Susanne
Namhaftes Mitglied
Muss hier mal was für ne Freundin fragen. ich fang am besten mal ganz von vorne an um die situation zu erklären - so ne richtige antwort kann ich ihr nämlich leider nicht geben.
Aaaaalso meine freundin hatte ne affäre mit einem verheirateten mann (bitte keinen kommentar dazu - den hat sie von mir damals schon bekommen ;-)) jedenfalls wurde sie schwanger. im mai 05 kam der kleine sohn dann zur welt. die affäre wurde davor beendet und er zahlte brav den mindestunterhalt. seine frau wußte von dem sohn (wohnen ja in einem kleinen nest wo jeder, jeden kennt) und war selbst schwanger. im oktober 05 brachte die ehefrau die gemeinsame tochter zur welt.
nun haben sich die eheleute getrennt und schon geht der stress los.
meine freundin bekommt von ihm KEINEN unterhalt für sich - nur für den gemeinsamen sohn. war auch bislang kein problem.
er hat jetzt zeitweise für beide kinder den mindestsatz gezahlt.
nun hat sich seine lohnsteuerklasse geändert von 3 auf 1 und er hat meiner freundin nen brief geschrieben, dass er nicht mehr den vollen satz zahlen kann.
heute bekam sie nen brief, dass er jetzt netto noch 1220€ hat und somit für jedes kind nur noch 135€ zahlen kann, da er ja noch 5% in abzug bringt - seine sog. 'aufwandsentschädigung' weil er täglich in die arbeit fährt (einfacher weg 35km).
und er einen mindestsatz von 890€ hat.
das jedenfalls hat seine anwältin ausgerechnet!
meine freundin war noch nicht beim anwalt - ihre bisherige anwältin nimmt das ganze nicht so ernst mit den worten 'na sei froh, dass er überhaupt was zahlt...' egal!
jedenfalls stand in dem brief von heute auch, dass meine freundin ihm gar nicht vorzuschlagen braucht sich nen zweit-job zu suchen da er das vorerst nicht macht! sollte er das jemals machen dann nur um seine schulden zu bezahlen die aktuell stillgelegt sind! wegen kindesunterhalt oder gar unterhalt für eine der frauen macht er das nicht!
so, jetzt die fragen die ich nicht so ganz hinkrieg:
die 5% abzug gelten auch beim KU???
ist mir ehrlich gesagt neu - bei meinem mann wurde damals nettolohn minus mindestsatz (vor 4 jahren lt. anwältin 750€) berechnet und dann war ersichtlich, dass er den vollen mindestsatz zahlen konnte/musste.
dann das mit dem zweit-job: gabs da nicht eine gesteigerte erwerbsobliegenheit??
ist der mindestsatz jetzt wirklich auf 890€ angehoben worden in bezug auf KU?
gibts auch 'ausnahmen' bei denen dieser unterschritten wird? (ich frag nur, weil meine freundin weiß, dass er mit den 890€ mehr als nur locker auskommt, da seine fixkosten bei knapp 400€ liegen - also würden ihm fast 500€ 'zum leben' bleiben)
kann er die schulden bei der berechnung des KU geltend machen? sowas hat er schon mal versucht....
was würdet ihr nun vorschlagen?
ich hab ihr schon gesagt sie soll schnellstmöglich nen kompetenten anwalt aufsuchen und ihm das vorlegen.
eine beistandschaft beim JA hat sie nicht für den sohn!
so, danke fürs lesen und kopf-zerbrechen ;-)
Aaaaalso meine freundin hatte ne affäre mit einem verheirateten mann (bitte keinen kommentar dazu - den hat sie von mir damals schon bekommen ;-)) jedenfalls wurde sie schwanger. im mai 05 kam der kleine sohn dann zur welt. die affäre wurde davor beendet und er zahlte brav den mindestunterhalt. seine frau wußte von dem sohn (wohnen ja in einem kleinen nest wo jeder, jeden kennt) und war selbst schwanger. im oktober 05 brachte die ehefrau die gemeinsame tochter zur welt.
nun haben sich die eheleute getrennt und schon geht der stress los.
meine freundin bekommt von ihm KEINEN unterhalt für sich - nur für den gemeinsamen sohn. war auch bislang kein problem.
er hat jetzt zeitweise für beide kinder den mindestsatz gezahlt.
nun hat sich seine lohnsteuerklasse geändert von 3 auf 1 und er hat meiner freundin nen brief geschrieben, dass er nicht mehr den vollen satz zahlen kann.
heute bekam sie nen brief, dass er jetzt netto noch 1220€ hat und somit für jedes kind nur noch 135€ zahlen kann, da er ja noch 5% in abzug bringt - seine sog. 'aufwandsentschädigung' weil er täglich in die arbeit fährt (einfacher weg 35km).
und er einen mindestsatz von 890€ hat.
das jedenfalls hat seine anwältin ausgerechnet!
meine freundin war noch nicht beim anwalt - ihre bisherige anwältin nimmt das ganze nicht so ernst mit den worten 'na sei froh, dass er überhaupt was zahlt...' egal!
jedenfalls stand in dem brief von heute auch, dass meine freundin ihm gar nicht vorzuschlagen braucht sich nen zweit-job zu suchen da er das vorerst nicht macht! sollte er das jemals machen dann nur um seine schulden zu bezahlen die aktuell stillgelegt sind! wegen kindesunterhalt oder gar unterhalt für eine der frauen macht er das nicht!
so, jetzt die fragen die ich nicht so ganz hinkrieg:
die 5% abzug gelten auch beim KU???
ist mir ehrlich gesagt neu - bei meinem mann wurde damals nettolohn minus mindestsatz (vor 4 jahren lt. anwältin 750€) berechnet und dann war ersichtlich, dass er den vollen mindestsatz zahlen konnte/musste.
dann das mit dem zweit-job: gabs da nicht eine gesteigerte erwerbsobliegenheit??
ist der mindestsatz jetzt wirklich auf 890€ angehoben worden in bezug auf KU?
gibts auch 'ausnahmen' bei denen dieser unterschritten wird? (ich frag nur, weil meine freundin weiß, dass er mit den 890€ mehr als nur locker auskommt, da seine fixkosten bei knapp 400€ liegen - also würden ihm fast 500€ 'zum leben' bleiben)
kann er die schulden bei der berechnung des KU geltend machen? sowas hat er schon mal versucht....
was würdet ihr nun vorschlagen?
ich hab ihr schon gesagt sie soll schnellstmöglich nen kompetenten anwalt aufsuchen und ihm das vorlegen.
eine beistandschaft beim JA hat sie nicht für den sohn!
so, danke fürs lesen und kopf-zerbrechen ;-)