Unterhaltsersatzleistung für nichteheliche Kinder über 12

ulf1967

Neues Mitglied
Hallo,

ich habe mal eine etwas ungewöhnliche Frage. Ich bin Alleineerziehend mit drei Kinder wovon der älteste ( 14 ) nicht mein Sohn ist. Meine Frau hat sich jetzt nach längerer Phase der Selbstfindung dafür entschieden ihr Abitur zu machen und im Anschluss ein Studium zu beginnen. Sie ist daher nicht in der Lage Unterhalt für die Kinder zu bezahlen. Für die beiden eigenen kleineren Kinder bekomme ich Unterhalzvorschuss. Nur für der großen bekomme ich nichts. Ab und zu wen der Vater mal Lust und Laune hat und der Gerichtsvollzieher mal wieder drohend an der Tür steht bezahlt er mal ein bischen was an Unterhalt.
Meine Frage ist nun gibt es in einem solchen Fall die Möglichkeit eine andere Unterhaltsersatzleistung für ihn zu benantragen. Vielleicht Hartz 4 oder sowas in der Art. Ich bin ja an sich nicht Unterhatspflichtig für ihn. Ich habe auch kein Sorgerecht, sondern lediglich das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihn.

Danke für eure Antworten
 

schnupe

Aktives Mitglied
Original von ulf1967
Nur für der großen bekomme ich nichts. Ab und zu wen der Vater mal Lust und Laune hat und der Gerichtsvollzieher mal wieder drohend an der Tür steht bezahlt er mal ein bischen was an Unterhalt.

Danke für eure Antworten

Sorry Ulf, blicke da nicht ganz durch.

Was ist denn mit der Mutter des großen?

Wenn sie auch nicht das Kind erzieht, dannist auch sie zu Barunterhlat verpflichtet, und nicht nur der Vater.

Deine Frau....wer ist denn überhaupt Deine Frau?

Bist Du überhaupt alleinerziehend?

Fragen über Fragen
 

ulf1967

Neues Mitglied
Hallo Schnupe,

meine Frau beziehungsweise bald Exfrau ist die Mutter des Ältesten. Klar ist sie unterhaltspflichtig. Prinzipiell ist sie auch zahlungswillig nur halt leider nicht in der Lage zu zahlen. Sie geht zur Schule um mal eben ihr Abi zu machen und dann kommt noch ein Studium hinterher.
Jo ich bin alleinerziehend. Zumindest im Moment noch. Meine Freundin wird wohl in den nächsten Monaten zu mir ziehen. Aber das sollte meiner Meinung nach für den Unterhalt des Großen keine Rolle spielen, da wir ja beide ihm gegen über keine Unterhaltspflicht haben.

Grüße Ulf
 
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