Unterhaltsfrage an die Spezialisten

Susanne

Namhaftes Mitglied
Muss hier mal was für ne Freundin fragen. ich fang am besten mal ganz von vorne an um die situation zu erklären - so ne richtige antwort kann ich ihr nämlich leider nicht geben.


Aaaaalso meine freundin hatte ne affäre mit einem verheirateten mann (bitte keinen kommentar dazu - den hat sie von mir damals schon bekommen ;-)) jedenfalls wurde sie schwanger. im mai 05 kam der kleine sohn dann zur welt. die affäre wurde davor beendet und er zahlte brav den mindestunterhalt. seine frau wußte von dem sohn (wohnen ja in einem kleinen nest wo jeder, jeden kennt) und war selbst schwanger. im oktober 05 brachte die ehefrau die gemeinsame tochter zur welt.

nun haben sich die eheleute getrennt und schon geht der stress los.

meine freundin bekommt von ihm KEINEN unterhalt für sich - nur für den gemeinsamen sohn. war auch bislang kein problem.
er hat jetzt zeitweise für beide kinder den mindestsatz gezahlt.

nun hat sich seine lohnsteuerklasse geändert von 3 auf 1 und er hat meiner freundin nen brief geschrieben, dass er nicht mehr den vollen satz zahlen kann.

heute bekam sie nen brief, dass er jetzt netto noch 1220€ hat und somit für jedes kind nur noch 135€ zahlen kann, da er ja noch 5% in abzug bringt - seine sog. 'aufwandsentschädigung' weil er täglich in die arbeit fährt (einfacher weg 35km).
und er einen mindestsatz von 890€ hat.
das jedenfalls hat seine anwältin ausgerechnet!


meine freundin war noch nicht beim anwalt - ihre bisherige anwältin nimmt das ganze nicht so ernst mit den worten 'na sei froh, dass er überhaupt was zahlt...' egal!

jedenfalls stand in dem brief von heute auch, dass meine freundin ihm gar nicht vorzuschlagen braucht sich nen zweit-job zu suchen da er das vorerst nicht macht! sollte er das jemals machen dann nur um seine schulden zu bezahlen die aktuell stillgelegt sind! wegen kindesunterhalt oder gar unterhalt für eine der frauen macht er das nicht!



so, jetzt die fragen die ich nicht so ganz hinkrieg:

die 5% abzug gelten auch beim KU???
ist mir ehrlich gesagt neu - bei meinem mann wurde damals nettolohn minus mindestsatz (vor 4 jahren lt. anwältin 750€) berechnet und dann war ersichtlich, dass er den vollen mindestsatz zahlen konnte/musste.
dann das mit dem zweit-job: gabs da nicht eine gesteigerte erwerbsobliegenheit??
ist der mindestsatz jetzt wirklich auf 890€ angehoben worden in bezug auf KU?
gibts auch 'ausnahmen' bei denen dieser unterschritten wird? (ich frag nur, weil meine freundin weiß, dass er mit den 890€ mehr als nur locker auskommt, da seine fixkosten bei knapp 400€ liegen - also würden ihm fast 500€ 'zum leben' bleiben)
kann er die schulden bei der berechnung des KU geltend machen? sowas hat er schon mal versucht....


was würdet ihr nun vorschlagen?
ich hab ihr schon gesagt sie soll schnellstmöglich nen kompetenten anwalt aufsuchen und ihm das vorlegen.
eine beistandschaft beim JA hat sie nicht für den sohn!


so, danke fürs lesen und kopf-zerbrechen ;-)
 

mafa

Aktives Mitglied
..bin kein Spezialist..

..die 5% gelten auch beim KU – ( solange er verdient )

-zahlt er keine Miete?

ansonsten....890€ müssen ihm eigentlich bleiben...aber es ist durchaus möglich, hier zumindest den Mindestunterhalt ( dieser wird vielleicht ab 1.4.2007 geändert) –

1. Alterstufe (0 - 5 Jahre): 87 % von 304 = 265,-; - 77 KG = 188

einzuklagen, z.B. über das Jugendamt.

Tipp: Die Unterhaltsrefom zum 01.04.2007 abwarten, die ledige Mutter wird dann gesetzlich besser gestellt sein als heute, hat u.a. einen eigenen Erziehungunterhaltsanspruch für die ersten drei Lebensjahre.

Auch ändert sich an der Verteilungsmasse…….wenn er noch ein Kind hat – also 2 Kinder – steht der Mindestunterhalt für beide Kinder gleichberechtigt an erster Stelle, noch vor der geschiedenen (oder getrennt lebenden Frau..) – sie steht dann möglicherweise gleichberechtigt mit der Exfrau auf der 2. Stufe.– was verdient er wirklich und was muss er zahlen…z.B. an Unterhalt ?

Ist Vermögen vorhanden oder zu erwarten..wird er mal gut verdienen..hat er reiche Eltern… gibt es Grundbesitzt…alles Fragen, die wichtig sein könnten.

Mit diesen Fakten kann ein besserer Rat gegeben werden…ansonsten..Jugendamt.

Was die erweiterte Erwerbsobliegenheit betrifft, schwer durchzusetzen...alle Expartner alleinerziehenden Elternteile mit Anspruch auf eigenen Unterhalt haben dies....nur läßt sich das nicht so einfach durchsetzen..

Manfred


edit:

Wenn einem Unterhaltsverpflichteten fiktive Nebenverdienste angerechnet werden sollen, ist am Maßstab der Verhältnismäßigkeit zu prüfen, ob die zeitliche und physische Belastung durch die ausgeübte und die zusätzliche Arbeit dem Unterhaltspflichtigen unter Berücksichtigung auch der Bestimmungen, die die Rechtsordnung zum Schutz der Arbeitskraft vorgibt, abverlangt werden kann.
BVerfG, 5.3.2003 – Az: 1 BvR 752/02

Auch hier lesen….

http://www.vatersein.de/News-file-print-sid-798.html

auch wenn es einige dieses Forum nicht besonders mögen..:

http://www.pappa.com/vk/easyview/ausgabe/hilfe/unterhalt.htm
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
danke mafa.

werd ich weiter geben.

reiche eltern o.ä. hat er nicht und er zahlt für beide kinder gleich viel/wenig (was ich ja schon mal gut finde - als aussenstehende!).
er zahlt miete allerdings 220€ warm für seine wohnung und sonst sind wohl auch nicht viele ausgaben da...
aber zu genau blick ich das auch nicht - meine freundin weiß es allerdings.

werd sie dann ans jugendamt bzw. an den anwalt verweisen. auch mit dem hinweis wegen dem 1.4. ;-)
obwohl sie selbst ja gar keinen unterhalt von ihm verlangt/will. ihr gehts eigentlich nur um den sohn bzw. dessen unterhalt!
 

mafa

Aktives Mitglied
.....ich dachte hier eher an den Unterhalt, den er nach heutigem Recht gegebenenfalls an die Ex- bzw. Trennungsfrau zahlt.....

. diese Frau stand nach heutigem Recht neben den Kindern ( allen Kindern..) an erster Stelle (Rang)

nach neuem Recht (wenn es beschlossen ist):

- an erster Stelle ( Rang) stehen die beiden Kinder...gleichrangig - hier muss zuerst mal der Mindestunterhalt bezahlt werden...was davon übrig bleibt..( falls) ..

- geht an die sich dann in 2. Rang befindlichen Exfrauen mit Kindern, und an die Mütter weiterer Kinder, zumindest für die ersten 3 Jahre.

Mit anderen Worten, wenn seine Ex bzw. Trennungsfrau 1 € Unterhalt bekommt und gleichzeitig die beiden Kinder nicht ihren Mindestunterhalt, steht
der Ex kein Unterhalt mehr zu.

Sollte er nun wirklich nur 1220.00 netto verdienen ( Gehaltsbeleg solle er schon rausrücken...) sieht die Rechnung tatsächlich so aus:

1220.- Netto
- 61.- Abzug wegen Berufstätigkeit.. = 5% max. 150€
-------------
1159.- verfügbares Einkommen
? theoretisch ist hier noch ein ganz kleiner Betrag für die Altersvorsorge abzuziehen )

1159.-
-890.- Selbstbehalt wenn berufstätig ( ist relativ neu und wurde angehoben)
--------
269.- : 2 Kinder = jedes Kind bekommt 134,50€

( ab 1.4.2007 würde dieser evtl. 188€ betragen )

Ob nun wegen dieser 53,50 € ein Prozess geführt werden soll, kann ich nicht beurteilen...ich würde es nicht tun...der Vater wird dann arbeitslos.. und die Mütter bekommen dann nichts mehr. Auch würde dieser Prozeß sicherlich den Umgang der Kinder mit dem Vater ungemein belasten. Was die Verweisung auf einen Nebenjob betrifft...so muss dieser erst mal vorhanden und durchführbar sein...ansonsten wäre für den Vater der Gang in die private Insolvenz anzuraten...nach 7 Jahren wäre er dann seine Schulden los...und er hoffentlich weiter arbeitsfähig.

Wie steht den deine Freundin da...finanziel meine ich? Gibt es Umgang...8dazu ist er nicht nur berechtigt sondern auch verpflichtet) wie soll dieser in 3 Jahren aussehen...und in 12 Jahren..?

Manfred
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
meine freundin lebt von hartzIV durch ihren sohn. davor war sie berufstätig musste aber während der ss die stelle aufgeben (als altenpflegerin).
umgang hat der leibl. vater zu dem kleinen nicht. hat er abgelehnt und nach einigem hin und her ist die mutter auch nicht mehr dahinter geblieben. sie hat einen neuen LG (der lebt aber nicht mit ihr zusammen) welcher die papa-rolle klasse übernimmt (zusammen ziehen ist angedacht - bedarf aber viel überlegung usw) - auch ein grund weshalb sie von kindsvater keinen unterhalt fordert. sie wußte auch von anfang an, dass er nicht soviel verdient, dass er für kind + mutter zahlen kann!

gehaltsnachweise hat sie keine (deshalb hab ich sie ja auf einen anwalt verwiesen - denn behaupten kann man ja viel wenn niemand nachfragt...).
momentan zahlt er wohl auch wirklich nur für die zwei kinder - auch für die getrennt lebende ehefrau zahlt er nix.
 

mafa

Aktives Mitglied
…..dann macht der Weg zum Anwalt keinen Sinn…wenn sie mehr Unterhalt bekommt, bekommt sie automatisch weniger ALG II. Wenn sie weniger Unterhalt bekommt, bekommt sie automatisch mehr ALG II.


In diesem Fall würde ich ihm lediglich auffordern, seine Gehaltsabrechnung vorzulegen und seine Erklärung (vielleicht mit Geburtsurkunde) Mangelfall, zahle für beide Kinder je 135€ Unterhalt. Dieses braucht sie für die Berechnung ALG II - so könnte ihr der Gang zum Jugendamt und die für ihn damit verbundenen Weiterungen vermieden werden. Da hatte die alte Anwältin schon richtig entschieden…

Deine Freundin hat doch sicherlich den KU beim ALG II als „Einkommen“ angegeben, oder ?

Das mit dem Umgang kann sich später noch ändern…er ist und bleibt nun mal der leibliche Vater und wird sich hoffentlich auf seine Pflicht besinnen.

Manfred
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
danke, manfred.

werd ihr das alles so vorlegen.
ich denke schon, dass sie den unterhalt beim alg2 angegeben hat.

was den umgang angeht könnte das später noch richtig schwer werden, weil sie eben zu ihrem freund ziehen will und der doch mehr als ne kleine ecke von hier weg wohnt. aber das geht mich - so leid es mir tut - nix an!
sie hat noch ne größere tochter deren vater ärger macht wegen umgang (vorbestraft, lebt im ausland und droht mit entführung der tochter, möchte aber unbeaufsichtigten umgang, macht telefonterror usw usf) und da ist sie jetzt etwas empfindlich.
da muss auch von seitens des vaters ihres sohnes so manches gekommen sein - aber so genau blick ich das nicht. mehr wie gut zureden kann ich ihr bezüglich des umgangs leider nicht :(
 

mafa

Aktives Mitglied
..na, mit der offenen Drohung einer Kindesentführung wird es schwer...da ist der betreute Umgang schon angeraten, wenn keine anderen Sicherungsmöglichkeiten bestehen.

Beispiele:

1. den Pass des Vaters sichern..( wenn kein Schengen-Land)
2. Gerichtsentscheidung herbeiführen ( bis dahin wg. der offenen Drohung und Vorstrafe auf betreuten Umgang bestehen und ermöglichen, wenn es dieses ablehnt...spricht das gegen ihn..)
3. den Pass oder Ausweis des Kindes sichern


Das mit dem Umziehen ist natürlich leichter, wenn der Umgang nicht stattfindet...aber was sind heute schon 400 km. Alles andere regelt sich dann auch später...es gibt ja viele Möglichkeiten...

manfred
 
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