDER AUS FRÜHER EHE.DIE BEI MIR LEBEN ABER NUR EIN GEMEINSAMES KIND ZU ZUSAMMEN HABEN.
SEHE BEI DER TABELLE NICHT DRUCH.:banane:


ICH HOFFE DU KANNST MIR JETZT WEITER HELFEN
MFG INES
 

Carola

Moderatorin Schule
Teammitglied
Die erste wesentliche Neuregelung zu dem bislang bestehenden Unterhaltsrecht heißt: Alle Kinder werden unterhaltsrechtliche gleich behandelt, Kinder stehen ab sofort im ersten Rang, erst danach kommen alle anderen. Dazu die Bundesjustizministerin Zypries am 09.11.2007:
"Sie [die Kinder, Anm. des Verf.] stehen im ersten Rang unabhängig davon, aus welcher Beziehung sie kommen, unabhängig davon, ob sie aus einer ehemaligen oder jetzigen Beziehung kommen, ob sie nichtehelich sind oder in einer anderen Beziehung außerhalb des Familienverbundes leben. Das alles ist völlig egal: Derjenige, der unterhaltsverpflichtet ist, zahlt für alle Kinder gleichmäßig."
Quelle:http://www.ra-bielefeld.de/kunterh.html
 
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